Das Land ermöglicht Angebote in den Ferien – maßgeblich für die Regelungen ist die Inzidenz. Doch mit welchen Fallzahlen soll man heute Angebote im Sommer planen? Aus Stuttgart gibt es Kritik.
Stuttgart - Die Sommerferien sind für viele Eltern mit Fragezeichen verbunden. Ob es mit dem Platz im Waldheim fürs Kind geklappt hat? Bis Ende des Monats dürften sie eine Antwort haben. Die Träger konnten bisher keine Bestätigungen versenden, weil sie nicht wussten, unter welchen Voraussetzungen die Ferienbetreuung würde stattfinden können. Nun stehen diese fest. Das Land hat seine Coronaverordnung für Angebote der Kinder- und Jugendarbeit am Freitagabend aktualisiert. Man werde die Angebote mit der Verordnung „mutig, sicher und weitreichend öffnen“, hatte Sozialminister Manfred Lucha (Grüne) zuvor in einer Mitteilung versprochen. „Was in diesem Sommer mit Schnelltests und Impfung möglich ist, machen wir auch möglich.“
In Stuttgart ist man allerdings wenig glücklich über das Ergebnis: „Für uns ist die Coronaverordnung eine Katastrophe“, kritisiert der Vorsitzende der AG Kinder-Stadtranderholung Waldheime, Jörg Schulze-Gronemeyer. „Die Bedarfe der Eltern sind deutlich höher als das, was uns der Rahmen ermöglicht.“ Die Regelungen zu Maskenpflicht und Abstandsgebot seien „nicht nachvollziehbar“.
Inzidenz von unter zehn wird als neue Stufe eingeführt
Zentraler Punkt in der Verordnung ist, dass die Zahl der Plätze von der Inzidenz abhängt. Los geht es bei einer neuen Stufe, einer Inzidenz bis zehn. Es folgen die Inzidenzen bis einschließlich 35 und bis 50. Zudem wird zwischen Angeboten drinnen (weniger Plätze) und draußen (mehr Plätze) unterschieden. Ein weiterer Faktor ist, ob die Beteiligten die drei Gs (getestet, geimpft, genesen) erfüllen. Schließlich kommt es darauf an, ob übernachtet wird oder nicht. Im besten Falle wären 350 Kinder im Ferienlager drin und 240 im Waldheim. Zumindest auf dem Papier.
In der Realität dürften die meisten Stuttgarter Waldheime deutlich weniger Plätze anbieten – nämlich 60 pro Abschnitt, so Schulze-Gronemeyer. Das liegt daran, dass sie nicht wissen könnten, wie die Inzidenz in den Ferien ist. „Die Inzidenz von unter zehn ist komplett irrelevant für die Planungen“, so Jörg-Schulze-Gronemeyer. Die 35-er-Inzidenz sei riskant, so bleibe nur die 50er-Inzidenz, wenn man nicht Gefahr laufen wolle, später wieder Familien absagen zu müssen.
Bei dieser Stufe wären 60 Plätze für Getestete bei Angeboten in geschlossenen Räumen erlaubt. Bei Angeboten draußen wären 120 Getestete drin, doch die meisten Waldheime müssten ihre Räume nutzen, so der AG-Leiter, allein aus Sonnenschutzgründen. Er versteht nicht, warum man die Lösung aus dem Vorjahr nicht ermöglicht hat: 100 Plätze waren pro Abschnitt möglich, aufgeteilt in Gruppen, die sich nicht mischten. Das hätte man um die Testpflicht erweitern können, meint er.
550 Impftermine für Ehrenamtliche ab 16 Jahren
Die AG werde allen Waldheimträgern empfehlen, die Teilnahme von der Testung abhängig zu machen. Der Test könne von den Eltern zu Hause vorgenommen werden, die ihrem Kind eine Bescheinigung mitgeben. So wird es an einigen Grundschulen gehandhabt, an weiterführenden Schulen jedoch nicht. Wer den Test stellt, muss auch noch geklärt werden. Die Mitarbeitenden und Ehrenamtlichen werde man selbst testen, so Schulze-Gronemeyer, zudem seien sehr viele aus den Teams bis zu den Sommerferien doppelt geimpft, die Bürgerstiftung habe das mit ermöglicht. Allein an Ehrenamtliche aus den Waldheimen habe man 550 Impftermine vermitteln können.
Am Mittwoch ist eine Sitzung mit den Waldheimleitungen. Da dürfte es auch um die Themen Abstandsregel und Maskenpflicht gehen. 2020 galt die Abstandsregel in den Gruppen nicht, jetzt ist es bei allen Angeboten ohne Übernachtung wieder anders. Nur wenn Abstände eingehalten werden können, müssen die Kinder draußen keine Maske tragen – Stand jetzt zumindest.
Was bedeuten die Lockerungen für die Ferienangebote?
Schließlich plant das Land generell Lockerungen in Sachen Maskenpflicht. In den Schulen soll es Erleichterungen ab Ende nächster Woche geben: auf den Schulhöfen (bei Inzidenz unter 50), aber auch drinnen (bei Inzidenz unter 35 und keinem Coronafall in der Schule seit zwei Wochen) soll die Pflicht entfallen. Was das für die Ferienangebote bedeutet, ist unklar. Es könne „nicht automatisch von der Schule auf andere Settings geschlossen werden“, sagt ein Sprecher des Sozialministeriums auf Anfrage.
In den Waldheimen hofft man auf Lockerungen. Denn was könne man mit Waldheimkindern auf Abstand überhaupt an Spielen machen? Das fragt man sich dort. „Auch die Jugendlichen, die sich engagieren wollen, verstehen das nicht“, sagt Schulze-Gronemeyer. Sie sähen 16 000 Leute bei der EM im Stadion sitzen und „was überall anders gerade geht“. Er befürchtet, dass das noch Auswirkungen auf das Engagement haben könne. Alle Waldheime hätten signalisiert, ein Angebot bieten zu wollen. Letztlich entscheide sich aber in den nächsten zwei Wochen, wie viel basierend auf der Verordnung auch stattfinden kann. Ende Juni müsse Klarheit herrschen. „Die Eltern brauchen Planungssicherheit“, sagt er.
Entscheidung über Stutengarten und Science Camp soll zeitnah fallen
Auch die Stuttgarter Jugendhaus Gesellschaft (stjg) ist mit der Prüfung der neuen Verordnung befasst. 2020 musste die Kinderspielstadt Stutengarten (Platzzahl pro Woche eigentlich 500) abgesagt werden, gleiches galt für das Science Camp (eigentlich 200 Plätze). Bis Ende dieser, Anfang nächster Woche werde man eine Entscheidung treffen, ob die Angebote 2021 stattfinden können, so der Geschäftsführer der stjg, Ingo-Felix Meier. „Wir wollen keine Hängepartie“, sagt er. Klar sei aber schon, dass es ein Ferienprogramm geben werde. „Die Kesselferien finden statt“, verspricht er. 2020 habe man so 2500 Kindern und Jugendlichen ein Angebot machen können – verteilt übers Stadtgebiet auf viele Einrichtungen.