Unionsparteien sind vorerst gegen die Rückkehr der Finanzierung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Foto: dpa

Sollen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Krankenkassenbeiträge wieder zu gleichen Teilen zahlen? Die Koalitionspartner Union und SPD sind da unterschiedlicher Meinung, ebenso wie die Gewerkschaften und die Arbeitgeber.

Berlin - Trotz steigender Krankenkassenbeiträge sind die Unionsparteien vorerst gegen eine Rückkehr zur Finanzierung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer in gleichen Teilen. „Meines Erachtens muss der Zusatzbeitrag erst einmal so bleiben, um die Wettbewerbswirkung zu entfalten“, sagte der Vizevorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Georg Nüßlein (CSU), den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Sonntag/Montag). Eine Beteiligung der Arbeitgeber an den Zusatzbeiträgen würde aus seiner Sicht „den Druck senken, die Kasse zu wechseln“. Darüber entscheide schließlich der Arbeitnehmer.

Nüßlein widersprach damit Äußerungen der SPD-Generalsekretärin Katarina Barley. Sie hatte zuvor auf eine Rückkehr zur paritätischen Finanzierung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer gepocht, diese habe sich bewährt. Spätestens im Wahlprogramm wolle die SPD das Vorhaben für die nächste Legislaturperiode aufgreifen.

Die Kassen haben zum Jahreswechsel Beitragserhöhungen auf breiter Front angekündigt. Die Erhöhungen müssen die Versicherten allein über den Zusatzbeitrag schultern. Der Anteil des Beitragssatzes, den Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte bezahlen, ist gesetzlich festgeschrieben und liegt bei 14,6 Prozent.

GKV: Geht nicht nur um Beitragshöhe

Verdi-Chef Frank Bsirske hatte im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur ebenfalls eine Rückkehr zur paritätischen Finanzierung der Krankenkassen gefordert. DIHK-Präsident Eric Schweitzer stellte in der „Rheinischen Post“ im Gegenzug die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall infrage, die die Arbeitgeber allein übernähmen. Hier gehe es um 51 Milliarden Euro pro Jahr – „ein Vielfaches von dem, was die Arbeitnehmer insgesamt für Zusatzbeiträge in der Krankenversicherung aufbringen müssen“.

Aus Sicht des Krankenkassen-Spitzenverbandes GKV sollte im Wettbewerb der Kassen nicht nur die Beitragshöhe betrachtet werden. Es zählten auch „die Qualität der Beratung, Art und Umfang der Zusatzleistungen oder auch die Geschäftsstellen vor Ort“ zu den Auswahlkriterien, teilte GKV-Sprecher Florian Lanz am Sonntag der dpa mit.