Die Mitarbeiter in Rüsselsheim haben Kurzarbeit verordnet bekommen. Foto: dpa

Die Übernahme von Opel durch PSA hat nur vorübergehend die durch das Auf und Ab mit General Motors gestählten nerven der Opelaner beruhigt. Mitarbeiter müssen wohl nun, nachdem es zur Kurzarbeit kommt, um ihre Jobs fürchten, kommentiert Klaus Dieter Oehler.

Rüsselsheim - Das Ungewisse ist für die Menschen in Rüsselsheim leider nichts Neues mehr. Die Achterbahnfahrt, die die Beschäftigten des Autobauers Opel in den Jahrzehnten unter der amerikanischen Mutter General Motors hinnehmen mussten, hat die Nerven gestählt. Doch auch die Erleichterung, die sich bei der Übernahme durch den französischen PSA-Konzern breitmachte, war nur vorübergehend.

Seit diesem Freitag werden mindestens 4000 Mitarbeiter in Rüsselsheim nur noch an vier Tagen pro Woche arbeiten, mindestens bis Ende Juni. Genau gibt das Unternehmen die Pläne nicht bekannt, ebenso wenig wie man Angaben darüber macht, was danach kommen wird. Von einer transparenten Kommunikation über das Unternehmen hat sich Opel schon vor Jahren verabschiedet, unter den neuen Eigentümern hat sich daran nichts geändert. Maximal zwölf Monate könnte ein Unternehmen Kurzarbeit vereinbaren – aber nur, wenn damit eine Schwächephase überwunden werden soll, deren Ende absehbar ist. Ob dies die Arbeitsagentur im Fall Opel so sehen wird, ist fraglich. PSA-Chef Carlos Tavares macht unterdessen schon vor, was auf die verbliebenen Opelaner spätestens von 2019 an zukommen könnte – allein in Frankreich will er in diesem Jahr 2200 Stellen streichen, bei der Opel-Schwester Vauxhall in Großbritannien rund 650. Zwar hofft auch der Portugiese an der Spitze des französischen Konzerns, dass man gemeinsam mit Opel den Absatz so stark steigern kann, dass die Kosten nicht ganz so stark gesenkt werden müssten wie nun geplant. Aber sicher ist das nicht. Nur das Ziel steht: 2020 sollen endlich wieder schwarze Zahlen geschrieben werden.

Noch sind die rund 19 000 Arbeitsplätze bei Opel in Deutschland durch Betriebsvereinbarungen geschützt. Man muss aber wohl davon ausgehen, dass schon während der Kurzarbeitszeit die Gespräche mit den Mitarbeitern beginnen, die man mit Abfindungen, Vorruhestandsregelungen oder anderen Angeboten zum freiwilligen Abgang bewegen will.