Ein E-Scooter-Fahrer hielt einen Polizeiwagen in Höpfigheim auf Trab. Foto: dpa/Christoph Soeder

Die Polizei hat den Fahrer eines E-Scooters kontrollieren wollen. Der lieferte sich stattdessen eine Verfolgungsjagd mit den Beamten.

Martinshorn hallte am Montagabend gegen 22 Uhr durch Höpfigheim. Der Grund: Ein Unbekannter, unterwegs mit einem E-Scooter, hatte sich einer Kontrolle der Polizei entzogen und war mit seinem Zweirad davongerast. Was folgte, war eine kleine Verfolgungsjagd, die durch mehrere Wege und Straßen des Steinheimer Stadtteils führte.

„Der E-Scooter war den Kollegen auf der Kreisstraße 1611 in Fahrtrichtung Höpfigheim aufgefallen, da er unbeleuchtet und an ihm kein Kennzeichen angebracht war“, sagt Yvonne Schächtele, Sprecherin des Polizeipräsidiums Ludwigsburg. Anstatt anzuhalten, drückte der Rollerfahrer also aufs Gas, versuchte das ihm folgende Polizeiauto abzuschütteln. Dabei schlug er immer wieder Haken.

Die Polizei muss immer wieder wenden

Die Verfolgungsjagd führte über die Seewiesenstraße und die schmale Mühlbachstraße zum Schlosshof, wo er Haken schlug. Später flüchtete er weiter Richtung Ortsausgang nach Murr, wo der Scooterfahrer wendete, und durch die Schlossgartenstraße davonfuhr, während die Polizei umdrehen musste. „Die Kollegen hatten den Fahrer immer wieder eingeholt, fuhren neben oder direkt hinter ihm. Sie überholten auch andere Autos, um sich hinter den E-Scooter zu setzen“, berichtet die Polizeisprecherin. Doch das Zweirad zu stoppen, das gelang den Beamten nicht.

Stattdessen geriet der Unbekannte auf der Großbottwarer Straße aus dem Sichtfeld der Polizisten. Am Radweg nach Steinheim konnte der Scooterfahrer wieder gesichtet und verfolgt werden. „Im Kreuzwegäcker entwischte er aber wieder“, sagt Schächtele. Diesmal endgültig. Auf seiner Flucht habe es sich der Unbekannte auch zunutze gemacht, einen Radweg zu nutzen, auf dem ein großer Stein lag, der so für das Polizeiauto also nicht passierbar war, teilt die Sprecherin mit.

Radweg mit Stein kommt Rollerfahrer zugute

Verantworten müsste sich der unbekannte Scooter-Fahrer wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz, da er kein Nummernschild montiert hatte. Das Wegfahren vor der Polizei hingegen hätte womöglich keine Folgen. Denn ein bloßes Wegfahren gilt laut Gesetz noch nicht als Flucht. „Strafbar wäre es erst, wenn dabei Höchstgeschwindigkeiten erzielt werden oder es sich um ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen handelt. Oder wenn ein Unfall passiert wäre“, sagt Yvonne Schächtele. Das alles ist aber wohl sowieso nur Theorie. Denn der Unbekannte dürfte kaum noch zu ermitteln sein.