Markus Mitzenheim kann die fristlose Kündigung nicht nachvollziehen, die dazu führt, dass seine Schulbegleiter nicht mehr arbeiten können. Foto: LICHTGUT/Max Kovalenko, Arbeiter-Samariter-Bund

Die Stadt hat Strafanzeige gegen den Arbeiter-Samariter-Bund gestellt. Der hat der fristlosen Kündigung widersprochen. Was sagt der Träger zu den Vorwürfen?

Der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) Stuttgart und die Stadt Stuttgart werden sich vor Gericht begegnen nach der fristlosen Kündigung vom 4. Februar. Die Stadt hat Strafanzeige gestellt. Was sagt der Träger zu den Vorwürfen? Ein Gespräch mit Geschäftsführer Markus Mitzenheim.

 

Die Stadt hat am Donnerstag Strafanzeige gestellt. Betrug steht im Raum. Sie hätten Leistungen abgerechnet, die nicht getätigt worden seien. Was sagen Sie dazu?

Ich weise das zurück. Keiner von uns hat sich persönlich bereichert. Wir gehen juristisch gegen die Stadt vor. Wir haben der fristlosen Kündigung widersprochen. Die Stadt ist aufgefordert, uns konkret und detailliert die Inhalte der Kündigung aufzuführen.

Reichen Sie auch Klage gegen die Kündigung ein?

Natürlich. Gibt uns ein Gericht recht, ist klar, dass dann die Schadensersatzklage folgt. Montag dieser Woche hat der Oberbürgermeister zudem eine Unterlassungserklärung und Aufforderung zur Richtigstellung von unseren Anwälten erhalten. Die Frist läuft Anfang nächster Woche aus. Da geht es in erster Linie darum, dass rufschädigende Äußerungen nicht mehr getätigt werden dürfen.

Wie hat sich das Ganze aus Ihrer Sicht zugetragen?

Im Frühsommer 2025, kurz nach meinem Start, hatte uns die Stadt kontaktiert. Man habe Gesprächsbedarf. Es ging dabei auch um Abrechnungsfragen. Wir hatten am 19. August ein Gespräch mit dem Schulverwaltungsamt. Auch wenn das Wort Abrechnungsbetrug nicht direkt fiel, war das der Vorwurf. Es ging um eine knappe halbe Million Euro, bei der das Schulverwaltungsamt der Meinung war, wir hätten falsch abgerechnet.

Was passierte dann?

Wir haben zugesagt, das zu prüfen. Das Schulverwaltungsamt hat uns die Fälle geschickt – bis ins Jahr 2013 gingen diese zurück. Wir haben alle aufgearbeitet und am 18. September geantwortet. Nach unserer Prüfung blieben 72 000 Euro übrig – verteilt auf 12 Jahre. Die haben wir im Oktober als Kulanzerstattung zurückgezahlt.

Was ist mit der Differenz?

Wir hatten versehentlich eine doppelte Abrechnung geschrieben in einem Monat. 283 000 Euro wurden zweimal abgerechnet. Das war ein Fehler auf unserer Seite, den wir aber sofort korrigiert haben. Wir haben die Rechnung direkt storniert. Es ist kein Geld geflossen. Trotzdem wurde diese Position aufgeführt von der Stadt. Das macht die Hälfte des vermeintlichen Schadens aus.

Im Raum sollen aber mehrere doppelte Rechnungen stehen.

In der Auflistung der Stadt vom Sommer tauchte nur eine Position auf. Von weiteren doppelten Rechnungen wissen wir nichts.

Am Dienstag im Rathaus haben Familien protestiert, weil ihre Kinder nicht in die Schule können. Foto: LICHTGUT/Max Kovalenko

Die Stadt sagt, dass Leistungen in Rechnung gestellt worden seien, die nicht erbracht worden seien.

Dazu komme ich jetzt. Nach unserer Recherche sind also 72 000 Euro übrig geblieben. Dazu muss man wissen, wie wir abrechnen. Unsere Grundlage ist im Regelfall der Stundenzettel der Schule, den diese abstempelt. Da steht drauf, welche Kinder betreut worden sind. Dem Schulverwaltungsamt ist aufgefallen, dass wir auch Zeiten abgerechnet haben, wenn ein Kind krank war. Doch auf den Stundenzetteln standen die Kinder drauf. Der Fehler lag nicht bei uns.

Ein Mitarbeiter kriegt kein Geld, wenn das Kind krank ist?

Doch, wir zahlen nach Tarif, außerdem haben die Mitarbeiter trotzdem gearbeitet und sich um andere Kinder gekümmert. Aber wir können es der Stadt nicht in Rechnung stellen, wenn ein Kind, für das die Assistenz vereinbart ist, nicht betreut worden ist. Das steckt hinter der Aussage, der ASB habe Leistungen in Rechnung gestellt, die nicht erbracht wurden, was suggeriert, der ASB bereichere sich. Das stimmt nicht.

Wie haben Sie reagiert, als klar war, die Stundenzettel sind fehlerhaft?

Wir haben das umgestellt. Ab der Rechnung vom September sind die Grundlage der Stundenzettel und unsere eigene Dokumentation. Das macht es aufwendiger. Seit November gibt es vom Schulverwaltungsamt neue Stundenzettel, die wir nehmen sollen.

