Beamte sind privat versichert – das bringt Vorteile etwa mit Blick auf Wartezeiten beim Arzt. Foto: dpa

Bund und Länder könnten bis 2030 um 60 Milliarden Euro entlastet werden, wenn die bisher privat versicherten Beamten in die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wechseln müssten – besagt eine Bertelsmann-Studie. Der Beamtenbund geht auf die Palme.

Stuttgart - Eine Krankenversicherung für alle, also auch für Beamte und Selbstständige – nicht nur SPD, Grüne und Linke fordern das seit Langem, auch parteipolitisch unverdächtige Experten haben sich wiederholt dafür ausgesprochen. Nun gibt eine Studie der Bertelsmann-Stiftung der Debatte neue Nahrung. Danach könnten die öffentlichen Haushalte bis zum Jahr 2030 um 60 Milliarden Euro entlastet werden, wenn die bisher privat versicherten Beamten in die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wechseln müssten.

Würde die Versicherungspflicht in der GKV, wie sie für Arbeitnehmer gilt, auf Staatsdiener ausgedehnt, wären von den derzeit gut drei Millionen privat versicherten Beamten zwei Drittel zum Wechsel verpflichtet. Weitere 21 Prozent würden aus finanziellen Gründen freiwillig in die GKV eintreten, schreiben die Autoren der Studie. Neun von zehn Beamten wären dann gesetzlich versichert. Der Bund würde im ersten Jahr 1,6 Milliarden Euro sparen, die Länder hätten Minderausgaben von 1,7 Milliarden Euro.

Die öffentliche Hand müsste für die gesetzlich krankenversicherten Beamten zwar den üblichen Arbeitgeberbeitrag übernehmen, unter dem Strich aber würden der Bund und die meisten Länder weniger ausgeben als derzeit für die steuerfinanzierte Beihilfe. Für 13 von 16 Ländern gäbe es langfristig eine Entlastung, so könnte Baden-Württemberg bis 2030 mit Minderausgaben von sechs Milliarden Euro rechnen, Nordrhein-Westfalen sogar mit sieben Milliarden Euro. Nur auf Sachsen, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern würden geringe Mehrausgaben zukommen.

Stiftung: „Entlastung für jeden Steuerzahler“

Die Bertelsmann-Stiftung fordert mit Blick auf diese Zahlen eine Abschaffung der sogenannten Beihilfe für Beamte. Nach dem Beihilfe-System erstattet der Staat in der Regel 50 Prozent der Behandlungskosten auf Basis der privatärztlichen Gebührenordnung, für die Restkosten müssen die Beamten eine private Krankenversicherung abschließen. „Wenn Beamte sich auch pflichtversichern müssten, würden nicht nur die meisten Länder finanziell profitieren, sondern auch der Bund. Das wäre eine Entlastung für jeden Steuerzahler“, sagte Stiftungsvorstand Brigitte Mohn.

2014 gab der Bund 4,5 Milliarden Euro für die Beamtenbeihilfe aus, die Länder mussten 7,4 Milliarden Euro aufbringen. Laut der Studie werden die Ausgaben bis 2030 kräftig steigen, der Bund muss mit einem Plus von 46 Prozent auf 6,6 Milliarden Euro rechnen, die Länder stehen danach sogar vor einer Steigerung um 83 Prozent auf 13,6 Milliarden Euro. „Angesichts der Schuldenbremse muss der Ausstieg aus dem Beihilfesystem eingeleitet werden. Je konsequenter die gesetzliche Versicherungspflicht umgesetzt wird, desto positiver sind die Effekte für die öffentlichen Haushalte“, erklärte Stefan Etgeton, Gesundheitsexperte der Bertelsmann-Stiftung.

Die Autoren der Studie – Forscher des renommierten Iges-Instituts in Berlin – haben auch die Auswirkungen einer Versicherungspflicht für Staatsdiener auf die GKV unter die Lupe genommen. Den Mehrausgaben für die medizinische Versorgung von Beamten und Pensionären von knapp zwölf Milliarden Euro stünden demnach Beitragsmehreinnahmen von mehr als 15 Milliarden gegenüber. Auch für die GKV wäre der Systemwechsel demnach ein gutes Geschäft.

Beamtenbund: „Da werden falsche Erwartungen geweckt“

Der Widerstand kommt prompt: „Ich bin wenig begeistert über eine Studie, die in doppelter Hinsicht falsche Hoffnungen weckt“, sagte Beamtenbund-Chef Klaus Dauderstädt dieser Zeitung. „Die Einsparungen in Milliardenhöhe, was die Versorgung der Beamten angeht, hören sich toll an – sie verkennen aber, dass vorher in gleicher Höhe Kompensationsleistungen für Besoldung und Versorgung aufgebracht werden müssten, um einen solchen Wechsel zu finanzieren.“ Dieser wäre in seinen Augen verfassungsrechtlich auch nicht zulässig, weshalb das Modell „insgesamt fragwürdig“ sei.

Auch die Erwartung, durch Einbeziehung der Beamten würden die Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung sinken, ist Dauderstädt zufolge falsch. „Man kann sich nicht vorstellen, dass die Ärzteschaft in großem Umfang auf Einkünfte von privatversicherten Patienten verzichtet“, sagt er. Vielmehr würden die Verträge mit den gesetzlichen Krankenversicherungen viel teurer werden. Dies würde Beitragssteigerungen in erheblichem Umfang zur Folge haben. Der Beamtenbund-Chef moniert „abenteuerliche Spekulationen“ der Autoren, die auch mit Beitragsmehreinnahmen in der GKV von 15 Milliarden Euro durch die Beamten kalkulieren. „Die Hälfte davon hätten die öffentlichen Dienstherrn analog zum Arbeitgeberanteil zu tragen“, sagt Dauderstädt.