Nur mit entsprechender Ausrüstung können die Feuerwehren im Kreis Esslingen im Ernstfall helfen. Um die Wehren zu unterstützen, fördert das Land die Einsatzkräfte finanziell.
Im Ernstfall retten sie Leben: Das können die Feuerwehren im Kreis Esslingen allerdings nur, wenn sie über die geeignete Ausrüstung verfügen. Und die ist teuer. Umso erfreulicher, dass das Land Baden-Württemberg die Wehren im Regierungsbezirk Stuttgart mit insgesamt 32,5 Millionen Euro erneut unterstützt. Eine große Summe fließt auch in den Kreis Esslingen.
In einer Mitteilung des Regierungspräsidiums wird erklärt, dass das Geld in moderne Technik, Fahrzeuge, Feuerwehrhäuser und digitale Ausstattung investiert werden soll. „Ziel der Förderung ist es, die Einsatzbereitschaft und Sicherheit nachhaltig zu stärken“, heißt es in der Mitteilung. „Unsere Feuerwehren setzen sich mit sehr großem persönlichem Engagement für den Schutz der Bevölkerung ein. Dafür gebührt ihnen unser Dank und Respekt“, wird Regierungspräsidentin Susanne Bay in dem Schreiben zitiert. Allerdings konnten mit selbst mit dem zweistelligen Millionenbetrag nicht alle Förderwünsche erfüllt werden – aber ein großer Teil: „Rund 80 Prozent der Anträge konnten gefördert werden“, sagt Bay.
Wie viel Geld fließt in den Kreis Esslingen?
Die Wehren im Kreis Esslingen erhalten knapp 2,6 Millionen Euro als Projektförderung für die Gemeinden im Kreis. Zusätzlich noch mehr als 400 000 Euro für Digitalfunkgeräte und die Ersatzbeschaffung der Einrichtung einer integrierten Leitzentrale.
Zusätzlich zu den Investitionsförderungen erhielten die Städte und Gemeinden sowie die Stadtkreise im Regierungsbezirk Stuttgart Pauschalen in Höhe von insgesamt vier Millionen Euro, heißt es in der Mitteilung des Landes. Für jeden aktiven Feuerwehrangehörigen sei eine Pauschale von 90 Euro gewährt worden, für jeden Angehörigen der Jugendfeuerwehr 45 Euro. Diese Pauschalen würden als Zuschuss für die laufenden Kosten wie Ausbildung und Schutzausrüstung, laufender Betrieb von Werkstätten und Übungsanlagen oder Beschaffungen unter 20 000 Euro gewährt werden. Die Fördergelder werden laut Mitteilung aus dem Landesanteil am Aufkommen aus der Feuerschutzsteuer entnommen.