Ein Teil der Waffensammlung nach der Konfiszierung durch die Polizei Foto: Polizei

Seine Sammelleidenschaft kostet ihn wohl Job und Pensionsansprüche: Zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung ist ein Waffensammler verurteilt worden, in dessen Haus die Polizei rund 240 Gewehre und Pistolen fand.

Kreis Ludwigsburg - Der Anwalt des 58-Jährigen hatte nachdrücklich auf eine Strafe plädiert, die ein Jahr nicht übersteigt, damit seinem Mandanten der Beamtenstatus und seine Pensionsansprüche erhalten bleiben. „Wir bewegen uns in einem Fall, in dem ein Strafmaß von ein bis zwei Jahren dem nicht mehr gerecht wird, was man ihm vorwerfen kann“, sagte der Rechtsbeistand des Angeklagten. Doch das Schöffengericht sah das anders. Ein Jahr und drei Monate auf Bewährung brummte es dem Mann auf, der im Kreis Ludwigsburg bei einer Feuerwehr arbeitet. „Ein Strafmaß unter einem Jahr konnten wir beim besten Willen nicht verhängen“, führte der Richter aus. „Ob es klappt, dass Sie Ihren Job behalten, wissen wir nicht. Aber wir können deswegen keine Sonderrechtssprechung vornehmen.“

Der Mann aus dem nördlichen Landkreis Ludwigsburg war wegen unerlaubten Waffenbesitzes, unerlaubten Besitzes von scharfer Munition, einem Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz sowie mehrerer Verstöße gegen das Kriegswaffengesetz angeklagt worden. Geschossen habe er mit den Waffen – darunter Lang- und Kurzwaffen, Maschinengewehre oder Granatwerfer – niemals, hatte der Angeklagte im Laufe der Verhandlung beteuert. Die reine Sammelleidenschaft habe ihn angetrieben. Sein Anwalt erklärte: „Er ist weder der Typ Reichsbürger, der sich gegen ein System zur Wehr setzen zu müssen glaubt, noch einer, der sich den Keller vollbunkert, weil er glaubt, der Russe kommt.“

Gebastelt, nicht geschossen

Zusammengekauft hatte sich der Mann seine Sammlung über Jahrzehnte hinweg auf Messen, Internetbörsen und bei zertifizierten Händlern, denen er, wie er sagte, voll vertraut habe. An den teils durch Löcher oder Schlitze unbrauchbar gemachten Waffen und Waffenteilen hatte er dann – aus optischen Gründen, wie er vor Gericht darlegte – , herumgebastelt, um ihnen einen unversehrten Eindruck zu verleihen. Bei einer Pistole brachte er die Mechanik wieder so auf Vordermann, dass sie klickte, wenn man den Abzug betätigte. „Es war zwar ein großes Waffenarsenal, aber es waren durchgehend Waffen in einem Zustand, dass sie nicht zum Schießen geeignet gewesen wären. Dafür hätte man sie noch weiter aufbereiten müssen“, sagte der Anwalt. Ein Gutachter war indes zu dem Ergebnis gekommen, die Waffen seien theoretisch schießtauglich gewesen.