Die Zahl der Ladesäulen, wie hier vor der MHP-Arena am Ludwigsburger Bahnhof, soll von neun auf mindestens 20 erhöht werden. Foto: factum/Granville

Elektroautos dürfen künftig in Ludwigsburg gratis parken – sofern die Halter sich ein E-Kennzeichen besorgen. Dass auch Hybridfahrzeuge privilegiert werden, wird aber durchaus kritisch gesehen.

Ludwigsburg - Die Regelung ist bereits in Kraft, nur weiß es bislang kaum jemand: Fahrer von Elektro- oder sogenannten Plug-in-Hybridautos können ihre Wagen künftig kostenfrei auf allen öffentlichen Parkplätzen in Ludwigsburg abstellen. Die Stadt setzt damit das Elektromobilitätsgesetz (EmoG) um, das der Bund im Herbst 2014 beschlossen hat. Darin werden Kommunen verschiedene Anreize für den Kauf von E-Autos vorgeschlagen – welche Privilegien die Städte und Gemeinden gewähren, bleibt ihnen selbst überlassen.

Die Ludwigsburger Verwaltung hat sich nach langer interner Beratung für das kostenlose Parken entschieden. „Die entsprechenden Schilder sind schon bestellt“, sagt Heinz Handtrack, der Beauftragte der Stadt für nachhaltige Mobilität. Darauf zu sehen ist ein stilisiertes Fahrzeug mit weißem Stecker, die Schilder sollen demnächst an allen öffentlichen Parkplätzen angebracht werden.

Kostenlos Parken dürfen alle Nutzer von E-Autos, auch wenn sie nicht aus Ludwigsburg stammen. Mit einer Einschränkung: die Regelung umfasst nur Parkflächen ohne Schranke. Das heißt, wer in einem Parkhaus oder auf der Bärenwiese parkt, muss weiterhin bezahlen. Zudem gilt auch für Elektrofahrzeuge die vor Ort ausgewiesene Höchstparkdauer.

Auch Hybridfahrzeuge werden privilegiert

Schon früher durften E-Autos kostenlos im Stadtgebiet abgestellt werden, aber die Fahrer mussten dazu einen gesonderten Parkausweis beantragen. Dies entfällt nun. Stattdessen sollten sich die Halter von E-Autos bei der Zulassungsstelle ein E-Kennzeichen besorgen. Diese kürzlich eingeführten Schilder signalisieren mit einem E hinter der Nummer: dies ist ein Elektroauto. Oder ein Plug-in-Hybrid. Für diesen Fahrzeugtyp, und das ist neu, greift die Parkregelung ebenfalls. Dabei handelt es sich um Autos, die im Gegensatz zu Vollhybriden, die sich während des Fahrens aufladen, über das Stromnetz geladen werden können. Deshalb werden sie auch Steckdosenhybride genannt.

Das EmoG unterscheidet nicht mehr zwischen reinen Stromfahrzeugen und Plug-ins. Die Kommunen können demnach zwar ganz darauf verzichten, die Vorschläge umzusetzen. Sie können aber nicht mehr wie früher ausschließlich vollelektrische Autos privilegieren, was durchaus kritisch gesehen wird. „Das wird kontrovers diskutiert“, sagte Tanja Lukasik vom Referat für nachhaltige Stadtentwicklung im Oktober, als noch nicht klar war, welchen Weg Ludwigsburg einschlägt. „Denn umweltpolitisch setzt das falsche Anreize.“ Schließlich sei es technisch möglich, Hybridautos durchgängig mit Kraftstoff zu betreiben.

Noch fahren nur wenige E-Autos auf den Straßen

In Ludwigsburg sind derzeit lediglich 23 vollelektrisch betriebene Fahrzeuge zugelassen und immerhin 172 Plug-in-Hybride. Was bedeutet, dass die Zahl der Fahrer, die kostenlos parken dürfen, jetzt kräftig steigt. Dass die Stadt trotzdem entschieden hat, das kostenlose Parken auf Basis des neuen Gesetzes einzuführen, hat einen simplen Grund: „Das EmoG ist prinzipiell gut“, sagt Heinz Handtrack. „Denn es erhöht die Attraktivität von Elektromobilität.“ Und es sei das erklärte Ziel auch der Stadt, „mehr Elektroautos auf die Straße zu kriegen“. Aus diesem Grund soll auch die Zahl der von den Stadtwerken betriebenen Ladesäulen bis Ende 2016 von neun auf 20 erhöht werden. Die Universität Stuttgart hat im Auftrag der Stadt Standortkriterien entwickelt, um eine optimale Verteilung der Säulen sicherzustellen. Außerdem will die Verwaltung in den kommenden Monaten verstärkt auf Unternehmen zugehen und für E-Autos werben.

Im EmoG werden weitere Empfehlungen ausgesprochen: vor allem die Freigabe von Busspuren für Elektrofahrzeuge oder spezielle Parkzonen, in denen ausschließlich E-Autos parken dürfen. Auf beides wird in Ludwigsburg verzichtet. „Der öffentlich Parkraum bei uns ist begrenzt und unsere Busspuren sind zu kurz und dafür nicht geeignet“, erklärt Handtrack.

Ein Gesetz, viele Regelungen

EmoG –
Die Kommunen in der Region gehen höchst unterschiedlich mit dem Elektromobilitätsgesetz um. Stuttgart beispielsweise macht es ähnlich wie Ludwigsburg, verzichtet aber darauf, fürs kostenlose Parken zusätzliche Schilder aufzustellen. Die Hoffnung ist, dass die Regelung irgendwann allen Haltern von E-Autos und Hybriden bekannt ist.

Vergleich –
In vielen kleineren Gemeinden findet das Gesetz keine Anwendung, weil dort sowieso zahlreiche kostenlose Parkflächen vorhanden sind. In Böblingen wiederum wird zwar das Gesetz nicht angewandt, aber E-Autos dürfen dort trotzdem umsonst parken – wenn die Halter einen speziellen Parkausweis besitzen. Allerdings geht die Stadt pragmatisch vor. „Wer den Ausweis nicht hat, muss trotzdem nicht mit einem Bußgeld rechnen“, versichert das Rathaus. Die Kontrolleure würden erkennen, ob es sich um ein E-Auto handelt oder nicht – und gegebenenfalls auf den Strafzettel verzichten. Fahrer von Hybridfahrzeugen müssen in Böblingen weiterhin für Parkplätze zahlen. (tim)