Geklaute Pistole abgefeuert - ein dreister Diebstahl Foto: dpa

Eine ungewöhnliche Beute machte ein Seriendieb am Mittwochabend, als er in einem Ulmer Parkhaus ein Fahrzeug aufbrach: Der 32-Jährige entwendete eine entladene Pistole und die dazu passende Munition aus dem Kofferraum eines Stuttgarter Sportschützen.

Ulm/Stuttgart - Der Besitzer hatte einen Schießwettbewerb absolviert und sich vor der Heimreise in die Landeshauptstadt offenbar noch in der Ulmer Innenstadt stärken wollen. Als der 42-Jährige nach rund zwei Stunden gegen 22.45 Uhr an sein Auto zurückkehrte, waren Waffe, Munition und eine Tasche weg.

Der Sportschütze meldete den Diebstahl der Polizei. Und die Beamten leiteten umgehend eine Fahndung nach dem Täter ein – dank dessen Naivität mit Erfolg. Denn nach derzeitigem Stand der Ermittlungen schoss der Dieb am Karlsplatz in die Luft. „Anscheinend wollte der mutmaßliche Täter direkt ausprobieren, ob die Pistole funktioniert“, sagte Wolfgang Jürgens, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Ulm, den Stuttgarter Nachrichten. Immerhin, verletzt wurde niemand.

Als die Polizisten den Mann kontrollierten, fanden sie neben der gestohlenen Sportpistole und der Munition noch ein gestohlenes Fahrrad und zahlreiche andere Gegenstände, die der 32-Jährige nach Polizeiangaben zuvor aus drei anderen Fahrzeug entwendet hatte. Die Beamten nahmen den Deutschen daraufhin fest und führten ihn dem Haftrichter vor, der einen Haftbefehl erließ. Der dringend Tatverdächtige sitzt nun in Untersuchungshaft. Ihn erwartet ein Verfahren wegen der Diebstähle und des Verstoßes gegen das Waffengesetz.

Die Polizei ermittelt außerdem, ob sich der 42-jährige Sportschütze wegen einer nicht ordnungsgemäßen Aufbewahrung der Pistole und der Munition strafbar gemacht hat. Der Stuttgarter gab an, seinen Wagen abgeschlossen und dies auch kontrolliert zu haben. „Die Kollegen prüfen das“, sagte Jürgens. Seit 2010 müssen Waffenbesitzer die sichere Aufbewahrung ihrer Schusswaffen nachweisen. Gewehre und Handfeuerwaffen sowie Munition müssen in speziellen, gesicherten Waffenschränken aufbewahrt werden.

Wie eine Waffe beim Transport in einem Auto aufbewahrt werden muss und ob sie dort zwischengelagert werden darf, vermochte Polizeisprecher Jürgens nicht zu sagen. Er verwies an die Waffenbehörde. Dies ist in Ulm die Abteilung Sicherheit, Ordnung und Gewerbe, in Stuttgart ist das Amt für öffentliche Ordnung zuständig. Am Freitag waren jedoch weder der Ulmer Abteilungsleiter Rainer Türke noch der Stuttgarter Amtsleiter Hans-Jörg Longin für eine Stellungnahme zu erreichen.