Gold – eine goldrichtige Wertanlage, die manchmal sehr überraschend auftaucht. Foto: dpa/Db Heraeus

Das Leben ist manchmal wie im Märchen. Gold wird aus Stroh gesponnen, und manchmal ist es auch ein Esel, der goldene Dukaten liefert. In Stuttgart machten zwei Entrümpler einen heißen Fund.

Stuttgart - So kann’s gehen: Im Stuttgarter Süden sollten aus der Wohnung eines Verstorbenen das Inventar, der Müll und das Gerümpel entsorgt werden – und dann gab es eine handfeste Überraschung. Zwei Mitarbeiter einer Entrümpelungsfirma fanden unversehens einen kleinen Schatz. Zwei Goldbarren im Wert von mehreren Tausend Euro. Gehörten die nun zum Müll – und damit der Entsorgungsfirma? Oder hätte man die unwissenden Erben bestohlen, die einfach nur diesen Hausrat loshaben wollten?

Der Vorfall hat sich in einer nicht näher bezeichneten Straße im Stadtbezirk Stuttgart-Süd abgespielt. Laut Polizei waren zwei 36 und 44 Jahre alte Mitarbeiter eines Entsorgungsfachbetriebs gegen 10 Uhr in einer Kellerwohnung damit beschäftigt, das Inventar eines Verstorbenen auszuräumen. In der Regel geben dies die Angehörigen in Auftrag, und in der Regel bieten Entrümpelungsfirmen auch eine Wertanrechnung bei noch verwertbaren Gegenständen an.

Die Sache mit dem Eigentumsverzicht

Ein Schrank, den die beiden Entrümpler zu ihrem Fahrzeug trugen, erwies sich als ungewöhnlich schwer. Der Grund fiel den Arbeitern dann vor die Füße: ein schwerer, verpackter Gegenstand. „Es handelte sich um zwei Goldbarren im Wert von mehreren Tausend Euro“, sagt Polizeisprecherin Ilona Bonn. Wem gehörte dieser goldene Sperrmüll nun?

„Das kommt auch auf den Einzelfall an, was vertraglich vereinbart wurde“, sagt Claudia Krauth, Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Im Kern müsse der Besitzer aber erkennbar willentlich auf sein Eigentum verzichten – nur dann wäre es kein Diebstahl. Verlorene oder vergessene Sachen seien nicht automatisch derelinquiert, also vom Besitzer aufgegeben.

Wem gehört der Sperrmüll?

Was übrigens auch für Sperrmüll im Hof oder auf der Straße gilt. Wenn der Haufen nicht mit dem Schild „Zu verschenken“ versehen ist, lässt sich nicht eindeutig erkennen, was der Besitzer damit vorhat. „Wenn der Sperrmüll zur Abholung durch uns vorgesehen ist, dann wäre es Diebstahl, wenn man sich daraus bedienen würde“, heißt es bei der städtischen Abfallwirtschaft Stuttgart (AWS). Der Sperrmüll wäre Eigentum der Stadt.

Die Entrümpler haben die Lage der Dinge erkannt. „Das Risiko wäre hoch gewesen, wegen Diebstahls oder Unterschlagung belangt zu werden“, sagt Staatsanwältin Krauth. Die Arbeiter gaben den Goldfund beim Innenstadtrevier ab. Nun kümmert sich das zuständige Nachlassgericht um den Fall. Und Stuttgart hat seit Montag zwei ehrliche Finder mehr.