160 Straftaten gehen auf das Konto einer syrischen Großfamilie. 17 Mitglieder haben das Land verlassen. Einige haben lange Einreisesperren erhalten – andere gar keine.
Der Fall einer syrischen Großfamilie, die zuletzt in Stuttgart gewohnt hat, treibt weiter viele Menschen um. Bei Politik und der Nachbarschaft in Zuffenhausen herrscht Erleichterung, bei den Justizbehörden ebenfalls. Denn praktisch die gesamte Familie hat im Zuge einer sogenannten kontrollierten Ausreise eng von den Behörden begleitet mittlerweile das Land verlassen. 17 Familienmitglieder sind inzwischen zurück in Syrien, die meisten seit vergangenem Samstag, einige bereits seit Sommer – direkt aus der Haft heraus. Drei weitere sitzen noch im Gefängnis und sollen nach Verbüßung eines erheblichen Teils ihrer Strafen dann ebenfalls ausreisen. Über 160 Straftaten sollen auf das Konto der Familie gehen, viele davon Gewaltdelikte.
Bleiben zwei Fragen, über die viel diskutiert wird. Zur ersten davon ist bereits viel gesagt. Die 17 Familienmitglieder haben jeweils ihren Flug bezahlt bekommen sowie im Schnitt 1350 Euro erhalten, damit sie das Land verlassen. Bezahlt man also Straftäter noch dafür, dass sie gehen? Hierbei geht es schlicht um eine Kostenrechnung. Jeder Tag in deutschen Gefängnissen kostet viel Geld, das weitere Beziehen von Sozialleistungen ebenso. Abschiebungen nach Syrien sind derzeit nicht möglich, aber auch sie wären sehr teuer. Unter dem Strich ist die kontrollierte Ausreise also die für den Steuerzahler günstigste Lösung.
Die zweite Frage, die jetzt häufig gestellt wird, lässt sich allerdings weniger einfach beantworten, nämlich die nach einer möglichen Wiedereinreise der Familie. In diesem Punkt muss man grundsätzlich sagen: Wer nicht mit dem Flugzeug, sondern über die grüne Grenze nach Deutschland kommt, läuft trotz aller Grenzkontrollen erst einmal keine riesige Gefahr, sofort erwischt zu werden. Das ist schlicht der Alltag. Deshalb geht es vor allem darum, eine erneute Einreise möglichst wenig verlockend zu gestalten.
Bei diesem Thema hat das Land Baden-Württemberg jetzt so gut Vorsorge getroffen, wie es eben geht. Die Straftäter, die aus der Haft heraus zum Flugzeug gebracht worden sind, haben einen relevanten Teil ihrer Strafen hier abgesessen – aber eben nur einen Teil. „Sollten sie jemals wieder deutschen Boden betreten, werden diese Reststrafen dann unmittelbar vollstreckt“, sagt Justizministerin Marion Gentges (CDU). Für diese Betroffenen ist es also nicht attraktiv, zurückzukommen.
Zusätzlich sind „gegen die im Juni, August und Oktober ausgereisten Straftäter mehrjährige bis lebenslange Einreisesperren verhängt worden“, sagt eine Ministeriumssprecherin. Allerdings gilt das nur für sie. Gegen andere Familienmitglieder gibt es gar keine Einreisesperren, beispielsweise, weil sie Kinder sind oder bisher unbescholten. Eine Rückkehr wäre also durchaus denkbar.
Allerdings hat man versucht, auch diese Wahrscheinlichkeit zu reduzieren. Zum einen habe sich der Sonderstab Gefährliche Ausländer bewusst dazu entschieden, „nicht nur einzelne Personen aus der Familie in das Fallmanagement zu übernehmen, sondern für die gesamte Großfamilie eine kontrollierte Ausreise zu organisieren“, heißt es im Justizministerium. Wenn keine Familienangehörigen mehr in Deutschland seien, mache das eine Wiedereinreise unwahrscheinlich. Außerdem haben alle Ausgereisten auf ihren asylrechtlichen Schutzstatus verzichtet. Die Aufenthaltserlaubnisse sind widerrufen worden.
Dazu kommen die Kosten. Eine illegale Wiedereinreise auf dem See- und Landweg per Schleuser koste geschätzt etwa 10 000 US-Dollar pro Kopf. „Der monetäre Ausreiseanreiz in Höhe von 1 350 Euro pro Person setzt insofern keinen Anreiz für eine Wiedereinreise“, so die Sprecherin.
Es lässt sich also nicht garantieren, dass keiner der Ausgereisten je wieder deutschen Boden betritt. Allerdings sind die Hürden so hoch gesetzt worden, wie es nach derzeitigem Recht möglich ist. Selbst wenn nicht jedes Familienmitglied eine Einreisesperre bekommen hat.