In den Jugendhäusern im Landkreis hat bisher der Kreisjugendring den Hut auf. Jetzt dürfen auch andere Träger einsteigen. Foto: Horst Rudel

Der Esslinger Kreistag gibt den Städten und Gemeinden die Möglichkeit, eigene Kinder-und Jugendreferenten einzustellen. Der Kreisjugendring, in dessen Händen die offene Jugendarbeit bisher war, warnt vor Doppelstrukturen.

Esslingen - Fünf Jahre hat der Kreistag mit der Reform gerungen. Jetzt, kurz vor Ablauf der Wahlperiode, steht fest: Das Esslinger Modell, das dem Kreisjugendring Esslingen den Versorgungsauftrag für die Angebote der Kinder- und Jugendarbeit in den Jugendhäusern im Landkreis exklusiv gesichert hat, wird geöffnet.

Künftig kann in den sechs Großen Kreisstädten des Landkreises in maximal einer Einrichtung auch ein anderer Träger zum Zuge kommen, vorausgesetzt, der Kreisjugendring hat noch in mindestens einer anderen Einrichtung das Sagen. Die Personalkosten des alternativen Anbieters werden, wie die des Kreisjugendring bisher auch schon, vom Landkreis mit 50 Prozent bezuschusst.

Zuständigkeit der Rathäuser gestärkt

Während der Kreistag diesen Beschluss weitgehend einmütig gefasst hat, haben die SPD und die Linke einer zweiten Änderung der Richtlinie zur „Förderung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Esslinger Modell“ die Gefolgschaft verweigert. Ungeachtet ihrer Einwände bleibt die Entscheidung, wer künftig die Kommunale Kinder- und Jugendarbeit auf dem flachen Land wahrnimmt, den 44 Städten und Gemeinden selbst überlassen. Bei Bedarf kann die Aufgabe entweder im Rathaus angesiedelt werden, einem Träger der Freien Jugendhilfe übertragen oder zwischen Kommune und Träger geteilt werden.

„Kommunale Kinder- und Jugendarbeit findet nicht nur in den Jugendhäusern statt“, lautete die zentrale Botschaft, mit der der Esslinger Landrat, Heinz Eininger (CDU), den Vorstoß begründete. Auch in Vereinen, Kirchen und anderen offenen Gruppen würden die Belange von Kindern und Jugendlichen gewahrt. Der Beschluss mache es den Kommunen möglich, einen Kinder- und Jugendreferenten in eigener Verantwortung einzustellen. „Wir stärken die Zuständigkeit in den Rathäusern“, so der Landrat. Der Kreis würde, je nach Zahl der jugendlichen Einwohner in einer Kommune, bis zu 18 derartige Stellen im Kreisgebiet bezuschussen – ebenfalls mit je 50 Prozent.

Gegner warnen vor teuren Doppelstrukturen

Während vor allem die Freien Wähler und die CDU dieser Argumentation folgten, bezeichnete der SPD-Sprecher Steffen Weigel „den Versuch, es allen recht zu machen“ als zu kompliziert, zu zeitaufwendig und zu teuer. Er begründete die Ablehnung seiner Fraktion mit der Befürchtung, durch die Kinder- und Jugendreferenten könnten Doppelstrukturen entstehen, die zu höheren Kosten für den Kreisjugendring und für die Verwaltung führen würden.

In die gleiche Kerbe hieb der Linken-Sprecher, Reinhold Riedel, der die Gefahr nicht ausschließen wollte, dass die kommunalen Jugendbeauftragten Mittel abziehen könnten, die bisher der offenen Jugendarbeit zugute gekommen seien. Dagegen stellte Bernhard Richter, der Fraktionschef der Freien Wähler, fest, dass die beschlossene Lösung einerseits die kommunalpolitische Verantwortung für die Jugendarbeit bei den Städten und Gemeinden belasse, andererseits aber den Weg öffne „in fairer Finanzpartnerschaft mit dem Landkreis die örtlichen Angebote fachlich und bedarfsorientiert zu entwickeln“.

Eben diese Fachlichkeit ist es, die der Kreisjugendring in seiner ersten Reaktion auf die Kreistags-Entscheidung kritisch hinterfragt. Zum einen ist der KJR-Vorsitzende, Michael Medla, davon überzeugt, dass die KJR-Mitarbeiter die Kinder- und Jugendarbeit in den Kommunen bisher schon zu aller Zufriedenheit geleistet haben, andererseits fürchtet er im Konfliktfall, die Gemeinderäte vor Ort könnten über die Stelle des kommunalen Beauftragten versucht sein, mehr Einfluss auf die Jugendarbeit zu nehmen. Sein Fazit: „ Der Beschluss ist unnötig wie ein Kropf.“