Eine Kinderhochzeit in Indien im Jahr 2010. Foto: AP

Die Aufnahme vieler Flüchtlinge offenbart mitunter kulturelle Traditionen, mit denen Deutschland ein großes Problem hat: Kinderehen. Die Union will nun dagegen vorgehen.

Berlin - Die Unionsfraktion im Bundestag will Kinderehen in Deutschland verhindern. Der Fraktionsvorstand beschloss in einer Sitzung am Donnerstag einstimmig die Forderung nach einem schärferen Vorgehen gegen die Zwangsverheiratung junger Mädchen. „Ein 11-, 13- oder 15-jähriges Mädchen gehört nicht in eine Ehe, sondern in die Schule“, heißt es in einem Papier. Zuvor hatte die „Passauer Neuen Presse“ darüber berichtet. Mit der Aufnahme Hunderttausender Flüchtlinge seien deutschlandweit Kinderehen registriert worden. Bislang werde im Einzelfall geprüft, ob sie anerkannt würden.

Der CDU-Abgeordnete Stephan Harbarth sagte, Kinderehen seien mit der deutschen Werteordnung und der Einstellung zur Selbstbestimmung der Frau nicht vereinbar. Eheschließungen sollten nur noch ab dem 18. Lebensjahr und nur nach deutschem Recht möglich sein.

In Deutschland dürfen Ehen derzeit grundsätzlich erst mit der Volljährigkeit geschlossen werden - in Ausnahmefällen aber schon mit 16 Jahren. Diese Ausnahmemöglichkeit will die Union abschaffen. Ehen, die mit Minderjährigen im Ausland geschlossen wurden, sollen künftig auf Antrag der Betroffenen oder des deutschen Jugendamtes aufgehoben werden können. Ferner sollen Ehen nur nach deutschem Recht möglich sein.

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) erklärte in einer Mitteilung, zur Anerkennung von im Ausland geschlossenen Ehen Minderjähriger sei eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einberufen worden, die sich am 5. September konstituieren werde. Darüber hinaus sollen auch bürgerlich-rechtliche Aspekte von Mehrfachehen thematisiert werden.

Nach geltender Rechtslage werde zunächst geprüft, ob die Ehe nach dem Heimatrecht der Eheschließenden rechtmäßig geschlossen wurde. Formal reiche es aus, wenn die Form am Eheschließungsort eingehalten worden ist. Sei eine Ehe danach gültig, werde in einem zweiten Schritt geprüft, ob die Anwendung des ausländischen Rechts mit den wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts vereinbar sei.

Harbart sagte: „Ich erwarte, dass der Justizminister jetzt zu Potte kommt. Es darf nicht zu jahrelangen Sitzungen von Expertenrunden kommen.“ Nötig sei ein Gesetz noch in diesem Jahr.