Was passierte ab dem 18. September? Wie hat die Stadt reagiert?

Wir haben per Mail angeboten, über unsere Prüfung zu sprechen. Es kam nichts: Kein Telefonat, keine E-Mail, keine Reaktion. Bis zum Fax mit der außerordentlichen Kündigung am 4. Februar um 13.30 Uhr, das ich durch Zufall um 16 Uhr entdeckt habe.

Sie glauben, das hängt mit den Außenständen zusammen.

Ich hatte am Freitag, 30. Januar, die Stadt angeschrieben, weil uns die Stadt 4,7 Millionen Euro schuldet. Wir müssen unsere Mitarbeiter bezahlen. Wir sind keine Bank. Ich habe deutlich gemacht, dass ich mit jemandem darüber sprechen will, idealerweise bis zum 6. Februar. Auf diese Mail habe ich bis heute keine Reaktion – bis auf die fristlose Kündigung der Leistungs- und Vergütungsverträge vom 4. Februar.

Fürchten Sie um Ihren Ruf als Träger?

Der Image-Schaden ist natürlich enorm. Das, was wir da gerade erleben mit der Stadt Stuttgart, macht mich fassungslos. Von Anfang an wird offensiv und nachweislich gelogen. Die Stadt hat den Schulen geschrieben, man trenne sich vom ASB, aber bis zum 28. Februar versorgen die noch. Im Schulbeirat hat Bürgermeisterin Fezer behauptet, man habe mit uns darüber gesprochen, ob wir nicht den Übergang bis Ende Februar begleiten würden, das hätten wir abgelehnt. Das ist eine Lüge. Wir konnten gar nicht anders handeln.

Die Stadt will Ihre Mitarbeitenden bei anderen Trägern unterbringen.

Die allermeisten wollen nicht wechseln. Die sind bei uns, weil sie sich uns als Arbeitgeber bewusst ausgesucht haben. Sie werden bei uns in den Ferien bezahlt, was bei vielen anderen nicht so ist, wir zahlen nach Tarif. Teilweise sind sie seit 20 Jahren bei uns tätig.

Wie viele haben gebeten, aus ihrem Vertrag entlassen zu werden?

Aktuell fünf von knapp 150 Mitarbeitern, die es betrifft. Wir können unseren Mitarbeitern jetzt leider erstmal nur begrenzte Perspektive bieten. Wir versuchen, in anderen Landkreisen unsere Leistungen auszubauen. Außerdem gibt es die Möglichkeit, dass Stuttgarter Eltern über das persönliche Budget ihre ASB-Schulbegleiter weiter beauftragen. Denn die Eltern können sich den Dienstleister selbst aussuchen. Vielleicht bekommen wir das bei 20, 25 Eltern hin.

Was bedeutet das für die anderen Leistungen, die Sie für die Stadt erbringen wie den Fahrdienst? Müssen da die Eltern auch mit bösen Überraschungen rechnen?

Der Fahrdienst ist nicht von der fristlosen Kündigung betroffen. Wir haben im September einen Vertrag über sechs Jahre geschlossen, das war eine europaweite Ausschreibung. Indirekt gibt es Auswirkungen. Ohne Schulbegleitung können die Kinder nicht in die Schule, dann sitzen sie auch nicht im Bus. Wenn es dem Schulverwaltungsamt nicht gelingt, die Kinder in eine vernünftige Versorgungssituation zu bringen, bekommen wir ein finanzielles Problem, weil die Stadt irgendwann nicht mehr zahlt. Wir haben jetzt schon im Fahrdienst einen siebenstelligen Betrag ausstehen.

200 Schulbegleiter an 60 Schulen

Person und Träger
Markus Mitzenheim (49) ist im Frühjahr 2025 Geschäftsführer des ASB Stuttgart geworden. Der Arbeiter Samariter Bund ist seit rund 20 Jahren Träger in der Schulbegleitung in Stuttgart. Er ist in der gesamten Region tätig, beschäftigt rund 200 Schulbegleiter an 60 Schulen. Bei knapp 150 war die Stadt Stuttgart der Kostenträger. Diese sind nun von der fristlosen Kündigung betroffen.

Abrechnungen
Die Stadt bestätigt, dass sie seit September keine Zahlungen geleistet habe an den ASB Stuttgart. Es seien aber vom Träger keine Rechnungen gestellt worden, und auf Abschlagsforderungen gehe man nicht ein, hieß es auf Anfrage. Im Raum steht zudem, dass der ASB wiederholt Rechnungen doppelt gestellt und nicht erbrachte Leistungen abgerechnet habe. So habe es mehrere Fälle gegeben, in dem das Kind nicht in der Schule gewesen, die Schulbegleitung aber trotzdem abgerechnet worden sei – und das, obwohl die Schule den ASB darauf hingewiesen habe. Ebenso habe es mehrere Fälle gegeben, in denen der ASB noch gar keine Schulbegleitung zur Verfügung gestellt, die Leistung aber bereits abgerechnet habe. In einem Fall habe eine Mitarbeiterin nachweislich gestreikt, dafür sei aber trotzdem eine Rechnung eingereicht worden.