Eine neue Polizeiverordnung dürfte in Erdmannhausen bald eine Handhabe gegen unnützen Lärm geben. Wobei das Knallen von Autotüren nicht das Hauptproblem ist.
Pssst! Bitte keinen unnötigen Lärm machen! Was man bereits aus Kurorten kennt, wird aller Voraussicht nach auch bald Erdmannhausen erreichen. Grund ist die neue Polizeiverordnung, die im Verwaltungs- und Technischen Ausschuss der Brezelgemeinde vorberaten worden ist und wohl auch in der nächsten Sitzung vom Gemeinderat gebilligt werden dürfte. Darin enthalten: ein Paragraf, der den Lärm durch Fahrzeuge regeln soll. Verboten ist es demnach, Kraftfahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen, Fahrzeug- und Garagentüren übermäßig laut zu schließen, beim Be- und Entladen vermeidbaren Lärm zu verursachen, unnötig zu hupen oder die Motoren von Fahrrädern mit Hilfsmotor und von Krafträdern in Toreinfahrten, Durchfahrten oder auf Innenhöfen von Wohnhäusern anzulassen.
Wer nun glaubt, dass man in Erdmannhausen besonders kleinlich in Sachen Verordnungen ist, wie dies manche Nutzer der sozialen Medien offenbar tun und deshalb kräftig gegen die Gemeindeverwaltung wettern, der täuscht sich. In etlichen anderen Kommunen im Landkreis findet sich dieser neue Passus bereits in der Polizeiverordnung – etwa in Kornwestheim und Bönnigheim, aber auch in Murr, Oberstenfeld, Freudental und Gemmrigheim. Der Grund: Es handelt sich um ein vom Gemeindetag vorgeschlagenes Muster für eine Ortssatzung.
Hauptmotiv: Motor bei kurzem Einkauf einfach laufen lassen
In Erdmannhausen stieß der Vorschlag vor allem aus einem Grund auf Anklang: „Es kommt immer mal wieder vor, dass jemand zum Edeka geht und das Auto mit laufendem Motor stehen lässt – und bei der Post sowieso“, sagt die Haupt- und Ordnungsamtsleiterin Verena Fischer. Nun ist das, wie man spätestens bei der Führerscheinprüfung gelernt hat, ohnehin schon laut Straßenverkehrsverordnung (StVO) verboten und läuft auch dem Landesimmissionsschutzgesetz zuwider. Dass dieses Verbot dennoch regelmäßig vergessen oder auch einfach ignoriert wird, kann man vor allem im Winter beobachten, wenn Scheiben freigekratzt werden, während der Motor schon läuft. Ganz abgesehen davon, dass der Leerlauf auf Dauer dem Motor schadet: Ein solches Verhalten kann auch in anderer Hinsicht teuer werden. Laut StVO beträgt das Bußgeld 80 Euro, laut Landesimmissionsschutzgesetz noch mehr. Wenn man denn dabei erwischt wird.
In Erdmannhausen wird diese Ergänzung dem Gemeinderat vorgeschlagen, „weil wir sonst nichts dagegen unternehmen können“, erklärt Verena Fischer. Tatsächlich sei das Laufenlassen des Automotors der einzige nun in der Mustervorlage verbotene Fall, der tatsächlich in Erdmannhausen auftrete. Und meistens seien die Betreffenden dann leider auch nicht unbedingt einsichtige Menschen.
Lärmschutz als Teil öffentlicher Sicherheit und Ordnung
Ein wichtiger Grundsatz von Polizeiverordnungen sei es, für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu sorgen, sagt Christopher Heck, Sprecher des Gemeindetags. „Und dazu gehört es auch, dass man Wohngebiete vor unnützem Lärm schützt.“ Lärm sei generell ein zunehmendes Problem. Grundsätzlich orientiere man sich bei den Mustervorlagen für die Kommunen an dem, was nötig und vor allem auch an dem, was rechtlich möglich sei.
In der Praxis sieht das Ganze dann so aus, erklärt Verena Fischer: „Wenn der Gemeindevollzugsdienst auf seiner Tour durch den Ort ein Auto mit unnötig laufendem Motor findet, entscheidet er nach seinem Ermessen, ob eine Verwarnung ausgesprochen wird oder ein Bußgeld fällig ist.“ Für letzteres werde der Vorfall notiert, dann gebe es aber immer noch eine Rücksprache, und gegebenenfalls lande das Ganze dann beim Landratsamt als zuständiger Bußgeldstelle.
In Sachen Lärm etwa durch zu laut zugemachte Autotüren wäre die Lage komplizierter, räumt Fischer ein. „Was der eine als Lärm empfindet, stört den anderen überhaupt nicht“, sagt die Erdmannhäuser Ordnungsamtsleiterin. Generell kann sie beruhigen: „Dieser neue Paragraf hat für uns keine Priorität oder besondere Wichtigkeit; er läuft eben so mit.“