Der Angeklagte soll in der besagten Nacht mehrere Flaschen auf Polizisten geworfen haben. Foto: picture alliance/dpa/Simon Adomat

Gruppendynamik und Alkoholeinfluss: Im dritten öffentlichen Prozess gegen einen Randalierer der Stuttgarter Krawallnacht zeigt sich der 18-jährige Täter geständig. Dem Gerlinger wird ein besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs vorgeworfen.

Stuttgart - Zwei Jahre Einheitsjugendstrafe: So lautete das Urteil gegen einen 18-Jährigen, der sich in der Nacht zum 21. Juni an den Ausschreitungen in der Stuttgarter Innenstadt beteiligt hat. Der Prozess vor dem Amtsgericht Stuttgart diesen Mittwoch ist der dritte öffentliche Prozess gegen einen der jugendlichen Täter der sogenannten Krawallnacht.

Dem 18-jährigen Gerlinger wird ein besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs vorgeworfen. Er soll in der besagten Nacht mehrere Flaschen auf Polizisten geworfen haben. Außerdem habe er die Reifen zweier Einsatzfahrzeuge der Polizei aufgeschnitten, mit einem Stuhl und Kerzenständern geworfen und im weiteren Verlauf der Nacht das Schaufenster eines Geschäftes zertrümmert und zwei Wasserpfeifen entwendet haben.

Situation sei eskaliert

Der Angeklagte gesteht seine Tat vollständig. In der besagten Nacht war er, seinen Angaben zufolge, in die Stuttgarter Innenstadt gefahren, um dort mit einem Freund zu feiern. Während die beiden hochprozentigen Alkohol am Eckensee tranken, habe er beobachtet, wie ein anderer Jugendlicher von Polizeibeamten kontrolliert wurde und die Situation dann eskalierte. Kurz darauf habe auch er die erste Bierflasche auf die anwesenden Beamten geworfen. Auf die Frage der Richterin nach seinen Beweggründen, sagt der 18-jährige am Verhandlungstag: „Ich kann mir das selbst nicht erklären.“

Im weiteren Verlauf der Verhandlung benennt er aber auch Gruppendynamik und Alkoholeinfluss als mögliche Gründe für seine Tat. In seinem Schlusswort beteuert er weiter, dass er die letzten Monate in Untersuchungshaft zum Nachdenken genutzt habe, seine Fehler einsehe und dafür geradestehen wolle: „Ich möchte Sie bitten mir eine letzte Chance zu geben, ich möchte ein neues Leben beginnen“.

Gericht bezweifelt Reue des Angeklagten

Für die Taten in dieser Nacht und den Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung in einer anderen Strafsache, in der das Jugendschöffengericht am Tag gegen den Gerlinger verhandelt, fordert der Staatsanwalt zwei Jahre und neun Monate Einheitsjugendstrafe. Dies sei aus seiner Sicht erzieherisch notwendig.

Die Forderung des Staatsanwalts erfüllt das Gericht am Ende dann aber nicht. Es verurteilt den Angeklagten zu zwei Jahren Jugendstrafe. Diese wird allerdings weder zur Bewährung noch zur Vorbewährung ausgesetzt, da das Gericht ernsthaft die Reue des Angeklagten bezweifle, so Richterin Böckeler bei der Urteilsverkündung. Der Anwalt des Täters ist sich direkt nach dem Prozess noch nicht sicher, ob er und sein Mandant gegen das Urteil Berufung einlegen werden.