Alte, gut verzinste Bausparverträge werden von den Kunden als Sparvertrag genutzt Foto: dpa-Zentralbild

Die Klagewelle gegen die Kündigungen von Bausparverträgen hat die Oberlandesgerichte erreicht. In elf Fällen haben diese zugunsten der Bausparkassen entschieden. Eine Vorentscheidung ist das nicht. Schon in Kürze könnte sich das Blatt wenden.

Stuttgart - Mit Spannung blickt die bundesweite Bauspargemeinde auf den Südwesten. Am 30. März verhandelt das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart über die Frage, ob eine Bausparkasse kündigen darf, wenn seit der Zuteilung des Bauspardarlehens mehr als zehn Jahre vergangen sind und das Darlehen nicht in Anspruch genommen wurde. Am 13. April hat das OLG Stuttgart in gleicher Sache den nächsten Fall auf dem Tisch. Und im Sommer befasst sich das OLG Karlsruhe mit der Streitfrage. Es geht im Kern darum, ob Bausparkassen den Schlüssel zum Ausstieg aus den für sie teuren Altverträgen gefunden haben.

Der Streit ist von großer Bedeutung angesichts der rund 30 Millionen Bausparer.

Diese sogenannten Altverträge belasten die Bausparkassen sehr, liegen ihnen doch Konditionen zugrunde, die jeden Sparer heutzutage neidisch werden lassen mit Zinsen bis zu 5Prozent. Selbst können die Institute diese Einlagen heute aber nur zu Mickerzinsen anlegen. Während die Bausparer so lange wie möglich zu den guten Konditionen weitersparen wollen, greifen sie auf die dazugehörigen Darlehen nicht zurück. Denn die vor Jahren fest vereinbarten Darlehenskonditionen in diesen Altverträgen sind im derzeitigen Niedrigzinsumfeld absolut unattraktiv.

Rund 1000 Bausparer haben gegen die Kündigung geklagt

Rund 200 000 Kündigungen von Bausparverträgen haben die Institute deshalb ausgesprochen. In rund 1000 Fällen haben die Bausparer dagegen geklagt. Die Sache scheint eindeutig. Etwa 90 Prozent der Verfahren sind bisher zugunsten der Bausparkassen entschieden worden, schätzt der Münchner Rechtsanwalt Tobias Pielsticker. „Die Tendenz ist klar“, sagt auch der Stuttgarter Anwalt Oliver Renner, „aber sie ist nicht einheitlich. Es gibt auch Gerichte, die das anders sehen.“

Aber es sind wenige. Verwunderlich ist das nicht, sagen Juristen. Auch wenn es schon mehr als 100 Urteile von verschiedenen Landgerichten gebe, denen zufolge die Kündigung in Ordnung ist. Die Erfahrung zeige: Deutet ein Gericht in der mündlichen Verhandlung an, dass es die Kündigung für unwirksam hält, ziehen Bausparkassen schnell ein Vergleichsangebot aus dem Hut. „Die Bausparkassen sammeln für sie günstige Urteile, und negative Urteile verhindern sie“ und lassen sich das auch was kosten. „Diese Tendenz kann man kaufen“, steht für Renner deshalb fest. Hinzu kommt: Hat ein Richter so einen Streitfall auf dem Tisch, sieht er, dass es Dutzende Urteile zugunsten der Bausparkassen gegeben hat. „Häufig macht er es sich einfach und übernimmt die Urteilsbegründung“, sagt der Stuttgarter Rechtsanwalt.

Die Klagewelle rollt jetzt auf die nächsthöhere Instanz zu. Als erstes hat das Oberlandesgericht Hamm in dieser Sache entschieden und der Bausparkasse recht gegeben. „Dieses Urteil stärkt die Position der Bausparkassen“, räumt Renner ein. Mittlerweile gibt es gar elf Entscheidungen – verteilt auf die Oberlandesgerichte Köln, Koblenz, Hamm und Celle –, die eine Kündigung von Bausparverträgen zehn Jahre nach Zuteilung als rechtmäßig bewertet haben.

Juristen sehen den Streit noch längst nicht als entschieden an

Und trotzdem sehen Juristen und Verbraucherschützer den Streit noch längst nicht als entschieden an. Denn ganz häufig ist es so: Haben unterschiedliche Kammern an einem Landgericht einheitlich zugunsten der Bausparkassen geurteilt, schließt sich auch das Oberlandesgericht diesem Trend an. Bisher hat zudem kein OLG eine mündliche Verhandlung zugelassen.

In allen elf Fällen haben die Richter allein nach Faktenlage entschieden, bzw. sie haben den Hinweis gegeben, dass die Klage keine Aussicht auf Erfolg habe und sie zugunsten der Bausparkasse entscheiden würden. Das soll den Parteien ermöglichen, das Berufungsverfahren zurückzunehmen und Kosten zu sparen. So ein Beschluss ist aber nur möglich, wenn die Richter der Sache keine grundsätzliche Bedeutung beimessen. Angesichts vieler betroffener Bausparer eine völlig unverständliche Einschätzung, meint Pielsticker.

Das Blatt könnte sich jetzt wenden. Denn sowohl in Stuttgart als auch in Karlsruhe sieht die Lage anders aus. In beiden Städten gibt es auf Ebene der Landgerichte in der vorliegenden Frage Urteile zugunsten der Bausparkasse – aber ebenso zugunsten der Bausparer. Den Oberlandesgerichten im Südwesten kommt deshalb eine besondere Bedeutung zu. In Stuttgart liegt der Fall beim gleichen Senat, der auch das Scala-Urteil zugunsten der Sparer gefällt hat.

Warten auf den Bundesgerichtshof

Rechtsanwalt Pielsticker rechnet fest damit, dass die Oberlandesgerichte in Baden-Württemberg eine Revision zum Bundesgerichtshof zulassen, „und damit die Vorgehensweise der anderen Oberlandesgerichte demaskieren“.

Es sei denn, es wird doch nicht verhandelt, sondern wieder einmal verglichen. Dann wird eine höchstrichterliche Entscheidung weiter auf sich warten lassen. Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg bleibt optimistisch. „Die Frage, ob Bausparkassen Verträge zehn Jahre nach Zuteilung kündigen dürfen, wird zugunsten der Bausparer ausgehen.“