Im Südwesten wird es wohl kein Volksbegehren zur gebührenfreien Kinderbetreuung geben. Foto: dpa

Fast überall im Südwesten müssen Eltern derzeit Geld für die Betreuung ihrer Kinder zahlen. Die SPD wollte das ändern. Ihr geplantes Volksbegehren droht nun allerdings zu scheitern.

Stuttgart - Das baden-württembergische Innenministerium hat den Antrag der Landes-SPD auf ein Volksbegehren für gebührenfreie Kinderbetreuung abgelehnt. Die Landesverfassung erlaube keine Volksbegehren und Volksabstimmungen über den Haushalt und auch nicht über Abgabengesetze. „Die Juristen, die sich mit dem Thema befasst haben, kommen zu dem Ergebnis, dass der Antrag nicht zulässig ist. Dem ist zu folgen“, sagte Innenminister Thomas Strobl (CDU) am Montag.

Der Landesvorsitzende der SPD, Andreas Stoch, kündigte an, den Bescheid nicht zu akzeptieren und vor den Verfassungsgerichtshof ziehen zu wollen. Er warf der Landesregierung vor, bei der Nichtzulassung des Antrags gehe es nicht um irgendeine rechtliche Entscheidung, sondern um „billiges politisches Taktieren“. Grün-Schwarz habe offensichtlich Angst vor dem Votum der Menschen. Allen voran Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) gebe sich gern basisdemokratisch, wolle in Wahrheit aber nur das zulassen, was ihm in den Kram passe, kritisierte Stoch.

Kretschmann entgegnete, es habe sich um „eine rein verfassungsrechtliche Prüfung“ gehandelt. Das Innenministerium habe sein volles Vertrauen. „Und ich persönlich halte dieses Ergebnis auch für plausibel.“

Grün-Schwarz lehnt eine generelle Gebührenfreiheit ab. Derzeit müssen Eltern im Südwesten je nach Kommune unterschiedlich hohe Kita-Beträge bezahlen. Laut SPD geht es um insgesamt 529 Millionen Euro, die für die Gebührenfreiheit aus dem Landesetat kommen müssten. Der Städtetag beziffert die nötige Summe auf 730 Millionen Euro im Jahr. Die SPD hatte Mitte Februar beim Innenressort den Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens für gebührenfreie Kitas mit 17 000 Unterschriften eingereicht.