Am Eckensee begannen die Krawalle – eventuell kommt dort ein Alkoholverbot. Foto: SDMG// Kohls (Archiv)

Das Land hat im gesetzlichen Rahmen für das Alkoholverbot festgelegt, dass Städte und Gemeinden es unter bestimmten Voraussetzungen erlassen können. Sind diese in Stuttgart nach den Krawallen erfüllt?

Stuttgart - Am kommenden Wochenende werden viele aufmerksamen, manche auch bangen Auges auf Stuttgart schauen: Wie ist die Lage in der Innenstadt bei bestem Wetter, eine Woche nach den schweren Krawallen? Damit sich diese Ereignisse nicht wiederholen können, haben Stadt und Polizei eine neue Sicherheitspartnerschaft gegründet. Am Dienstag war deren erstes Treffen. Weitgehende Beschlüsse wurden dabei noch nicht gefasst. Bekannt ist bislang nur, welche Maßnahmen diskutiert und geprüft werden sollen und was das große Ziel sein soll. Das formulierte der Oberbürgermeister Fritz Kuhn (Grüne): „In der Stuttgarter Innenstadt sollen die Menschen friedlich und sicher feiern können. Um Randale schon im Keim zu ersticken, brauchen wir verschiedenste Maßnahmen und ein gesellschaftliches Miteinander.“

Geprüft werde nun unter anderem ein Alkoholverbot und die Möglichkeiten der Videoüberwachung. Das Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen, das nicht zum ersten Mal diskutiert wird, ist eine Regelung, die eine Ansammlung von Gruppen, die nicht nur aufs friedliche Feiern, sondern auch auf Krawall aus sind, unterbinden. Die Stadt Freiburg hat ein solches Verbot bereits umgesetzt. Außerdem will die Sicherheitspartnerschaft klären, wie Streetworker eingebunden werden können.

Oberer Schlossgarten war bislang kein Kriminalitätsbrennpunkt

Eine Stellungnahme des Ordnungsbürgermeisters Martin Schairer (CDU) lässt erkennen, dass man dem Instrument des Alkoholverbots und der Videoüberwachung keinesfalls abgeneigt ist: „Stadt und Polizei prüfen aktuell, ob an bestimmten Punkten Videoüberwachung eingeführt oder ein Verbot von Alkoholkonsum verhängt werden kann. Das geht nur, wenn es dafür eine Rechtsgrundlage oder eine polizeiliche Lage gibt.“ Noch Mitte Februar war nach Einschätzung der Polizei der Oberer Schlossgarten kein Kriminalitätsbrennpunkt. „Somit wären solche Maßnahmen völlig unverhältnismäßig gewesen“, so Schairer: „Jetzt, nach den schrecklichen Ausschreitungen vom Wochenende, haben Stadt und Polizei eine fundamental andere Lageeinschätzung.“ Ob nun die Voraussetzungen für das Verbot und die Überwachung erfüllt sind, ist Gegenstand weiterer Gespräche.

Das Land knüpft ein Alkoholverbot an Bedingungen

Am Eckensee hatten am Wochenende die Ausschreitungen ihren Ausgang genommen. Nach der Festnahme eines 17-Jährigen, der dort Drogen verkauft haben soll, gingen Hunderte auf die Polizei los. Am Ende zogen an die 500 Personen durch die Innenstadt, schlugen Scheiben ein, plünderten Geschäfte und gingen aggressiv auf die Polizei los.

Das Alkoholverbot ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. „Städte und Gemeinden können ein Alkoholkonsumverbot durch Polizeiverordnung aussprechen, wenn sich die Belastung dort durch die Häufigkeit alkoholbedingter Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten oder deren Bedeutung von der des übrigen Gemeindegebiets deutlich abhebt“, erläutert ein Sprecher des Innenministeriums.

Außerdem muss dort regelmäßig eine Menschenmenge anzutreffen sein, und andere Maßnahmen der Polizei haben keine nachhaltige Entlastung erreicht. Das Alkoholkonsumverbot hat das Land den Städten und Gemeinden als Instrument an die Hand gegeben, als 2017 das Verkaufsverbot nach 22 Uhr zurückgenommen wurde.

„Ich bin schon immer für ein Alkoholverbot an bestimmten Plätzen“, sagt Veronika Kienzle (Grüne), die Bezirksvorsteherin Mitte. Sie sieht es jedoch auch kritisch: „Dann verbietet man auch dem Paar, das auf der Treppe der Oper seinen Hochzeitstag feiert, einen Piccolo zu trinken.“ Der Eckensee sei seit Jahren ein Ort, auf den sie mit Sorge blicke: „Seit zehn Jahren diskutieren wir darüber im Bezirksbeirat“. Sie wünsche sich, dass bereits beschlossene Maßnahmen wie eine bessere Beleuchtung schnell umgesetzt werden. Ausgebremst sei das Projekt aktuell, weil man auf die Ergebnisse einer europaweiten Ausschreibung warten müsse, sagt die Bezirksvorsteherin.