Die Schüler sind im Freibad oder in der Eisdiele – an dieser Schule ist Hitzefrei (Archivbild). Foto: Imago/Horst Rudel

Wenn das Thermometer schon am Vormittag auf die 25 Grad zusteuert, hoffen viele Schulkinder auf Hitzefrei. Aber nach welchen Kriterien wird das eigentlich gewährt und wer darf die Entscheidung treffen?

Im Sommer behalten viele Schulkinder das Thermometer ganz genau im Auge: Denn wenn das Quecksilber schon am Vormittag stramm auf die 25 Grad Celsius zumarschiert, besteht zumindest die Chance, dass es Hitzefrei geben könnte. Aber nach welchen Kriterien wird Hitzefrei eigentlich gewährt? Und wer hat die Entscheidungsgewalt?

Bundesweit einheitliche Hitzefrei-Regeln gibt es nicht. In jedem Bundesland sind die Regelungen etwas anders.

Welche Regeln gelten in Baden-Württemberg?

Eine generelle Vorgabe, wann Hitzefrei gegeben werden soll, gebe es von seiner Seite nicht, betont das Kultusministerium in Stuttgart. Die Entscheidung liege bei den Schulleiterinnen und Schulleitern vor Ort. „Die Schulleitungen entscheiden in eigener Zuständigkeit, ob und unter welchen Voraussetzungen sie Hitzefrei geben“, heißt es vom Ministerium.

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Bei der Entscheidung gehe es immer um das „körperliche Wohl der Schüler“. Das Kultusministerium empfiehlt Rektorinnen und Rektoren, sich an konkreten Kriterien zu orientieren, die da lauten:

– die Außentemperatur beträgt um 11 Uhr mindestens 25 Grad Celsius im Schatten

– Hitzefrei gibt es frühestens nach der vierten Stunde

– benachbarte Schulen stimmen sich ab und entscheiden möglichst einheitlich

– Hitzefrei gibt es nicht an beruflichen Schulen und nicht für die gymnasiale Oberstufe

Wenn das Kind plötzlich Hitzefrei bekommt, haben berufstätige Eltern oft ein Betreuungsproblem. Deshalb appelliert das baden-württembergische Kultusministerium an die Schulleitungen, Betreuungsfragen bei ihrer Hitzefrei-Entscheidung mit einzubeziehen und das Thema ganz generell auch mit dem Elternbeirat abzustimmen.