Bei der Einschulungsfeier des Enkels im September 2022 ahnen Herbert Werner Jung und seine Frau noch nichts von seiner schweren Erkrankung. Foto: red/privat

Ein ehemaliger Bundeswehrsoldat wandert nach Mexiko aus. Ein halbes Jahrhundert später kommt er zurück. Als er an Krebs erkrankt, will seine alte Versicherung nicht zahlen.

Bei den ersten Sätzen spricht Herbert Werner Jung noch akkurat und mit fester Stimme, wie man es von einem Hauptmann der Reserve auch erwarten würde. Dann wird es ihm zu anstrengend. Er hat Schmerzen. Ein Leberkarzinom drückt ihm auf die Wirbelsäule. Im Herbst wurde es diagnostiziert, aber die dingend nötige Therapie konnte der 84-Jährige nicht beginnen. Seine Krankenkasse will nicht dafür bezahlen. Das heißt, es ist seine ehemalige Krankenkasse. Denn sie will ihn nicht wieder aufnehmen – und sie muss es auch nicht, wie das Stuttgarter Sozialgericht gerade in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren entschieden hat.