Ein Blitzer im Landkreis Ludwigsburg löst im Schnitt mehr als 30 Mal am Tag aus, tausende Autofahrer sind im vergangenen Jahr in die Radarfalle geraten. Wir haben uns die Anlage genauer angeschaut.
Zack, da war das rote Licht, das für Autofahrerinnen und Autofahrer nichts Gutes bedeutet. Doch wo wird am häufigsten geblitzt?
Andreas Fritz, der Pressesprecher im Landratsamt Ludwigsburg verrät, dass im gesamten vergangenen Jahr vor allem der Blitzer in der Besigheimer Straße in Kirchheim am Neckar den Menschen am Steuer zum Verhängnis wurde: Im Durchschnitt blitze das Gerät 32 Mal am Tag – also rund 11 600 Mal im Jahr.
Die breite und gerade verlaufende Straße verleitet zum schnellen Fahren, doch erlaubt ist hier nur Tempo 30. So manch einer vergisst wohl, dass er sich noch immer innerhalb des Ortes befindet. Wer hier den Verkehr länger beobachtet, stellt fest: Einige Autofahrer bremsen vor dem Gerät noch einmal schnell ab.
Eine Anlage in Besigheim löst nur selten aus
Doch es gibt auch Blitzer, die sich aus finanzieller Sicht für die Behörde wohl nicht lohnen. Die Anlage in der Ottmarsheimer Straße in Besigheim löste im Schnitt nur etwa drei Mal am Tag aus – also nur etwa 1000 Mal im Jahr. Doch nur weil der Blitzer selten auslöse, bedeutet das nicht, dass er abmontiert werde, erklärt Pressesprecher Andreas Fritz. „Ein Rückbau erfolgt zum Beispiel dann, wenn die Anlagen für die Verkehrssicherheit nicht mehr relevant sind. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn sich die Verkehrslage ändert“, so das Landratsamt. Auch wenn die Anlagen nur geringe Fallzahlen generierten, würden sie nicht abmontiert.
Grundsätzlich erfolge die Auswahl der Standorte in Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde, der Polizei und der jeweiligen Kommune. „Die Kriterien für die Standortwahl werden sorgfältig geprüft und umfassen unter anderem Unfallschwerpunkte, eine dauerhafte Überschreitungsquote von mindestens zehn Prozent und/oder eine besondere Gefährdungslage“, führt Andreas Fritz aus. Unter anderem habe man Fußgängerüberquerungen, Schulen und Kindergärten besonders im Blick. Er betont, dass das Amt sehr genau überlege, wo es eine Anlage platziere.
Das Ludwigsburger Landratsamt hat insgesamt 40 fest installierte Blitzer, doch auch die Städte und Gemeinden stellen vor Ort eigene Anlagen auf. Auf Anfrage unserer Zeitung erklärte die Stadt Ludwigsburg, dass die Anlage mit den häufigsten Verstößen in der Frankfurter Straße 30 in Eglosheim steht. Insgesamt löste das Gerät mehr als 9600 Mal im Jahr aus. Auf der B 27 sind offenbar besonders viele Verkehrsteilnehmer zu schnell unterwegs. Die wenigsten Fälle generierte 2023 die Messanlage in der Robert-Franck-Allee (631 Fälle).
770 Standorte für mobile Blitzer
Doch auch wer die Blitzer in seinem Ort kennt, sollte aufpassen. Vor Kurzem erklärte das Landratsamt, dass an 770 verschiedenen Standorten mobile Blitzer installiert werden könnten. Die Geschwindigkeitskontrolle lauert also oftmals auch versteckt.
Bußgeldkatalog - Was kostet wieviel?
Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts:
- bis 10 km/h - 30 Euro
- 11 bis 15 km/h - 50 Euro
- 16 bis 20 km/h - 70 Euro
- 21 bis 25 km/h - 115 Euro und ein Punkt
- 26 bis 30 km/h - 180 Euro, ein Punkt und ein Monat Fahrverbot*
- 31 bis 40 km/h - 260 Euro, 2 Punkte und ein Monat Fahrverbot
- 41 bis 50 km/h - 400 Euro, 2 Punkte und ein Monat Fahrverbot
- 51 bis 60 km/h - 560 Euro, 2 Punkte und 2 Monate Fahrverbot
- 61 bis 70 km/h - 700 Euro, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot
- über 70 km/h - 800 Euro, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot
Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts:
- bis 10 km/h - 20 Euro
- 11 bis 15 km/h - 40 Euro
- 16 bis 20 km/h - 60 Euro
- 21 bis 25 km/h - 100 Euro und ein Punkt
- 26 bis 30 km/h - 150 Euro, ein Punkt und ein Monat Fahrverbot*
- 31bis 40 km/h - 200 Euro, ein Punkt und ein Monat Fahrverbot*
- 41 bis 50 km/h - 320 Euro, 2 Punkte und ein Monat Fahrverbot
- 51 bis 60 km/h - 480 Euro, 2 Punkte und 2 Monate Fahrverbot
- 61 bis 70 km/h - 600 Euro, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot
- über 70 km/h - 700 Euro, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot
* Fahrverbot erst, wenn es innerhalb eines Jahres zu einem zweiten Verstoß mit mehr als 25 km/h Überschreitung gibt.