Am Dienstag standen zum ersten Mal Randalierer in öffentlichen Verfahren vor Gericht. Foto: dpa (Archiv)

Der Innenminister Thomas Strobl lobt die Justiz und die Polizei nach den Urteilen der ersten zwei öffentlichen Prozesse gegen Randalierer. Ein Anwalt will in Berufung gehen.

Stuttgart - Die Urteile gegen zwei junge Randalierer aus der Stuttgarter Krawallnacht, die am Dienstag am Amtsgericht Stuttgart zu je zweieinhalb Jahren Haft verurteilt wurden, stoßen auf ein geteiltes Echo. Den einen geht es nicht weit genug, andere halten die Strafen für zu hart für die 18 und 19 Jahre alten Täter.

Der Landesinnenminister Thomas Strobl (CDU) sagte nach den zwei Prozessen am Amtsgericht: „Der Rechtsstaat zeigt Zähne. Das möchte sich der Mob hinter die Ohren schreiben, dass Randale und Gewalt bei uns kein Spaß sind. Das erste Urteil zur Stuttgarter Krawallnacht zeigt, dass die Polizei und die Justiz konsequent Straftaten ermitteln und auch hart ahnden.“

Strobl: Das Gericht hat ein Zeichen gesetzt

Der innenpolitische Sprecher der CDU im Landtag, Thomas Blenke, Strobls Parteikollege im Landtag, äußert sich ähnlich: „Es ist gut, dass das Gericht hier ein Zeichen gesetzt hat. Wer selber keine Gnade kennt, wenn es gegen die Polizei geht, darf nicht auf Milde hoffen.“

Der Anwalt Marc Reschke will das Urteil für seinen 18-jährigen Mandanten, der Scheiben an einem Polizeifahrzeug eingeschlagen hat, nicht hinnehmen. „Das ist ein politisches Urteil. Man will hier ein Zeichen setzen“, sagt er. Das missfällt ihm sehr. Denn nicht nur soll das Jugendstrafrecht keine abschreckende Wirkung auf andere Täter haben – so will es das Gesetz. „Es soll auch berücksichtigen, welche Auswirkungen es auf den Lebenslauf hat. Und bei meinem Mandanten wäre dann der Ausbildungsplatz weg“, sagt er. Er will im Berufungsverfahren am Landgericht eine Bewährungsstrafe für seinen Mandanten erstreiten, kündigt Reschke an – auch wieder nach dem Jugendstrafrecht.

Gewerkschaft fordert, Erwachsenenstrafrecht anzuwenden

Dieses geht Jürgen Kirstein, dem Landesvorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei, nicht weit genug. Er könne nicht nachvollziehen, dass die 18 und 19 Jahre alten Männer Jugendstrafen erhielten. „Unabhängig von Person und Straftat fordern wir grundsätzlich, dass volljährige Straftäter nach dem Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden“, so Kirstein.