Ein Südafrika-Urlauber hat sich ein ganz besonderes Mitbringsel aus dem Urlaub mitgebracht. Nur leider hatte der Zoll da etwas dagegen.
Ludwigsburg - Es sieht ganz putzig aus, so ein Stachelschwein. Es lebt überwiegend in Asien und Afrika, frisst Pflanzen und kann annähernd einen Meter groß werden. Schwarz-weiße Stacheln sind das charakteristische Merkmal. Feinde lassen sich von den bis zu 40 Zentimeter langen, hohlen Borsten beeindrucken, die – zur Abwehr aufgestellt und geschüttelt – zudem ein rasselndes Geräusch machen. Was die Borsten der nachtaktiven Stachelschweine nicht können, ist leuchten. Dazu braucht es findige Bastler. Ein Südafrika-Urlauber aus dem Kreis Ludwigsburg hat so einen gefunden und einen ungewöhnlichen Lampenschirm gekauft: Wie bei einem Zelt sind Stachelschweinstacheln im Rund gebunden. Man kann sich gut vorstellen, wie der Schein einer Glühbirne gedämpftes Licht in die gute Stube bringt. Doch diese romantische Vorstellung hat das Zollamt Ludwigsburg jäh beendet, wie jetzt bekannt wurde. Denn dort fiel der tierische Lampenschirm, den sich der Tourist hatte nachschicken lassen, kurz vor Weihnachten auf – im Koffer war wohl kein Platz mehr. Die Zöllner hatten kein Auge für das filigrane Produkt, sondern für die artenschutzrechtlichen Bestimmungen. Und Produkte wie dieses gehen demnach gar nicht. Das Bundesamt für Naturschutz entscheidet nun, ob der Urlauber eine Strafe zahlen muss. Für die Mülltonne hat der örtliche Stachelschweinkünstler aber nicht gearbeitet, denn der Lampenschirm wurde zwar beschlagnahmt, aber nicht vernichtet. Er erhellt jetzt die Asservatenkammer des Zolls. Vorausgesetzt, die Mitarbeiter besorgen sich noch eine Glühbirne.