Viele der gesetzlichen Kassen machen seit 1. Januar 2016 von ihrem Recht Gebrauch, von ihren Versicherten einen höheren Zusatzbeitrag zu kassieren. Foto: Fotolia/©

Zum Jahreswechsel haben viele Krankenkassen höhere Zusatzbeiträge erhoben. Arbeitnehmer können durch einen Wechsel Geld sparen. Bei der Wahl der richtigen Kasse kommt es aber nicht nur auf den Beitragssatz an, sondern auch auf die Leistung, warnen Experten.

Berlin - „Jetzt erst recht! Die beste Entscheidung für Ihre Gesundheit ist die AOK Baden-Württemberg“ – so lautet das Anschreiben der gesetzlichen Krankenkasse an ihre Mitglieder. Um allerdings nach wenigen Sätzen gleich zur Sache zu kommen: nämlich dass diese Entscheidung etwas kostet – und zwar ab 2016 mehr als sonst: „Die AOK Baden-Württemberg hat ihren eigenen Zusatzbeitragssatz auf 1,0 Prozent festgelegt.“ Das sind 0,1 Prozentpunkte mehr Beitrag als im Jahr 2015. Und damit auch mehr Kosten für die Versicherten.

Bundesweit sind derzeit eine Vielzahl solche Briefe verschickt worden – nicht nur von der AOK. Denn viele der gesetzlichen Kassen machen von ihrem Recht Gebrauch, von ihren Versicherten einen höheren Zusatzbeitrag zu kassieren. Den dürfen die Kassen seit 2015 verlangen, wenn sie mit dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens eines Versicherten nicht auskommen. Dieser Zusatzbeitrag hat sich nach Angaben des Gesundheitsministeriums von 0,83 Prozent im Durchschnitt aller Kassen auf 1,1 Prozent erhöht. Demnach beträgt der Gesamtbeitrag, den jeder Kassenversicherter ab sofort zahlen muss, im Schnitt also 15,7 Prozent. Nur wenige Krankenkassen bleiben unter diesem Durchschnittswert. So bleibt die AOK Baden-Württemberg trotz ihrer Erhöhung auf 15,6 knapp darunter, ebenso die Techniker Krankenkasse (TK). Noch weniger verlangt die IKK plus, die bei ihrem Beitragssatz von 15,2 Prozent bleibt. Die Metzinger BKK dagegen erhebt überhaupt keinen Zusatzbeitrag.

Doch wer nun aufgrund der steigenden Kosten wechseln möchte, sollte sich die Zeit nehmen und vorher erst die Angebote vergleichen, warnt die Stiftung Warentest. Bei der Wahl der richtigen Krankenkasse kommt es nämlich auf zweierlei an: auf den Beitragssatz, aber auch auf die Leistung!

Wie findet man die passenden Leistungen?
Große Unterschiede gibt es zwischen den einzelnen Kassen nicht. Rund 95 Prozent des Angebots sind medizinisch notwendige Leistungen – und die sind bei allen gleich. Verbraucherschützer raten daher, auf die Extraleistungen zu achten, mit denen die Kassen vor allem im Internet offensiv werben. „Beispiele wie Kostenübernahmen von Impfungen, Angebote von alternativen Heilmethoden und Unterschiede beim Kundenservice – wie etwa eine Geschäftsstelle vor Ort – können für viele Patienten entscheidend sein“, so lautet der Rat des Bundesverbands der Verbraucherzentralen. Wichtig ist es auch, bei der eigenen Kasse noch einmal gezielt nach Extraleistungen zu fragen, ergänzen die Experten der Stiftung Warentest. Eventuell zeigt sich die Kasse kulant und zahlt die Wunschleistungen doch noch. Wer dagegen keine Extras oder eine Geschäftsstelle in der Nähe braucht, sollte die Kasse nach dem Beitragssatz auswählen.
Wie viel lässt sich mit einem Wechsel sparen?
Die Ersparnis für den Einzelnen lässt sich nicht so einfach ermitteln. Die Stiftung Warentest hat in ihrer Zeitschrift „Finanztest“ (1/2016) folgende Beispielrechnung genannt: Wechselt ein Arbeitnehmer mit einem Monatsverdienst von 5000 Euro von einer Krankenkasse, die ab 2016 den durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 1,1 Prozent erhebt, zu einer, die gar keinen Zusatzbeitrag verlangt, spart er jeden Monat 46,61 Euro Beitrag. Das sind fast 600 Euro im Jahr. Allerdings, so warnen die Warentester, bleibt von der Ersparnis nicht viel: Denn knapp die Hälfte der ersparten Summe kassiert das Finanzamt.
Wie gelingt der Wechsel?
Normalerweise kann jeder Versicherte, der mindestens 18 Monate Mitglied einer Kasse gewesen ist, mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende problemlos wechseln. Erhebt eine Krankenkasse erstmals einen Zusatzbeitrag oder erhöht sie diesen, gibt es zudem das Sonderkündigungsrecht, heißt es beim Bundesverband der Verbraucherzentralen. Für solche Fälle hat die Verbraucherzentrale schon einen Musterbrief erstellt : verbraucherzentrale.de/mediabig/102811A.pdf.
Eine Übersicht, in welchem Umfang die einzelnen Krankenkassen den Zusatzbeitrag erhöhen, gibt es im Netz: www.gkv-spitzenverband.de/krankenkassenliste.pdf.

Die Stiftung Warentest hat zudem Infos über die Kassen und deren Zusatzleistungen in einer Online-Datenbank zusammengestellt. Diese kann für den Preis von drei Euro vier Wochen lang genutzt werden: www.test.de/krankenkassen