Technikprobleme, Verzögerungen, Frust bei Geflüchteten: Die Einführung der Bezahlkarte im Landkreis Böblingen verläuft holpriger als geplant.
Bis Ende Juli sollten eigentlich rund 1400 Bezahlkarten im Kreis Böblingen verteilt sein, doch dieses Ziel liegt derzeit noch in weiter Ferne – wurden bislang doch lediglich rund 180 Karten ausgegeben. Das verrät eine Anfrage beim Landratsamt. Das heißt: die vollständige Umstellung auf das neue System verzögert sich – und wird laut Dusan Minic, Dezernent für Jugend und Soziales beim Landratsamt, erst im Herbst 2025 abgeschlossen sein. Eine der Hauptgründe seien technische Probleme, sagt er.
„Das Anwenderportal zur Kontrolle der Zahlungen sowie die Möglichkeit, Lastschriften für Abonnements einzurichten, standen zu Anfang des Jahres nicht zur Verfügung“, so Minic. Die Ausgabe der ersten Bezahlkarten sei Mitte bis Ende Februar 2025 erfolgt, zunächst in nur einer Unterkunft. Dann wurde man durch die technischen Schwierigkeiten ausgebremst. Mittlerweile seien jedoch alle Unterkünfte in Sindelfingen auf die neue Bezahlkarte umgestellt. Noch im Juli solle die Umstellung auch in Böblingen beginnen.
Hoher Verwaltungsaufwand bei Datenerfassung
Die Einführung bringt jedoch erhebliche Belastungen für Verwaltung und Sozialdienste mit sich. Besonders zeitintensiv sei die manuelle Datenerfassung im System der Bezahlkarte, erklärt Minic. Neben den Angaben zur leistungsberechtigten Person müsse auch ein Ausweisdokument samt Nummer hinterlegt werden – ein notwendiger, aber ressourcenintensiver Prozess angesichts der hohen Fallzahlen.
Auch in den Unterkünften selbst sind viele Sozialbetreuer stark eingebunden. Denn für viele Geflüchtete sei die technische Hürde hoch, etwa beim Einrichten des Nutzerportals. Ohne Registrierung sind zwar Einkäufe im Geschäft möglich, nicht aber Überweisungen oder Onlinebanking. „Damit ist es für die alltägliche Erledigung von Zahlungsvorgängen essenziell, dass eine gute Betreuung und Unterstützung vor Ort erfolgt“, sagt Minic.
Trotz Herausforderungen: Technisch funktioniert die Karte
Ein zentrales Element der Bezahlkarte ist die sogenannte Whitelist – eine Liste regelmäßig genutzter Zahlungsempfänger, an die Überweisungen ohne Einzelgenehmigung erfolgen dürfen. Ist diese erst einmal aufgebaut, dürfte das eine deutliche Zeitersparnis in der Praxis bedeuten. Laut Minic ist diese Liste im Landkreis bislang jedoch kaum gewachsen. „Aktuell umfasst unsere Whitelist lediglich zwei Zahlungsempfänger“, sagt er. Der Grund: Es gebe bislang nur wenige Anträge.
Trotz der Herausforderungen bei der Einführung: Technisch funktioniert die Karte offenbar einwandfrei. Ausfälle oder Störungen seien nicht bekannt, sagt Minic. „Einkäufe funktionieren in den Akzeptanzstellen problemlos.“ Auch die Zusammenarbeit mit dem Dienstleister secupay laufe gut, eingehende Support-Tickets würden zügig bearbeitet.
„Jeder Händler entscheidet selbst, ob er Kartenzahlung anbietet“
Ein Problem bleibt jedoch die eingeschränkte Akzeptanz der Karte im Einzelhandel. Vor allem bei günstigen Versorgungsangeboten wie Tafelläden oder auf Wochenmärkten ist Kartenzahlung meist nicht möglich. „Jeder Händler entscheidet selbst, ob er Kartenzahlung anbietet“, betont Minic. Der örtliche Tafelladen zum Beispiel sei zwar frühzeitig einbezogen worden, habe sich jedoch aus internen organisatorischen Gründen gegen eine Anbindung entschieden. Jedoch, so Minic, erhalten Geflüchtete einen monatlichen Grundbarbetrag von 50 Euro pro Person, den sie unter anderem für solche günstigen Versorgungsangebote ohne Kartenzahlungsmöglichkeit nutzen können.
Die Bezahlkarte ersetzt für Asylbewerber das bisher übliche Girokonto zur Auszahlung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Überweisungen sind so nur noch nach Genehmigung durch die Verwaltung möglich. Damit sollen unter anderem Geldtransfers an Schleuser unterbunden werden.
Wie fällt die Resonanz auf die neue Karte im Kreis aus? „In der Natur der Sache liegt, dass die Asylsuchenden selbst von einer Einschränkung ihrer finanziellen Entscheidungsfreiheit nicht begeistert sind“, sagt Minic. Da die Nutzung der Karte von Asylsuchenden als umständlich empfunden wird, wünschen sich laut dem Landratsamt auch einige, dass der Einfachheit halber das Kindergeld ebenfalls auf die Karte überwiesen wird.
Auch im Rest des Landes polarisiert die Bezahlkarte seit der Einführung. Die Kritik auch hier: Umständlich und schwer zu nutzen. Daran wird sich wohl so schnell auch nichts ändern. Mancherorts regt sich sogar erster Widerstand – zum Beispiel in Hamburg: Dort hat sich laut Medienberichten die Initiative „Nein zur Bezahlkarte“ gegründet. Sie hat einen legalen Weg gefunden, das monatliche Bargeldlimit von 50 Euro pro Erwachsenem und 10 Euro pro Kind zu umgehen.
In der Politik wird über flexiblere Handhabung der Bezahlkarte diskutiert
Das Prinzip ist einfach: Wer eine Bezahlkarte besitzt, kann damit in Supermärkten oder Drogerien Gutscheine kaufen und diese zweimal im Monat bei einer Flüchtlingsberatungsstelle gegen Bargeld tauschen. Unterstützer der Initiative stellen dafür das nötige Bargeld zur Verfügung und erhalten im Gegenzug die Gutscheine. Auch in München gibt es bereits ähnliche Initiativen. Anders als im Landkreis Böblingen – hier seien solche Fälle oder Entwicklungen bisher nicht bekannt, sagt Minic.
In der Politik wird derweil über eine flexiblere Handhabung der Bezahlkarte diskutiert: So hat der Heidelberger Gemeinderat jüngst beschlossen, sich bei der Landesregierung für eine Ausnahme von der verpflichtenden Einführung einzusetzen. Eine Sprecherin des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg berichtete gegenüber verschiedenen Nachrichtenagenturen von weiteren Städten und Landkreisen, die sich eine „Opt-Out-Regelung“ wünschen.
Bezahlkarte für Flüchtlinge
Funktion
Die Karte soll unter anderem Geldzahlungen an Schleuser oder Familien in den Heimatländern der Menschen verhindern und somit den Anreiz für die sogenannte irreguläre Migration senken. Zudem soll sie Kommunen bei der Verwaltung entlasten. Anstatt staatliche Leistungen in bar oder als Scheck auszuzahlen, wird das Geld auf die Karte gebucht.
Nutzung
Alle volljährigen Menschen in Baden-Württemberg, die gemäß Asylbewerberleistungsgesetz staatliche Hilfe bekommen, erhalten laut dem Migrationsministerium eine Bezahlkarte.