Sind solche Rocker-Kutten demnächst verboten? Foto: dpa

Das Urteil zum Kuttenverbot für Rocker gibt es am 9. Juli. Das teilte der Bundesgerichtshof am Donnerstag in Karlsruhe mit.
 

Karlsruhe - Ein Kuttenverbot kann eine Rockergruppe in der Szene und der Öffentlichkeit nach Ansicht des Innenministeriums deutlich in die Schranken weisen. „Die Rockergruppierungen setzen nicht selten bewusst darauf, mit der Machtsymbolik und Drohkulisse ihrer Farben und Schriftzüge andere Gruppierungen und Unbeteiligte abzuschrecken“, sagte Minister Reinhold Gall (SPD) der Deutschen Presse-Agentur. Schon das Auftreten in großen Gruppen mit ihren Abzeichen könne Außenstehende einschüchtern - auch wenn der Verein nicht selbst verboten ist.

Ob Rocker ihre Lederwesten mit Vereinsabzeichen noch tragen dürfen, wenn einzelne Schwestervereine verboten sind, will der Bundesgerichtshof (BGH) am 9. Juli entscheiden. Das teilte der 3. Strafsenat am Donnerstag zum Ende einer mündlichen Verhandlung über das Thema mit. Der Rechtsstreit ist von grundsätzlicher Bedeutung. Dem BGH liegt ein Fall von zwei Mitgliedern der Bandidos in Nordrhein-Westfalen vor, die ihre Kutten trotz Verbots tragen wollen.

In Baden-Württemberg sind wie in den meisten Bundesländern die Symbole der weltgrößten Rockergruppe, der Hells Angels, pauschal nicht erlaubt - das Innenministerium stützt sich dabei auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg. Im Südwesten ist aber lediglich der Pforzheimer Hells-Angels-Ableger verboten. „Wir wenden dieses Hamburger Urteil an“, hatte ein Ministeriumssprecher gesagt. Sollte es nicht übertragbar sein, wäre das für Sicherheitsbehörden ein Rückschlag. „Das BGH-Urteil hat bundesweite Bedeutung.“

Von den Rockern gehe hohe Gefährdung aus, sagte Gall - besonders wegen Gebietsstreitigkeiten konkurrierender Clubs, verbunden mit einer „grundsätzlichen Neigung zur Gewaltkriminalität“. Massive Polizeieinsätze seien nötig, um Auseinandersetzungen zu verhindern.