Im Mai 2019 fuhr ein Mann im Kreis Ludwigsburg mitten in eine Gruppe am Straßenrand und beging Fahrerflucht. Gegen seine vierjährige Haftstrafe legte er Widerspruch ein. Ohne Erfolg. Das Urteil sei rechtskräftig, bestätigt der Bundesgerichtshof nun.
Nach einem tödlichen Unfall im Kreis Ludwigsburg und der Flucht des Autofahrers bleibt es bei der vierjährigen Haftstrafe gegen den damals 42 Jahre alten Mann am Steuer. Das Urteil sei rechtskräftig, bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) am Montag. Nach seiner Verurteilung war der Mann wegen fahrlässiger Tötung und versuchten Mordes in zwei Fällen in Revision gegangen.
Allerdings verwarf der Bundesgerichtshof den Einwand als unbegründet. Im Urteil des Heilbronner Landgerichts habe es keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten gegeben, heißt es im Beschluss des Karlsruher Strafsenats.
Fahrer stellte sich er Stunden später der Polizei
Der Mann war im Mai 2019 mitten in der Nacht und auf einer Landstraße bei Sachsenheim (Kreis Ludwigsburg) mit seinem Auto von hinten in eine Gruppe am Straßenrand gefahren. Ein 21-Jähriger starb, drei andere junge Menschen erlitten schwere Verletzungen. Der Fahrer hatte sich damals allerdings nicht um sie gekümmert, sondern die Flucht ergriffen und sich erst Stunden später der Polizei gestellt.
Für den Vorwurf der versuchten Tötung sei aber entscheidend gewesen, dass der Fahrer den Eintritt eines Rettungserfolgs durch einen Notarzt für möglich gehalten habe, heißt es im BGH-Beschluss. Er habe „den Todeseintritt billigend in Kauf“ genommen, formulierte der Senat auch in einem zuvor bereits ergangenen weiteren Beschluss in dieser Sache.