Ludwigsburg und einige andere Städte im Kreis nutzen ein Landesprogramm, das mit Prämien die Wiedervermietung von leer stehendem Wohnraum fördern soll. Die Ergebnisse sind bis jetzt bescheiden, doch das Land findet: Jede Wohnung zählt.
Wie kann man seit längerem leer stehende Wohnungen wieder auf den Markt bringen? Das Land Baden-Württemberg versucht seit knapp drei Jahren, mit einer Wiedervermietungsprämie einen Anreiz zu schaffen. Städte, die sich aktiv dafür einsetzen, dass leer stehender Wohnraum wieder vermietet wird, erhalten eine Förderung, die sie weitergeben können. Das Land bezahlt dabei je Wohnung zwei Netto-Monatskaltmieten, maximal 2000 Euro. Die Voraussetzung: Die Wohnung muss zuvor mindestens sechs Monate leer gestanden haben, der neue Mietvertrag muss mindestens für ein Jahr gelten und darf höchstens sechs Monate alt sein.
Laut der zuständigen Ministerin Nicole Razavi wurde die Prämie absichtlich nicht allzu hoch gewählt, um Missbrauch zu vermeiden. 184 Wohnungen seien im letzten Jahr so wieder auf den Markt gekommen. Für ein ganzes Bundesland ist das aber nicht viel. Auch das zur Verfügung stehende Geld – 400 000 Euro waren es zum Programmstart – wurde nur stark zur Hälfte abgerufen. Doch: „Jede Wohnung zählt“, so Razavi.
Magere Erfolgsquoten
Die Resonanz im Landkreis Ludwigsburg ist eher verhalten. In Bietigheim-Bissingen etwa hat man nach Aussage der Stadtsprecherin Anette Hochmuth im Jahr 2021 lediglich eine Wohnung vermitteln können. Ein erneuter Aufruf im Februar dieses Jahres sei bislang ohne Reaktion geblieben. Eher mau ist die Erfolgsquote auch in Marbach: Die Erste Beigeordnete der Stadt, Franziska Wunschik, teilt mit, man habe im Jahr 2021 die Wiedervermietungsprämie für eine Wohnung beantragen können.
Die Stadt Ludwigsburg möchte in diesem Jahr erstmals an dem Programm teilnehmen. Zuvor sei es aus Sicht der Stadt nicht attraktiv gewesen, weil man die Prämie nicht an die Eigentümer leer stehender Immobilien hätte weitergeben können, erklärt die Pressesprecherin Karin Brühl. Und die Leerstandsquote sei ohnehin gering, sodass ein Erfolg nicht zu erwarten gewesen sei. Mit der Verlängerung des Programms sei jetzt auch eine Weiterleitung der Prämie an Vermieter möglich. Allerdings behält die Stadt bis zu 20 Prozent des jeweiligen Betrags ein – als Aufwandsentschädigung für die Öffentlichkeitsarbeit, die Beratung der Vermieter, die Prüfung der Antragskriterien und die Antragstellung bei der Landsiedlung Baden-Württemberg.
Manche Städte prüfen noch
In Bietigheim-Bissingen hingegen würde man die Prämie im Erfolgsfall ganz an die Eigentümer von Wohnungen oder Häusern weitergeben – wobei die Vermietung an Verwandte ausgeschlossen ist. Die Stadt Marbach hat die Prämie für die wieder vermietete Wohnung komplett der Caritas zur Verfügung gestellt. Diese sei maßgeblich an der Wohnungsvermittlung beteiligt gewesen, sagt Franziska Wunschik.
Kornwestheim hat wie Ludwigsburg bislang noch nicht an dem Förderprogramm teilgenommen. „Wir prüfen aber ganz aktuell, ob eine Teilnahme noch möglich ist“, so die Pressesprecherin Sandra Hennig.
Die Stadt Remseck prüfe seit etwa einem Monat bei neuen Anmietungen, ob die Wiedervermietungsprämie ausbezahlt werden könne. „Derzeit gibt es aber noch keinen Fall, bei dem dies möglich war“, so Pressesprecher Philipp Weber.
Vermieter wollen vor allem keinen Ärger
Ottmar H. Wernicke, der Geschäftsführer von Haus und Grund Württemberg, findet den Ansatz des Ministeriums als solchen gut. Aber, so sagt er: „2000 Euro sind kein Motivationsmittel, wenn jemand nicht vermieten will. Entscheidend wäre ein Kümmerer, der möglichen Ärger vom Vermieter fernhält.“ Denn: „Die freien Wohnungen sind meistens Einliegerwohnungen, die Vermieter oft im Rentenalter, und da überlegt man sich, wen man im Haus haben will.“