Eine Wahlmöglichkeit der Krankenversicherung für Beamte fordert auch die AOK Baden-Württemberg. Foto: dpa

Wer in Hamburg Beamter wird, kann jetzt selbst entscheiden, ob er sich bei einer privaten oder bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert. Eine solche Wahlmöglichkeit für Beamte fordert auch die AOK Baden-Württemberg.

Stuttgart - Das sogenannte duale System von gesetzlicher und privater Krankenversicherung ist historisch überholt und lässt insbesondere für Beamte keine echte Wahlfreiheit zu“, kritisiert der Vorstandsvorsitzende der AOK Baden-Württemberg, Christopher Hermann. „Der Politik muss es darum gehen, mittel- und langfristig einen einheitlichen Rahmen für den solidarischen Wettbewerb zwischen den Krankenkassen und somit einen integrierten Versicherungsmarkt zu schaffen.“

Unter den jetzigen Bedingungen ist die gesetzliche Krankenversicherung für Beamte kaum attraktiv. Denn diese ist für sie zumeist deutlich teurer als die traditionelle Beamtenversicherung mit Beihilfe und privater Zusatzversicherung. Bei der AOK Baden-Württemberg müssten Beamte derzeit 14,6 Prozent des Bruttogehalts bezahlen, weil das Land den Arbeitgeberanteil von 50 Prozent nicht übernimmt. Auch haben gesetzlich versicherte Beamte in der Regel nur noch einen eingeschränkten Anspruch auf Beihilfe – etwa wenn ihre Versicherung für eine notwendige Behandlungen keine oder geringe Sachleistungen gewährt, etwa bei Brillen oder Zahnersatz.

Land spart bei Beihilfe

Dass dennoch rund 1150 Beamte in der AOK Baden-Württemberg freiwillig versichert sind, hängt teilweise damit zusammen, dass ihnen der Weg in die Privatversicherung erschwert oder verwehrt wurde. Bei Vorerkrankungen können die Beiträge mit hohen Aufschlägen versehen, Leistungen ausgeschlossen oder Versicherte nicht aufgenommen werden. Auch für Familien mit mehreren Kindern kann die gesetzliche Krankenkasse günstiger sein, denn Angehörige sind kostenlos mitversichert, während sie bei einer privaten Versicherung extra versichert werden müssen. Allerdings kann nicht jeder Beamte in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Voraussetzung ist, dass er schon einmal mindestens zwölf Monate lang gesetzlich versichert war.

Immer wieder klagen Vertreter gesetzlicher Kassen, dass sie vor allem Beamte aufnehmen müssten, die hohe Kosten verursachten. Dadurch spare das Land bei der Beihilfe – auf Kosten der gesetzlich Versicherten. Zahlen dazu gibt es keine. Die Ausgaben für die Versicherten würden nicht nach Personengruppen getrennt erfasst, sagte ein Sprecher der AOK Baden-Württemberg. Im Vorjahr gab die AOK im Durchschnitt 2919 Euro für jeden Versicherten aus. Die Beihilfeausgaben des Landes für aktive Beamte und berücksichtigungsfähige Angehörige lagen im Schnitt bei 2025 Euro und die für Pensionäre bei 6370 Euro pro Person.

Beamtenbund beklagt Informationsdefizit

Dass Beamte teilweise gesetzlich versichert seien, hänge auch mit einem Informationsdefizit zusammen, sagt Kai Rosenberger, der Landesbundvorsitzende. Private Krankenversicherungen könnten die Aufnahme von Beamtenanwärtern während ihrer Ausbildung oder ihres Referendariats ablehnen oder einen Risikoaufschlag verlangen, wenn diese beispielsweise an einer chronischen Erkrankung litten. Sobald ein Betroffener jedoch die Ausbildung beendet hat und Beamter auf Probe wird, habe er Anspruch darauf, sich privat zu versichern. „Jede Krankenversicherung muss ihn dann aufnehmen und darf dafür höchstens einen Aufschlag von 30 Prozent gegenüber Versicherten mit gleichen Voraussetzungen verlangen.“ Der Wechsel muss allerdings innerhalb von sechs Monaten vollzogen werden. „Von dieser Regelung erfahren viele nichts oder zu spät.“

Der Beamtenbund lehnt eine Wahlmöglichkeit wie in Hamburg ab. „Das ist der Türöffner zur Bürgerversicherung“, warnt Rosenberger. Ohne Wettbewerb verschlechtere sich das Gesundheitssystem für privat und gesetzlich Versicherte.

Das Hamburger Modell könnte grundsätzlich auf Baden-Württemberg übertragen werden, sagte ein Sprecher des Finanzministeriums. Nach dessen Berechnungen würde das erst einmal Mehrausgaben von durchschnittlich 1840 Euro pro Beamtem bedeuten. Wie hoch im Gegenzug die Einsparungen bei der Beihilfe wären, ist unklar. „Wir halten grundsätzlich an der Beihilfe fest“, sagte der Sprecher. „Wenn es um ein Wahlrecht als Ergänzung zur Beihilfe geht, sind wir aufgeschlossen, haben aber noch nichts beschlossen.“