Ein neues Konzept soll die Mülltrennung im Kreis Göppingen voranbringen. Foto: dpa-Zentralbild

Der Göppinger Kreistag hat beschlossen, dass sich vom Jahr 2022 an bei der Müllabfuhr einiges ändert. Das Konzept hatte im Vorfeld einigen Wirbel verursacht.

Göppingen - Für die einen ist es der „große Wurf“, während andere von „längst überfälligen Änderungen“ sprechen. Doch wie auch immer man dazu stehen mag und was am Ende wirklich dabei herauskommt: An das seit mehr als einem halben Jahr auf den unterschiedlichsten Ebenen diskutierte neue Konzept für die Abfallentsorgung hat der Göppinger Kreistag am Freitagnachmittag einen Knopf gemacht – nicht in allen Punkten einhellig.

Noch einmal hatte der Landrat Edgar Wolff erläutert, welche Ziele mit der Umstellung verfolgt werden, die vom 1. Januar 2022 an greifen soll: Senkung der Restmüllmenge, bessere Angebote für die Kunden, Reduzierung der Gebühren. Das Gesamtgremium folgte dabei den Empfehlungen, die jüngst der Ausschuss für Umwelt und Verkehr ausgesprochen hatte und die zwischenzeitlich auch seitens der Verwaltung in den Beschlussantrag aufgenommen worden waren. Insgesamt wurden zwölf Eckpunkte beschlossen, wie das Sammel- und Gebührensystem einmal aussehen soll.

Die Zahl der Leerungen wird künftig per Chip erfasst

Demnach erfolgt die Erfassung der Restmüllleerung künftig per Chip. Die Abholung findet alle zwei Wochen statt. Jedoch können die Kunden je nach Bedarf bestimmen, ob sie den Turnus für sich auf vier oder gar sechs Wochen ausdehnen. Zehn Leerungen pro Jahr werden aber in jedem Fall abgerechnet. Wer wenig Abfall erzeugt, hat zudem die Möglichkeit auf eine neue 60-Liter-Tonne umzusteigen. Die bereits vorhandenen Tonnen werden vom Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises (AWB) nachträglich bechippt. Wer sein Gefäß um- oder austauschen möchte, bekommt vom AWB allerdings auch ein neues gestellt.

Die bisher personenabhängig erhobene Grundgebühr, mit der die Infrastrukturkosten der Abfallwirtschaft beglichen werden, wird durch eine Jahresgebühr ersetzt, die auf die Haushalte und Arbeitsstätten einheitlich umgelegt wird. Hinzu kommen die aufkommensabhängigen Kosten. Die Gebührenrechnung wird, anders als vom AWB ursprünglich vorgeschlagen, weiterhin den einzelnen Haushalten und nicht den Immobilienbesitzern zugestellt.

Der blaue Biobeutel erhält eine Gnadenfrist

Der unbeliebte, blaue Biobeutel erhält eine Gnadenfrist bis Ende 2022. Gibt es bis dahin keine Erhöhung der Sammelmenge auf 25 Kilogramm pro Jahr und Einwohner kommt die Biotonne. Beibehalten werden obendrein die jährlich fünf Grüngutsammlungen. Auch die gelben Säcke sollen vorerst nicht gegen gelbe Tonnen ausgetauscht werden, sofern das Duale System das Sackmaterial verstärkt und Metallverpackungen zur Miterfassung zulässt.

Die Altpapiersammlung will man ebenfalls ausbauen, am liebsten im Einvernehmen mit dem bisherigen privaten Betreiber. Beim Elektroschrott werden künftig nur noch sperrige Großgeräte abgeholt. Kleine Apparate können auf den Wertstoffhöfen abgegeben werden. Dort kann fortan auch Sperrmüll angeliefert werden, sofern eine Sperrmüllkarte vorgelegt wird.