Eine junge Frau soll vor der Wohnung ihres Ex-Freundes in Magstadt einen Brand gelegt haben. Jetzt sitzt sie auf der Anklagebank. Inzwischen hat sich die 23-Jährige mit dem Ex versöhnt. Trotzdem steht sie wegen versuchten Mordes vor Gericht.
Die kleine Frau mit dem rotbraunen Pferdeschwanz wirkt auf der Anklagebank des Landgerichts Stuttgart total verschüchtert. Völlig in sich gekehrt sitzt sie da. Wenn ihre Anwältin mit ihr redet, nickt sie nur mit dem Kopf. Und nach Ansicht ihrer Verteidigerin Sophie Plischka-Mendler gehört sie auch nicht auf die Anklagebank vor einer Schwurgerichtskammer, wo sie sich nunmehr wegen versuchten Mordes, versuchter Brandstiftung mit Todesfolge und Sachbeschädigung verantworten muss.
Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft lebte die 23-Jährige mit ihrem Verlobten in Magstadt zusammen. Der Mann habe die Beziehung jedoch beendet und ihr dies auch klar gemacht – unter anderem dadurch, dass er in eine neue Wohnung umzog. Dennoch habe die Frau weiterhin regelmäßig Kontakt zu dem Mann gesucht. Als er ihr Anfang September noch einmal verdeutlicht habe, dass die Beziehung beendet sei, habe die Frau ihre Tat geplant – aus Wut und Enttäuschung und vielleicht auch, um dem Ende einen dramatischen Anstrich zu verleihen.
Geistig auf dem Stand eines Kindes
Laut Anklage hat sie am 12. September gegen 22.15 Uhr einen halben Liter flüssigen Grillanzünder auf der Fußmatte vor der neuen Wohnung des Mannes ausgegossen, ein Papier darauf gelegt und dieses angezündet. Sie habe damit gerechnet, dass das Feuer auf die Tür und die Wohnung übergreifen könne und auch andere Mitbewohner in Gefahr geraten könnten. Sie soll auch gewusst haben, dass die Wohnungstür der einzige Fluchtweg aus der Wohnung war.
Tatsächlich entdeckte jedoch die Mutter des Ex-Freundes das Feuer rasch, beide konnten es mit einem Wassereimer und Wasser aus einem Kochtopf löschen. Der Boden und der Türrahmen wurden laut Anklage erheblich beschädigt.
Nach Ansicht von Verteidigerin Sophie Plischka-Mendler gibt es massive Zweifel an der Schuldfähigkeit der 23-Jährigen und einem formell korrekten Ermittlungsverfahren. Sie legte eine Bescheinigung aus dem Heimatland der Angeklagten vor, nach der diese auf dem geistigen Niveau eines neun- bis zwölfjährigen Mädchens stehe.
Mit 20 Jahren ungeplant schwanger
Über ihre Anwältin gab die Angeklagte auch Einblicke in ihr Leben, das schon früh in die falschen Bahnen lief. Sie sei mit bereits einem Jahr in eine Pflegefamilie gegeben worden, wo zwei leibliche und sieben weitere Pflegekinder lebten. Mit acht Jahren habe sie bereits eine Herz-Operation gehabt. In der Schule sei sie verspottet und geschlagen worden. Mit 20 Jahren sei sie ungeplant schwanger geworden und deshalb in eine Pflegeeinrichtung gekommen. Dies habe zu einer schweren Depression bei ihr geführt. Das Kind sei ihr weggenommen und in eine Pflegefamilie gegeben worden, zu der sie keinen Kontakt habe.
Mitlerweile wieder mit dem Ex vereint
Ihren Ex-Freund und Verlobten habe sie über Facebook kennengelernt, er habe sie im vergangenen Jahr nach Deutschland geholt. Sie habe mit ihm und seiner Mutter zusammen gelebt. Nach der Trennung habe sie Alkohol getrunken und ab und zu zu Cannabis gegriffen. Ihren Job bei einer Leihfirma habe sie verloren. Mittlerweile lebe sie mit ihrem Ex-Freund wieder zusammen. „Das ist in der Tat eine besondere Konstellation – auch, weil die Angeklagte alle durch den Brand verursachten Schäden bezahlt hat“, meinte der Vorsitzende Richter Norbert Winkelmann.
Für den Prozess sind fünf weitere Verhandlungstage angesetzt, ein Gutachter soll die 23-Jährige untersuchen. Das Urteil soll am 6. November verkündet werden.