Die EnBW stellt vor Gericht einen Eilantrag, um die vom Gemeinderat verhängte Veränderungssperre am Kraftwerk Walheim (Kreis Ludwigsburg) aufzuheben.
Walheim - Zuletzt befand sich das Thema der geplanten und umstrittenen Klärschlammverbrennungsanlage beim Kohlekraftwerk im Walheim im Wartestand. Denn der Gemeinderat hatte eine baurechtliche Veränderungssperre für das Kraftwerksgelände verhängt – wogegen der Energieversorger EnBW als Eigentümer im Oktober beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim klagte. Im Zuge einer Normenkontrolle soll dort nun entschieden werden, inwieweit die Veränderungssperre rechtens ist. Ein bis eineinhalb Jahre dauert solch ein Verfahren nach VGH-Angaben im Schnitt.
In den Wartestand kommt nun allerdings neue Dynamik: Denn die EnBW hat beim Gericht einen Eilantrag gestellt, der das Ziel hat, die Veränderungssperre für das Kraftwerksgrundstück aufzuheben. „Diese verhindert derzeit jegliche Weiterentwicklung an unserem Erzeugungsstandort“, teilt EnBW-Sprecher Jörg Busse mit. So müssten jetzt zusätzliche Vorratstanks für entsalztes Wasser aufgebaut werden – diese würden dringend benötigt, um die vorhandene Gasturbine für die Anforderungen fit zu machen, die sich aus der Energiewende und dem Kernenergie- und Kohleausstieg ergeben. Wegen der Veränderungssperre können die Tanks aber nicht platziert werden.
Zu einem Tank sollen vier hinzukommen
Bislang steht am Standort Walheim nur ein solcher Vorratstank mit entsalztem Wasser. Denn ursprünglich war die Gasturbine laut EnBW als reines Spitzenlastkraftwerk gebaut und damit für sehr kurze Betriebszeiten ausgelegt worden. Vier weitere Tanks sollen jetzt hinzukommen. Denn Gasturbinen sollen künftig immer dann die Stromerzeugung übernehmen, wenn nicht ausreichend erneuerbarer Strom aus Wind und Sonne zur Verfügung steht. Und das Speichervolumen des Vorratsbehälters ist ausschlaggebend dafür, wie lange am Stück oder wie oft hintereinander die Turbine betrieben werden kann.
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Und um einen längeren oder häufigeren Betrieb zu ermöglichen und damit den höheren Anforderungen gerecht zu werden, braucht es also die zusätzlichen Tanks, teilt Jörg Busse mit. Geht es nach dem Energieversorger, sollten sie bis zum Winter Ende des Jahres stehen. Denn die EnBW rechnet „spätestens in der nächsten Winterperiode 2022/23 mit vermehrten und auch längeren Einsatzzeiten für die Gasturbine in Walheim“. Daher rührt die Dringlichkeit.
Entscheidung fällt wohl im zweiten Quartal
Die Tanks stehen schon bereit, ihre Installation „wäre normalerweise gar keine große Sache“, so die EnBW. Wegen der Veränderungssperre mussten sie aber auf einem Betriebsgelände in Stuttgart zwischengelagert werden. Der Genehmigungsantrag für die Tanks war im Dezember gestellt worden, ist aber eben noch nicht erfolgreich. Die EnBW spricht von einer „Blockade“ auf dem Kraftwerksgelände.
Statt Ende des Jahres oder erst 2023 wird nun bereits früher eine Entscheidung fallen. Der VGH teilt mit, dass über den Eilantrag voraussichtlich im zweiten Quartal des laufenden Jahres entschieden wird. Die Normenkontrolle ist damit allerdings nicht hinfällig – über sie wird im Anschluss geurteilt. „Wann, das kann derzeit nicht gesagt werden“, sagt Richter und Pressesprecher Matthias Hettich. Das heißt: Bei einem erfolgreichen Eilantrag wird die Veränderungssperre vorläufig außer Vollzug gesetzt. Die Aussetzung erfolgt dabei unbefristet.