Verträge, Vertrauen, Verbote oder handyfreie Klassen: Helfen sie gegen Cyberkriminalität an Schulen? Ein Gespräch mit der Diplom-Medienpädagogin Saskia Nakari.
Ihr Vortrag im „Komma“ in Esslingen war gut besucht. Das Thema „Schoolcrime – Smartphones in Kinderhand“ interessierte. Im Anschluss-Interview äußert sich Referentin Saskia Nakari vertiefend zu Cyberkriminalität an Schulen.
Frau Nakari, Sie publizieren monatliche Podcasts zu Cybersicherheit. Warum nutzen Sie dafür reale Fälle?
Saskia Nakari: Anfangs wollte ich meine Podcasts mit ausgedachten Fällen bestücken. Doch in Gesprächen mit Eltern, Betroffenen oder Verantwortlichen an Schulen habe ich festgestellt, dass die Wirklichkeit oft die Fantasie übersteigt und echte Fälle meist einprägsamer sind. Die Vorfälle werden anonymisiert wiedergegeben, und ich schicke den Betroffenen die entsprechenden Passagen vor der Veröffentlichung nochmals zur Freigabe zu.
Können Sie zwei, drei Fälle aus Ihrer Praxis nennen?
In einer Podcast-Folge geht es um den Chat einer fünften Klasse, in den ein Video mit Missbrauchshandlungen an einem zweijährigen Kind weitergeleitet wurde. Nicht allein die Verbreitung, auch allein der Besitz kinderpornografischer Darstellungen ist strafbar. Die 30 Smartphones aller Schüler wurden daher von der Polizei zur Überprüfung eingezogen. In einer anderen Folge geht es um einen Sechstklässler, der ganz versessen auf das Spiel Brawl Stars war. Um ein von den Eltern verhängtes zweimonatiges Handyverbot zu umgehen, nutzte er das Handy eines Kumpels zum Spielen. Doch der verlangte dafür fünf Euro pro Tag. Der Jugendliche war bald pleite und klaute seinen Eltern 100 Euro. Ein weiterer Podcast handelt von der Verbreitung von Hakenkreuzen und Hitlergrüßen in Klassenchats. Drittes Reich und Holocaust werden in der Schule erst in der neunten Klasse behandelt. Das ist viel zu spät.
Hätten denn smartphonefreie fünfte Klassen, die Sie in Ihrem Vortrag im Komma angesprochen haben, eine Schutzfunktion?
Beim Tag der offenen Tür einer Stuttgarter Realschule wurde das Konzept einer smartphonefreien fünften Klasse vorgestellt, bei welchem Eltern bei der Einschulung eine Selbstverpflichtung abgeben müssen, dass sie ihren Kinder bis zur sechsten Klasse kein Smartphone anschaffen. 40 Eltern meldeten Interesse an. Die Bereitschaft ist also da. Wirklich erprobt wurde das Konzept bisher aber nur in einer Klasse an einer schleswig-holsteinischen Schule. Diesen Erfahrungen nach waren die Kinder ohne Smartphone viel konzentrierter im Unterricht. Auch das soziale Miteinander innerhalb der Klassengemeinschaft sei durch die fehlende Nutzung von Smartphones besser als in anderen Klassen. Allerdings sollten solche Maßnahmen schon in der Grundschule starten. Schüler, die einmal ein Smartphone hatten, würden es sicher nur ungern wieder abgeben.
Sie sprachen im Komma auch von Mediennutzungsverträgen zwischen Eltern und Kindern. Ist da Vertragsbruch nicht vorprogrammiert?
Überhaupt nicht. Im Internet können Prototypen eines solchen Vertrages gestaffelt nach Altersgruppen für Sechs- bis Zwölfjährige und über Zwölfjährige aufgerufen werden. Es gibt verschiedene Textbausteine und Vertragselemente etwa zur Nutzungsdauer bestimmter Medien zur Auswahl, die Eltern zusammen mit ihren Kindern für ihren Vertrag aussuchen können. Die Eltern bekommen ein pädagogisches Tool an die Hand, setzen sich so mit der Thematik auseinander und signalisieren Verständnis. Kinder können ihre Bedürfnisse einbringen, die Vereinbarung wird gemeinsam geschlossen, die Kinder stehen also auch dahinter. Der Vertrag wird ausgedruckt, von beiden Seiten unterschrieben und gut sichtbar aufgehängt, sodass ihn beide Seiten vor Augen haben.
Total verliebt – und er will Nacktfotos. Wie sollen sich Betroffene verhalten?
Wichtig sind Gespräche im Vorfeld. Eltern muss klar sein, dass ein „Tu das besser nicht“ an der Stelle wahrscheinlich nichts bringt. Es sollte somit klar gemacht werden: Überlege dir gut, was du tust. Das Internet vergisst nicht. Willst du das wirklich machen? Wenn ja, gibt es ein paar Tipps, um die persönlichen Risiken bei einer ungewollten Weiterverbreitung zu minimieren. Bei Fotografien muss der Kopf nicht sichtbar sein. Erkennungsmerkmale wie Tattoos, Piercings oder Muttermale sollten verdeckt werden. Es kann auch mit einer Anonymisierung und der Fantasie gespielt werden. Komplett nackt muss nicht sein. Verdeckte Passagen können die Neugierde wecken. Solche Fotos müssen zudem nicht zwingend verschickt werden. Die Aufnahmen können dem oder der Liebsten auch auf dem eigenen Handy in einer versteckten Ecke gezeigt werden.
