Ein zerstörter russischer Schützenpanzer BMP-2 nahe des Städtchens Ivanivka im Südosten der Ukraine: Wird Deutschland zum Kriegsgegner Russlands, weil es der Ukraine Panzer liefert? Foto: Imago//Celestino Arce Lavin

Die Bundesregierung will 14 Kampfpanzer des Typs Leopard 2 A6 an die von Russland angegriffene Ukraine liefern. Zudem will die anderen Ländern erlauben, ihre aus Deutschland importierten Leopard-Panzer an die Ukraine abzugeben. Zur Kriegspartei wird Deutschland dadurch nicht.

Was sagt das Völkerrecht?

Das Völkerrecht ist ein Sammelbegriff für alle Gesetze und Verträge, die das Verhältnis von Staaten untereinander und die Beziehungen zwischen einzelnen Staaten und internationalen Organisationen wie der UNO und Nato regeln. Grundsätzlich gilt im Völkerrecht, dass kein Staat gegen einen anderen Staat Gewalt anwenden darf. Dieser Grundsatz hat aber auch Ausnahmen. So erlaubt die Charta der Vereinten Nationen ausdrücklich jedem Land, sich gegen einen Angriff auch zu verteidigen.

Andere Länder dürfen dabei einen angegriffenen Staat unterstützen, sich selbst zu verteidigen. Es gibt keine Pflicht, neutral zu bleiben. Aus völkerrechtlicher Sicht ist damit jede Form der militärischen Hilfe für die Ukraine zulässig.

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Im Völkerrecht gilt zudem, dass die bloße Unterstützung durch Waffenlieferungen oder humanitäre Hilfe die Grenze zur Konfliktteilnahme nicht überschritten wird. Dazu müsste ein unterstützendes Land konkret in militärische Operationen des sich verteidigenden Landes eingebunden werden. Das ist im Fall Deutschlands – wie auch bei den anderen Unterstützern der Ukraine – nicht der Fall. Die Vollversammlung der Vereinten Nationen hat bereits im März 2022 festgestellt, dass die am 24. Februar 2022 begonnen russische Offensive in der Ukraine eine „Aggression Russlands gegen die Ukraine“ ist, den Angriff missbilligt und damit das Selbstverteidigungsrecht der Ukraine bestätigt.