Der ASB sieht die Schuld, dass die Stühle von 146 Kindern in den Schulen leer blieben, von der Stadt auf sich abgewälzt. Foto: LICHTGUT/Max Kovalenko

In einer Unterlassungserklärung hat der ASB die Stadt Stuttgart aufgefordert, bestimmte Aussagen zurückzunehmen und Schadensersatz zu zahlen. Dem stimmte diese nun teilweise zu.

In der Auseinandersetzung um die fristlose Kündigung des Arbeiter-Samariter-Bundes (ASB) durch das Sozialamt der Stadt Stuttgart hat die Stadt nun zugesagt, bestimmte Behauptungen zu unterlassen und einige Aussagen gegenüber dem Gesamtelternbeirat richtig zu stellen. Dem war eine Unterlassungserklärung des ASB am 9. Februar an die Landeshauptstadt, namentlich Oberbürgermeister Frank Nopper (CDU), vorausgegangen.

 

Die Stadt hatte am 4. Februar den Vertrag mit dem ASB über die Schulbegleitung von Kindern mit Behinderung fristlos gekündigt. Auslöser waren laut Stadt Abrechnungen des ASB für Leistungen für Schüler mit Behinderung, die tatsächlich nicht erbracht worden seien. Die Stadt spricht von gravierenden Unregelmäßigkeiten über Jahre. Sie stellte Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft. Der ASB weist die Vorwürfe zurück.

Durch die Kündigung waren 146 Jungen und Mädchen großteils von einem Tag auf den anderen vom Schulbesuch ausgeschlossen gewesen. In einem Schreiben an den Gesamtelternbeirat, das unserer Redaktion vorliegt, hatte das Schulverwaltungsamt geschrieben, der ASB hätte „ohne vorherige Ankündigung eigenmächtig entschieden, die Schulbegleitung ... mit sofortiger Wirkung einzustellen“. In ihrer Antwort auf die Unterlassungserklärung an den Rechtsanwalt des ASB hat die Stadt sich nun verpflichtet, diese Äußerungen nicht zu wiederholen und den Sachverhalt gegenüber dem Gesamtelternbeirat richtig zu stellen. Außerdem werde die Stadt nicht mehr behaupten, die Verträge mit dem ASB würden noch bis zum 28. Februar fortdauern.

ASB-Geschäftsführer ist nicht ganz zufrieden

Aufgrund der außerordentlichen fristlosen Kündigung der Verträge hätte sich der ASB am 5. Februar gezwungen gesehen, „sämtliche vertraglich geschuldeten Leistungen einzustellen“, hatte es in dem Anwaltsschreiben an die Stadt zur Begründung geheißen. Durch die Aussagen der Stadt sah man die Schuld dafür, dass die Kinder von einem Tag auf den anderen nicht mehr am Unterricht teilnehmen konnten, aber auf den ASB abgewälzt.

Markus Mitzenheim, ASB-Geschäftsführer für die Regionen Stuttgart und Schwäbisch Hall, sagte auf Anfrage, dass das Antwort-Fax der Stadt fristgerecht eingegangen sei. Der ASB hatte den 16. Februar als Frist gesetzt. Gänzlich zufrieden ist er mit der Antwort allerdings nicht. Denn der ASB hatte von der Stadt auch gefordert, bei Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe zu zahlen, außerdem einen Ersatz „aller Schäden, welche dem ASB Baden-Württemberg durch die getätigten Behauptungen entstanden sind und zukünftig entstehen werden“ – sowie die Anwaltskosten über knapp 12.000 Euro. Allen drei Forderungen stimmte die Stadt in ihrem Antwortschreiben nicht zu. „Der Vorgang ist aus unserer Sicht noch nicht abgeschlossen, insofern werden wir hier noch weiter aktiv sein“, so Markus Mitzenheim.

Sozialbürgermeisterin Alexandra Sußmann entschuldigte sich zusammen mit ihrer Kollegin Isabel Fezer vom Schulreferat bei den Eltern per Brief. Foto: LICHTGUT/Max Kovalenko

Währenddessen entschuldigten sich die Bürgermeisterinnen Isabel Fezer (FDP) und Alexandra Sußmann (Grüne) in einem Schreiben an die Eltern der betroffenen Kinder, „dass es in der verwaltungsinternen Abstimmung Fehler gegeben hat, die zu einem erheblichen Zeitdruck bei der Neuorganisation geführt haben“. Das Krisenmanagement arbeite mit Hochdruck an „tragfähigen Lösungen“.

Begleitung der Kinder in kleineren Gruppen

In fast allen Fällen habe man bereits neue Anbieter verpflichtet, die künftig die Assistenzkräfte für die Kinder sicher stellen. Allerdings sei wohl „nicht unmittelbar nach den Ferien in jedem Fall eine 1:1 Begleitung möglich. In Absprache zwischen Anbietern und Schulen werden die Kinder, wo möglich, daher zunächst in kleineren Gruppen begleitet und unterstützt“.

Zu den Auseinandersetzungen mit dem ASB wolle man sich in dem Brief nicht äußern. „Dies wird wohl vor Gericht geklärt werden müssen“, heißt es in dem Schreiben vom 16. Februar.