Professionelle Banden haben sich auf die Sprengung von Geldautomaten spezialisiert. Foto: SDMG/Dettenmeyer

Bei der Frage, ob eine gesetzliche Zwangsregelung der Sicherungsmaßnahmen tatsächlich notwendig ist, scheint es eine Annäherung zu geben.

Angriffe auf Geldautomaten haben klassischen Banküberfällen längst den Rang abgelaufen. Immer öfter werden die Geldausgabemaschinen zum Ziel von professionellen Verbrechern, die sich darauf spezialisiert haben, mit Blitzangriffen und der Sprengung von Geräten an das dort lagernde Bargeld heranzukommen – und so große Beute zu machen. Diesem Treiben soll, da sind sich alle einig, so schnell wie möglich ein Ende bereitet werden.

 

Wie das genau geschehen soll, darüber allerdings gehen die Meinungen der Verantwortlichen in Baden-Württemberg bislang noch auseinander. Am Dienstag haben sich deshalb in großer Runde unter anderen die Präsidenten des Sparkassenverbands, Peter Schneider, und des Genossenschaftsverbands, Roman Glaser, die Landespolizeipräsidentin Stefanie Hinz und Experten des Innenministerium sowie eines Automatenherstellers getroffen.

Gespräche seien ein „guter Auftakt“

Dabei soll sich die seit Wochen abzeichnende Annäherung von den Bankvertretern und dem baden-württembergischen Innenministerium fortgesetzt haben: Der Sprecher des Sparkassenverbands, Stephan Schorn, spricht jedenfalls von einem „sehr konstruktiven Austausch“ und betont: „Die Sparkassen im Land tun bereits jetzt sehr viel für die Sicherheit der Geldautomaten – das geht von dem Einsatz von Einfärbesystemen über nächtliche Schließungen der SB-Bereiche, stärkere Überwachung bis hin zur Schließung von besonders gefährdeten Standorten, die zum Teil mehrfach Ziel von Angriffen waren.“ Um Lösungen zu finden, sei das Gespräch „ein guter Auftakt“ gewesen.

Innenminister Thomas Strobl, der nicht an der Runde teilnahm, hatte in der jüngeren Vergangenheit immer wieder deutlich gemacht, dass er eine Bringschuld bei den Banken und Automatenherstellern sieht. Diese müssten auf freiwilliger Basis den Schutz der Automaten verbessern. Strobl hatte den Einsatz von Einfärbe- und Klebesystemen und von Vernebelungstechniken gefordert, um Bargeld bei einer Sprengung unbrauchbar zu machen. Gleichzeitig hatte er aber immer wieder Druck aufgebaut und mit einer gesetzlichen Regelung gedroht. Noch im März hatte Strobl wörtlich erklärt: „Sollte das auf freiwilliger Basis nicht geschehen, wird eine gesetzliche Pflicht der Hersteller und Betreiber der Geldautomaten zur Umsetzung geeigneter Schutzmaßnahmen notwendig.“

Bis zum Gesetz wäre es ein weiter Weg

Doch mittlerweile betont das Ministerium, auch der Chef setze zuallererst auf das Verantwortungsbewusstsein der Banken. Das hat Gründe, denn ganz einfach wäre ein solches Gesetz nicht zu verwirklichen. Ein Alleingang wäre ohnehin unmöglich: Schließlich lassen sich rechtlich verbindliche Sicherheitsstandards für Banken nur mithilfe eines Bundesgesetzes regeln. Zwar hat sich die Innenministerkonferenz der Länder im November darauf verständigt, dass man – sollten sich freiwillige Selbstverpflichtungen der Banken und Automatenhersteller als nicht wirksam erweisen – das Bundesinnenministerium auffordern wolle, zügig eine entsprechende gesetzliche Verpflichtung zu schaffen. Aber selbst dann wäre es noch ein weiter und wahrscheinlich sehr langer Weg bis zur Verabschiedung eines Gesetzes.

Denn geprüft werden müsste, ob man tatsächlich Banken vorschreiben könne, wie sie ihr Geld zu schützen haben, und ob das Gesetz mit dem verfassungsmäßig verankerten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit überhaupt vereinbar wäre. Auch müsste das Bundesinnenministerium Herstellern und Betreibern von Geldautomaten eine angemessene Frist zur Umsetzung der auferlegten Verpflichtungen einräumen.

Hersteller sind gegen starre gesetzliche Regelung

Auch aus Sicht von Diebold-Nixdorf, dem größten Bankautomatenhersteller in Deutschland, ist eine starre gesetzliche Vorgabe, wie diese konkret geschützt werden können, nicht unbedingt die beste Lösung. Nicht überall etwa biete sich der Einsatz von Nebel an. Vielmehr müsse aus einer Kombination aus mehreren Elementen – zu denen physikalische Sicherungen wie eine Verstärkung der Systemkonstruktion oder Rollgitter ebenso gehörten wie der Einsatz von Tinte zur Einfärbung der Banknoten und eine hohe Präsenz der Polizei - das Abschreckungspotenzial erhöht werden. Bei Lösungen wie den Einfärbetechnologien sei es zudem wichtig, den potenziellen Tätern Hinweise zum vorhandenen Schutz zu geben. Jedes Hindernis und jede potenzielle Risikosteigerung für die Bankräuber vermindere das Risiko eines Angriffs auf den Geldautomaten.

Auf ein anderes Problem zu den von Strobl geforderten Maßnahmen weist Cornelia Schulz, Sprecherin der Deutschen Kreditwirtschaft (DK), hin. Aktuell gebe es in Deutschland überhaupt noch keine marktfähigen, zertifizierten und auch im Alltagsgeschäft risikolosen Klebesysteme. Banken müssten sich aber darauf verlassen können, dass die Produkte vor der Markteinführung in Abstimmung mit Berufsgenossenschaften, Versicherern und Dienstleistern sowie Herstellern zulassungsreif konzipiert seien.

Mehr als 50 000 Automaten sind im Visier der Täter

Geldautomaten
Die genaue Zahl von Geldautomaten in Deutschland ist nicht bekannt: 2021 sollen es noch rund 55 000 gewesen sein – Tendenz leicht fallend. Größter Hersteller in Deutschland ist das amerikanische Unternehmen Diebold-Nixdorf. Europäischer Hauptsitz ist in Paderborn. Das Unternehmen produziert rund zwei Drittel aller deutschen Bankautomaten.

Sprengungen
Wenn Banknoten bei den Sprengungen aufgrund der Hitze verkohlt oder mit Tinte eingesprüht wurden, schicken die betroffenen Banken ihre Geldkassetten an die Bundesbank. Im Nationalen Analysezentrum für beschädigtes Bargeld wird die Summe im Labor erfasst und den Banken zurückerstattet.

Schutzkosten
Wenn Banknoten bei den Sprengungen aufgrund der Hitze verkohlt oder mit Tinte eingesprüht wurden, schicken die betroffenen Banken ihre Geldkassetten an die Bundesbank. Im Nationalen Analysezentrum für beschädigtes Bargeld wird die Summe im Labor erfasst und den Banken zurückerstattet.