Ein ehemaliger Bundeswehrsoldat wandert nach Mexiko aus. Ein halbes Jahrhundert später kommt er zurück. Als er an Krebs erkrankt, will seine alte Versicherung nicht zahlen.
Bei den ersten Sätzen spricht Herbert Werner Jung noch akkurat und mit fester Stimme, wie man es von einem Hauptmann der Reserve auch erwarten würde. Dann wird es ihm zu anstrengend. Er hat Schmerzen. Ein Leberkarzinom drückt ihm auf die Wirbelsäule. Im Herbst wurde es diagnostiziert, aber die dingend nötige Therapie konnte der 84-Jährige nicht beginnen. Seine Krankenkasse will nicht dafür bezahlen. Das heißt, es ist seine ehemalige Krankenkasse. Denn sie will ihn nicht wieder aufnehmen – und sie muss es auch nicht, wie das Stuttgarter Sozialgericht gerade in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren entschieden hat.
Die Geschichte beginnt vor mehr als einem halben Leben, Anfang der 1970er Jahre. Jung ist Nachrichtentechniker. Zwölf Jahre hat er bei der Bundeswehr gedient, jetzt arbeitet er bei Siemens. Das Unternehmen schickt den jungen Mann mehrfach nach Mexiko. Er verliebt sich in Land und Leute. Bei der Lufthansa lernt er eine junge Mexikanerin kennen, die als Stewardess arbeitet. Die beiden heiraten. In Deutschland kommt ihr erstes Kind zur Welt, ein Mädchen.
Jung sagt „Goodbye Deutschland“
Doch bei Jung hat sich ein Plan festgesetzt. Lange bevor im Privatfernsehen Sendungen wie „Goodbye Deutschland“ gute Einschaltquoten erzielen, will er auswandern. „Mexiko war damals ein Traumland“, sagt seine Tochter Olivia Kühfuss, „tolles Wetter, tolle Menschen“ – ein Land im Aufschwung mit vielen Möglichkeiten. Anno 1978 wandert die kleine Familie aus. Jung kann kaum Spanisch, doch er ist kontaktfreudig und lernt die Sprache schnell, auch wenn er seinen deutschen Akzent nie ganz ablegen wird.
Dafür legt er etwas ab, was sich heute als Problem erweist. Um in Mexiko auch selbstständig tätig sein zu können, beantragt er die mexikanische Staatsbürgerschaft. Den deutschen Pass muss er dafür abgeben. Eine doppelte Staatsangehörigkeit wie heute kennt die Bundesrepublik damals noch nicht.
Papierkrieg für das Visum
Jung arbeitet als Ingenieur und IT-Berater. Seine beiden Kinder – in Mexiko wird noch ein Sohn geboren – schickt er auf eine deutsche Schule. Der Kontakt zum Herkunftsland bleibt ihm aber wichtig. Tatsächlich gehen Sohn und Tochter später nach Deutschland zurück, beenden dort ihre Ausbildungen, finden Arbeit, gründen Familien.
Vor zwei Jahren beschließen auch Herbert Werner Jung und seine drei Jahre jüngere Frau, ihre Zelte in Mexiko abzubrechen und nach Deutschland zu ziehen. Im Alter wollen die beiden näher bei Kindern und Enkelkindern sein. Monatelang dauert der Papierkrieg. Für einen ehemaligen Staatsangehörigen ist die Erwerbung eines langfristigen Aufenthaltstitels kein Selbstläufer.
Bei der Einreise „war noch alles in Ordnung“
Immerhin verfügt Jung über ein festes Einkommen. Aus seiner Zeit bei der Bundeswehr und bei Siemens steht ihm eine kleine Rente von knapp 800 Euro zu. Die Tochter und ihr Ehemann, die die Eltern in Sindelfingen aufnehmen wollen, unterzeichnen Garantieerklärungen. Auch um Wiederaufnahme bei der Techniker-Krankenkasse (TK) bemüht sich Jung. Dort hatte er vor seiner Auswanderung als junger Mann ordentlich einbezahlt. Erst müssten die Visumfragen geklärt werden, heißt es. „Aber es war nie die Rede davon, dass es ein Problem geben könnte“, sagt Jung.
Im Sommer 2022 ist es so weit. Das Paar darf nach Deutschland umsiedeln, gerade rechtzeitig zur Einschulung des Enkelsohns. „Da war noch alles in Ordnung mit mir““, sagt Herbert Werner Jung. Doch im Herbst muss er wegen einer Lungenentzündung ins Krankenhaus. Es folgt die Krebsdiagnose. Die Ärzte drängen auf eine Therapie. 20 000 Euro würde sie kosten. Doch die TK lehnt die Übernahme ab. Eine Klage vor dem Stuttgarter Sozialgericht bringt keine Änderung. Ohne die deutsche oder eine EU-Staatsbürgerschaft und ohne ein ausreichendes Einkommen habe Jung kein Anrecht auf eine Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung. Die 800 Euro Rente seien zu wenig für ein Leben in Deutschland, stellt die Techniker Krankenkasse fest.
Für das Gericht ist es ein tragischer Fall
Der Fall sei tragisch. Aber „der Sachbearbeiter einer gesetzlichen Krankenversicherung würde sich eines Dienstvergehens schuldig machen, wenn er anders entscheiden würde“, erläutert der Vizepräsident des Sozialgerichts, Klaus Birn, die Rechtsauffassung der zuständigen Kammer. Für Jungs Rechtsanwalt Engin Sanli ist es ein Skandal. „Mit jemandem, der diesem Land sogar gedient hat, kann man doch nicht so umgehen!“ Er hat Widerspruch beim Landessozialgericht eingelegt.
Doch die Hoffnung ist gering. Für Herbert Werner Jung dürfte eine Entscheidung ohnehin zu spät kommen. Inzwischen ist er Palliativpatient, braucht Schmerzmittel für 700 Euro pro Woche. Die Familie muss das tragen. Die Enkelkinder hätten sich doch so gefreut. „Er ist ein liebevoller, sehr guter Vater und Opa. Sehr korrekt und ehrlich bei allem, was er tut“, sagt die Tochter. Dass es so kommen würde, habe keiner geahnt. „Es ist schlimme, traurige Zeit für uns.“