So präsentierte sich in der alten Mannheimer Kunstalle das „HHole“, wenn man zur Decke aufblickte. Foto: dpa

Seit Jahren streitet sich eine Künstlerin mit der Kunsthalle Mannheim. Es geht um ein Loch, das nicht mehr da ist. Um die Frage, wie viel Schutz Kunst für sich beanspruchen kann. Und um viel Geld.

Karlsruhe/Mannheim - Für zwei Installationen von Nathalie Braun Barends bedeutete der Um- und Neubau der Kunsthalle Mannheim das Aus - aber die Künstlerin kämpft um ihre Werke: Am Donnerstag erreicht der Streit in höchster Instanz den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.

Es geht um die als „Mannheimer Loch“ bekannt gewordene Arbeit „HHole“, die sich durch kreisrunde Öffnungen in den Geschossdecken über alle sieben Ebenen des Athene-Trakts zog. Den Architekten passte das nicht ins Konzept: Für die Neueröffnung der Kunsthalle im Juni 2018 wurde der Gebäudeteil entkernt und ist jetzt offen bis unters Dach. Braun Barends’ Lichtinstallation „PHaradise“ in der Kuppel des historischen Billing-Baus fiel einer Dachsanierung zum Opfer.

Schadenersatz soll her

Die Künstlerin sieht ihr Urheberrecht verletzt und will erreichen, dass die Kunsthalle ihre Werke wiederaufbauen muss. Andernfalls verlangt sie Schadenersatz - mindestens 220 000 Euro für „HHole“, mindestens 90 000 Euro für „PHaradise“. (Az. I ZR 98/17 u.a.)

Bisher hatten ihre Klagen gegen die Stadt Mannheim, die die Kunsthalle betreibt, keinen Erfolg. Die Gerichte meinten, dass die Interessen des Eigentümers in diesem Fall vorgehen. Er müsse die Möglichkeit haben, das Gebäude anderweitig zu nutzen und umzugestalten. Das letzte Wort hat jetzt der BGH. Ob nach der Verhandlung gleich ein Urteil verkündet wird, ist offen.

Die Karlsruher Richter verhandeln auch einen ähnlichen Fall aus Berlin. Hier hatten Künstler eine Schwarzlicht-Minigolfanlage mitgestaltet. Der Betreiber ließ nach kurzer Zeit alles ummodeln. Die Künstler wollen wegen der Vernichtung ihrer Arbeiten Schmerzensgeld.