Online-Flirts können mit ein paar Regeln gefahrloser über die Bühne gehen
Online-Flirts können gefährlich werden.
Eltern sollten darum darauf achten, dass bei der ersten Einstellung des Handys die richtigen Altersangaben gemacht werden. Unter einer bestimmten Altersgrenze ist bei Insta und TikTok voreingestellt, dass Kinder nicht von fremden Personen angeschrieben werden dürfen. Kinder und Jugendliche sollten die Fanta-Regel kennen. Anfragen nach Fotos, Alter, Name, Telefonnummer oder Adresse sollten online unbeantwortet bleiben. Solche personalisierten Daten sollten nicht veröffentlicht oder weitergegeben werden.
Was ist bei online vereinbarten analogen Treffen zu beachten?
Drei einfache Regeln. Einen Erwachsenen seines Vertrauens über das Date informieren. Jemand mitnehmen. Der Begleiter kann sich ja im Hintergrund halten und bei Gefahr eingreifen. Und, die dritte Regel, Treffen nicht bei Mitternacht im Wald, sondern möglichst an hellen Orten mit Publikumsverkehr.
Bis zu 2000 Posts können an einem Tag in manchen Klassenchats landen. Was kann Kinder schützen?
Hier stehen die Lehrkräfte in der Pflicht. Zusammen mit den Kindern sollten Regeln für Klassenchats aufgestellt werden. Etwa, dass nur schulische Belange behandelt werden, kein Teilnehmer beschimpft oder bloßgestellt, keine Fotos oder Videos weitergeleitet werden oder die Anzahl der Chats begrenzt wird. Fünf solcher Regeln reichen. Dann sollten aus der Klassengemeinschaft demokratisch zwei Administratoren gewählt werden, die gegen Verstöße vorgehen. Sanktionsmöglichkeiten müssen geschaffen werden. Wer sich nicht an die Regeln hält, muss beispielsweise Kuchen für die Klasse mitbringen oder wird im Wiederholungsfall für eine bestimmte Zeit vom Chat ausgeschlossen. Lehrkräfte sollten regelmäßig nachfragen, wie der Klassenchat läuft, und auch Eltern sollten über die Regeln informiert werden.
Kommt es dennoch zu Cybermobbing – wie können Betroffene reagieren?
Betroffene sollten sich Unterstützung von Erwachsenen aus Schule oder Familie suchen. Diese Erwachsenen können das Gespräch mit einer ausgebildeten Beratungslehrkraft oder einem Schulsozialarbeiter suchen. Diese Experten könnten im Unterricht mit Hilfe des No-Blame-Approaches – ohne Namensnennung und Schuldzuweisungen – Cybermobbing-Fälle nachhaltig lösen. Unter Schülern ist bei Cybermobbing und Beleidigungen im Klassenchat digitale Zivilcourage gefragt. Einer oder eine sollte darauf hinweisen, dass der Klassenkamerad nicht so behandelt werden sollte. Meist schließen sich dann andere an.
Was halten Sie von dem viel diskutierten Handyverbot für unter 14-Jährige?
Ein solches Verbot würde nur an der Oberfläche kratzen. Umsetzung und Kontrolle wären nicht möglich. Die Leidtragenden wären sozial ohnehin nicht integrierte Kinder, die dadurch noch mehr isoliert werden würden. Verbote sind zudem immer falsch. Alle Player sollten sich dagegen der Verantwortung stellen – sich informieren, Kinder aufklären, bei Bedarf einschreiten. Medienkompetenz und der kritische Umgang mit Medien sollten bei der Lehrerausbildung und im Unterricht stärker und verpflichtend berücksichtigt werden. Es sollte auch zukünftig viel mehr attraktive Offline-Beschäftigungsmöglichkeiten, Freizeitangebote und Begegnungsräume für Kinder und Jugendliche als Alternative zu Online-Aktivitäten geben.
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Person
Saskia Nakari ist ausgebildete Diplom-Medienpädagogin und seit 2011 als Referentin für Jugendmedienschutz für das Landesmedienzentrum Baden-Württemberg und das Stadtmedienzentrum Stuttgart tätig. Sie gibt Workshops für Schüler in ganz Baden-Württemberg und bildet regelmäßig Lehrkräfte, Kriminalbeamte und pädagogische Fachkräfte zur Problematik digitaler Grenzüberschreitungen weiter. Zudem informiert die Mutter von zwei Söhnen im Alter von elf und zwölf Jahren bei Elternabenden über die verantwortungsvolle und entwicklungsgerechte Nutzung digitaler Endgeräte von Kindern und Jugendlichen.
Zahlen
Die Kriminalitätsstatistik des auch für den Landkreis Esslingen zuständigen Polizeipräsidiums Reutlingen zählt Deliktarten auf. 369 Fälle von Cyberkriminalität hat es im Vorjahr im Kreis Esslingen gegeben. 403 Verbrechen gegen die sexuelle Selbstbestimmung wurden registriert. Den größten Anteil nimmt die Verbreitung pornografischer Schriften mit 197 Fällen ein. Vergewaltigungen gab es 29. 63 Fälle von sexueller Belästigung und 93 sexuelle Missbräuche wurden der Polizei im Vorjahr bekannt.
Kontakte
Die monatlichen Podcasts von Saskia Nakari und weitere Informationen können unter lmz-bw.de/schoolcrime aufgerufen werden. Prototypen zu Mediennutzungsverträgen finden sich unter www.mediennutzungsvertrag.de.