Das ehemalige Mitglied der Terrororganisation IS zeigt sich vor Gericht reuevoll. Foto: dpa

Zwei Jahre Jugendstrafe auf Bewährung – so lautet das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart gegen einen Mann, der sich im März 2015 dem Islamischen Staat in Syrien angeschlossen hatte.

Stuttgart - Die Reue und die Einsicht kamen spät, aber gerade noch rechtzeitig vor seinem ersten Kampfeinsatz. „Einen größeren Fehler kann man nicht machen“, sagt der 20 Jahre alte Mann vor dem Oberlandesgericht (OLG) über seine Entscheidung, sich dem Kampf der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) zu verschreiben. Die Richterinnen und Richter des 5. Strafsenats nehmen dem Angeklagten die Abkehr vom Terror der selbst ernannten Gotteskrieger ab. Auch deshalb blieb es bei einer Bewährungsstrafe.

Der Sohn einer Marokkanerin und eines zum Islam konvertierten Deutschen aus Waldshut-Tiengen in Südbaden war zwar in einer muslimischen, aber nicht sehr religiösen Familie aufgewachsen. Bereits im Alter von zwölf Jahren habe er sich für religiöse Themen interessiert, so der Vorsitzende Richter Herbert Anderer. Später muss die Radikalisierung des Angeklagten schleichend vonstatten gegangen sein. 2013 habe er Muslime, angeleitet von seiner Mutter, verstärkt in der Opferrolle wahrgenommen und sich „begeistert“ von der Ausrufung eines Kalifats gezeigt, sagt der Richter.

Richter spricht von „unaussprechlichen Gewalttaten“

Der junge Bursche recherchierte im Internet über den sogenannten Islamischen Staat. Er wusste von den Enthauptungen und den anderen „unaussprechlichen Gewalttaten“der Terrormiliz, so Richter Anderer. Zwar sagte ein Zeuge aus dem Umfeld des 20-Jährigen, dieser könne keiner Fliege etwas zuleide tun, aber „trotzdem war er bereit, für seine religiöse Pflicht zu sterben“, so Anderer. Seine Situation in Deutschland nannte der kontaktgestörte junge Mann eine „psychische Hölle“.

Er verkaufte heimlich sein Spielzeug übers Internet und sparte sein Taschengeld, um die Reise nach Syrien zu finanzieren. Ende Februar 2015 brach er auf. Seine Eltern dachten, der Junge gehe zur Schule. Tatsächlich fuhr der Gymnasiast mit dem Zug in die Türkei. Damals stand er bereits in Kontakt mit einem IS-Mittelsmann, der ihn und andere Möchtegern-Gotteskrieger am 2. März in die IS-Hochburg Rakka in Syrien brachte. „Bin im Kalifat“, ließ der heute 20-Jährige seine entsetzten Eltern wissen.

Angst vor der eigenen Courage

In Rakka durchlief der mit psychischen Problemen behaftete Deutsche eine militärische Ausbildung. Fortan lautete sein von ihm selbst gewählter Kampfname Abu Ismail al-Almani. Der schmächtige Heranwachsende bekam 100 US-Dollar Sold im Monat. Seinen Pass bekam er nicht zurück. Doch schon bald muss der Angeklagte Angst vor der eigenen Courage bekommen haben.

Denn er ließ sich in eine andere Einheit versetzen, um einem nahen Kampfeinsatz zu entgehen. Unterdessen versuchte seine Schwester, ihn mit der Lüge, die Mutter sei schwer erkrankt, zum Heimkommen zu bewegen, vorerst vergebens. „Zu diesem Zeitpunkt stand er dem IS immer noch positiv gegenüber“, sagt Richter Anderer. Doch die Sorge um die Mutter und das quälende Heimweh ließen ihn seine Flucht planen. Vielleicht habe er in Syrien auch abstoßende Dinge erlebt, mutmaßt der Richter. Der Vater hatte zudem einen Privatdetektiv eingeschaltet, der Fluchtmöglichkeiten ausbaldowern sollte.

Die erste Flucht geht schief

Die erste Flucht ging schief, der IS sperrte den Mann ein. Bei einem zweiten Fluchtversuch fiel er in die Hände der kurdischen Kampftruppe YPG. Nachdem man ihn dort verhört hatte, durfte er in die Türkei reisen. Die türkische Polizei nahm ihn fest und lieferte den 20-Jährigen nach Stuttgart aus.

Vor dem 5. Strafsenat legte der Badener ein Geständnis ab. Trotzdem stellte Richter Anderer klar: „Sie haben sich gegen das Recht und für das Unrecht entschieden.“ Er habe sich mit großem organisatorischem Aufwand und im Wissen um die Gräueltaten des IS dieser Terrororganisation angeschlossen. Er sei der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung schuldig. Der Angeklagte sei allerdings aufgrund seiner Persönlichkeitsstörung anfällig für eine Radikalisierung gewesen.

Derzeit läuft ebenfalls vor dem OLG Stuttgart ein zweiter Terrorprozess. Einem 25-jährigen Syrer wird vorgeworfen, als Mitglied der Terrorgruppe Jabhat al-Nusra einen UN-Mitarbeiter in Damaskus entführt zu haben. Das kanadische Opfer soll Anfang kommenden Jahres aussagen.