Hausverwalter, die für viele Einheiten verantwortlich sind, können mit Fehlentscheidungen erhebliche Schäden verursachen. Foto: dpa

Die gesetzlichen Regeln für Wohnungsverwalter sind erst wenige Tage alt – schon kommt der Ruf nach Nachbesserung. Vor allem die Forderung nach nur 20 Stunden Fortbildung in drei Jahren wird kritisch gesehen.

Stuttgart - Für Martin Kaßler ist das Urteil eindeutig: „Der Verbraucherschutz für Millionen Wohnungseigentümer bleibt auf der Strecke“, kritisiert der Geschäftsführer des Dachverbands Deutscher Immobilienverwalter. Die Attacke gilt einem Gesetz, das erst wenige Tage alt ist. Seit dem 1. August nämlich gibt es erstmals Regeln für die Berufszulassung von gewerblichen Immobilienverwaltern – Regeln, die aber nach Ansicht mancher Verbände und Experten keineswegs ausreichen. „Die Qualifikation der Verwalter ist nicht ausreichend gesichert“, sagt Kaßler.

„Ein stumpfes Schwert“

Damit steht er nicht allein. Anusch Tavakoli, der sich an der Hochschule Pforzheim mit Verbraucherschutzfragen, insbesondere mit Blick auf Immobilien, beschäftigt, schlägt in dieselbe Kerbe: Die nun genehmigungspflichtige gewerbliche Verwaltung von Wohnungseigentum sei „ein stumpfes Schwert“, meint Tavakoli. Dies unter anderem deshalb, weil die Regelung nur eine Weiterbildungspflicht von 20 Stunden innerhalb von drei Jahren vorsieht. Mit umgerechnet sieben Stunden im Jahr aber sei wohl kaum die nötige Sachkunde zu erwerben. Nach Meinung von Kaßler sollten wenigstens 15 Stunden im Jahr für die Weiterbildung vorgeschrieben sein – dieselbe Stundenzahl wie bei Fachanwälten. Der Immobilienverband Deutschland, ein Zusammenschluss vorwiegend von Maklern, verlangt einen Sachkundenachweis, der etwa durch eine mündliche und schriftliche Prüfung bei den Industrie- und Handelskammern erbracht werden könnte.

Durch fehlerhafte Verwaltung kommt es nach den Angaben des Dachverbands Deutscher Immobilienverwalter jedes Jahr zu Schäden in Höhe von 200 Millionen Euro, häufig gibt es auch Klagen von Verwaltern gegen Vorgänger.

Neu ist auch die Versicherungspflicht

Neu ist seit Beginn des Monats auch, dass gewerbliche Wohnungsverwalter sich künftig versichern müssen. Die Mindestdeckungssumme für Schäden liegt dabei bei 500 000 Euro, die Höchstsumme für alle Schäden, die innerhalb eines Jahres auftreten, bei einer Million Euro – nach Meinung von Tavakoli keineswegs ausreichend, wenn größere Wohnungsbestände verwaltet werden. Anders sieht dies allerdings der Dachverband der Deutschen Immobilienverwalter: „Ich halte die Versicherungssumme von einer Million Euro für ausreichend“, sagt Kaßler. Auch der Immobilienverband Deutschland erklärt, normalerweise reiche die im neuen Gesetz vorgeschriebene Versicherungssumme.

Nach Meinung von Ulrich Wecker, dem Geschäftsführer der Eigentümerorganisation Haus und Grund Stuttgart, ist „eine gewisse Professionalisierung“ der Verwalterzunft nötig, schließlich kämen auf diese immer neue Anforderungen zu. Sieben Stunden Weiterbildung pro Jahr seien aber wohl ausreichend. In der Regel seien die Verwalter gelernte Immobilienkaufleute. Wecker macht aber auch noch auf einen anderen Aspekt aufmerksam: „Die Weiterbildung zahlt letzten Endes der Kunde“, erklärt er, „gravierende“ Fehlleistungen gebe es ohnehin nicht.

Gegen kriminelle Energie hilft auch keine Weiterbildung

Wohl aber gibt es manchmal kriminelle Energie – so wie vor zwei Jahren in Waiblingen, als ein Verwalter für drei Jahre hinter Gitter geschickt wurde. Gegen den Griff in die Kasse der Eigentümer, in die auch Rückstellungen fließen, falls das Dach kaputt gehen sollte, „hilft auch keine Weiterbildung“, meint Wecker. Schützen könnten sich Eigentümer, nach Ansicht von Experte Anusch Tavakoli, mit einem Beirat – und nur gemeinsam mit diesem solle der Verwalter dann Zugriff auf die Konten bekommen. Denn: „Eine einmal geplünderte Instandhaltungskasse kann nicht jeder Eigentümer durch eine Sondereinzahlung wieder auffüllen“ – im schlimmsten Fall bliebe dann nur der Verkauf der Wohnung.

Vor allem wegen des ihrer Ansicht nach mangelhaften Sachkundenachweises hoffen Verbände wie der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter darauf, dass das neue Gesetz noch in dieser Legislaturperiode nachgebessert wird. Was bisher beschlossen worden sei, könne nur „ein erster Schritt“ sein – nach Meinung von Haus-und-Grund-Geschäftsführer Wecker allerdings auch ein durchaus ausreichender.