Die Länder machen Ernst mit der Vergleichbarkeit des Abiturs. Das wurde auch Zeit. Eine Leistung ist es dennoch für Gerechtigkeit in der Reifeprüfung, kommentiert unsere Autorin Bärbel Krauß.
Stuttgart - Man kann darüber streiten, ob die Reformbereitschaft der Kultusministerkonferenz groß genug gewesen wäre für den jetzt vollzogenen Schritt, wenn es nicht im Jahr 2019 ein einschneidendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Ungerechtigkeiten bei der Zulassung zum Medizinstudium von Abiturienten gegeben hätte. Das war schon ein unsanfter Tritt mit dem Stiefel für die Kultusminister der Länder. Aber am Ende zählt nicht der Anstoß zur Reform, sondern das Ergebnis.
Mehr Gerechtigkeit für die Reifeprüfung
Jetzt haben die Länder ein 30-seitiges Papier vereinbart, das quer durch die Schullandschaft für mehr Vergleichbarkeit sorgen soll. Nun ist Papier geduldig, und die KMK hat Erfahrung damit, sich Ziele zu stecken, die unterlaufen werden. Deshalb muss man das Abkommen sowie seine Begleitpapiere genau studieren, um die Details erkennen zu können, in denen der Teufel stecken mag.
Bei der Abiturreform machen die Länder einen ehrgeizigen Schritt für einheitlichere Standards im Reifezeugnis. Das zielt nicht nur auf die Prüfung, sondern auf die ganze Oberstufe. Ein Zentralabitur wird es 2025 nicht geben – mehr Gerechtigkeit im Reifezeugnis aber schon. Das ist gut.