Nur für Diskotheken und Clubs wird von Montag an die PCR-Testpflicht bestehen, bei Theatern und Kinos reichen wie in der Gastronomie Antigen-Schnelltest. Foto: dpa/Franziska Kraufmann

Die Proteste der Stuttgarter Theatermacher in unserer Zeitung sind nicht ohne Folgen geblieben. Das Sozialministerium macht einen Rückzieher. Nur für Clubs gilt die PCR-Testpflicht bei Nichtgeimpften, für Kino und Theater reicht nun doch der Schnelltest.

Stuttgart - In der Landesregierung war intern heftig darum gerungen worden. Während das Sozialministerium am Donnerstag noch mitgeteilt hat, man werde die PCR-Testpflicht nach einer einwöchigen Übergangsfrist bei Kulturveranstaltungen in Innenräumen einführen, hat sich Minister Manfred Lucha (Grüne) mit diesem Ansinnen gegen die Widerstände aus dem Kunst- und Staatsministerium nicht durchsetzen können. Die „regierungsinterne Abstimmung“, teilt Lucha am Freitagnachmittag mit, ergab, dass nur bei Clubs und Diskotheken der teure PCR-Test verlangt wird, den man selbst bezahlen muss. Kinos und Theaterhäuser hingegen sind nun doch, anders als zunächst geplant, davon ausgenommen. Für sie reicht weiterhin ein Schnelltest, den es bis Oktober kostenlos geben wird. Die 3-G-Pflicht gilt freilich für alle Innenbereiche, sobald die Obergrenzen bei Gästezahlen aufgehoben werden.

Vollauslastung bis zu einer Personenzahl von 5000 erlaubt

Kulturveranstalter und Kinos werden also künftig wie die Gastronomie behandelt. Es reicht ein Antigentest. „Vor dem Hintergrund der Verhältnismäßigkeit haben wir uns nun für diesen Weg entschieden“, sagt Gesundheitsminister Manne Lucha. Für Stadien und Kulturveranstaltungen im Freien (Festivals etc.) soll gelten, dass sie bis zu einer Personenzahl von 5000 unter Vollauslastung öffnen dürfen. Geht die Besucherzahl darüber hinaus, sollen die Plätze nur noch zu 50 Prozent bzw. mit maximal bis zu 25.000 Menschen ausgelastet werden dürfen.