Landesbund-Chef Kai Rosenberger stellt fest, dass seine vielen Gespräche in guter Stimmung bisher wenig gebracht hätten. Foto: BBW

Der baden-württembergische Beamtenbund beklagt, dass Grün-Schwarz im Nachtragshaushalt keine großen Mehrausgaben für den öffentlichen Dienst plant. Nun will Landesbund-Chef Kai Rosenberger frühere Drohungen einer Verfassungsklage in die Tat umsetzen.

Stuttgart - Der baden-württembergische Beamtenbund zeigt sich frustriert über die Landesregierung und deren Eckpunkte für den Nachtragshaushalt 2018/2019. Dieser sieht Mehrausgaben in Höhe von rund zwei Milliarden Euro im Vergleich zum Doppeletat vor. „Wir sind sehr enttäuscht darüber, dass trotz eines Haushaltsüberschusses von 2,8 Milliarden Euro und sprudelnden Steuereinnahmen nichts für den öffentlichen Dienst getan wird – obwohl dort die Nachwuchssorgen immer größer werden“, sagte Landesbund-Chef Kai Rosenberger unserer Zeitung.

Zuvor hatte er zahlreiche Gespräche mit Regierungsvertretern geführt. Trotz anderslautender Signale, die er während des gesamten Jahres wahrgenommen habe, habe Grün-Schwarz „weder die Notwendigkeit noch die Dringlichkeit erkannt, Mittel zur Attraktivitätssteigerung für den öffentlichen Dienst bereitzustellen“ – obwohl es dem Land finanziell gut gehe wie nie zuvor.

Der Streit geht um die niedrigen Besoldungsgruppen

Der Beamtenbund setzt sich nicht nur für eine kürzere Wochenarbeitszeit ein, denn die Beamten müssen 41 Stunden arbeiten, die Tarifkräfte aber 39,5 Stunden. Die Mehrausgaben von jährlich 427 Millionen Euro bei einer 40-Stunden-Woche für Beamte (inklusive Lehrer) „wären jetzt und in Zukunft da“, sagt Rosenberger. Wichtiger noch: Er hält die Einkommen niedriger Besoldungsgruppen wie A5 und A6 bei zwei oder mehr Kindern für verfassungswidrig – speziell in den Großstädten mit hohen Lebenshaltungskosten. Gemeint sind etwa Justizwachtmeister im Gericht, Einsteiger in der Finanzverwaltung und die Verwaltung im mittleren Dienst. Das von Karlsruhe aufgestellte Abstandsgebot von 115 Prozent des sozialhilferechtlichen Existenzminimums wird speziell bei Beschäftigten verletzt, die von 2013 an verbeamtet wurden, was im Kern auf die abgesenkte Beihilfe zurückgeführt wird. Der Beamtenbund will nun mit Betroffenen Kontakt aufnehmen und Anfang 2019 eine Verfassungsklage gegen die Besoldung im Jahr 2018 einreichen. Die Regierung habe ihm mitgeteilt: die Besoldung sei als verfassungskonform eingestuft worden. „Dann lassen wir das mal vom Gericht prüfen“, sagt Rosenberger. Sein Vorgänger hatte für diesen Fall schon im vorigen Jahr ein Gutachten von der Verwaltungswissenschaftlerin Gisela Färber aus Speyer anfertigen lassen.

Rosenberger will sich nicht auf die Zukunft vertrösten lassen

Er habe nach seinem Amtsantritt im Dezember 2017 gemeint, dass man erst miteinander reden müsse, sagt der Landesbund-Chef. Sein Eindruck sei gewesen, dass die Regierung verstanden hätte. Er habe aber zur Eile gedrängt. „Wir lassen uns nicht auf den nächsten Doppelhaushalt vertrösten.“ Erste Signale müssten in diesem Kalenderjahr gesetzt werden – dafür wäre der Nachtragshaushalt die letzte Möglichkeit gewesen. Er wolle sich später keine Versäumnisse vorhalten lassen, wenn sich die Konjunktur doch mal eintrüben sollte.

Andere Länder hätten erkannt, dass die eigene Verwaltung etwas wert sein müsse. Und Rheinland-Pfalz habe im Vorfeld der Ländertarifrunde 2019/20 zugesagt, dass das Tarifergebnis in jedem Fall zeit- und inhaltsgleich auf die Beamten übertragen werde – zusätzlich will man in den beiden Jahren noch zweimal zwei Prozentpunkte, also insgesamt vier Prozent, für die Beamtenschaft draufsatteln. Und Berlin haben die Kostendämpfungspauschale – also den Eigenanteil bei der Beihilfe – rückwirkend zum 1. Januar 2018 abgeschafft. Baden-Württemberg sei das einzige Land, „das seine Beamte bei der Beihilfe so gängelt“. Eine Rücknahme der Beihilfe-Kürzung hätte dazu geführt, dass junge Beamte je nach Familienstand und Kinderzahl bis zu 300 Euro mehr in der Tasche gehabt hätten. „Da gibt es keinerlei Bewegung“, stellt Rosenberger konsterniert fest.

Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne) erstellt nun auf Basis der beschlossenen Eckpunkte einen Gesetzentwurf. Der Landtag soll den Nachtragsetat am 12. Dezember beschließen.