Apotheken verteilen die Masken. Foto: Lucigerma / shutterstock.com

Ab dem 15. Dezember soll es kostenlose FFP2-Masken für Personen über 60 Jahren und Menschen mit Vorerkrankungen geben. Wir liefern einen Überblick zu allen derzeit bekannten Infos.

Wie viele gratis FFP2-Masken gibt es?

Laut der Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung (SchutzmV) vom 09.12.2020 stehen vulnerablen Gruppen 15 filtrierende Schutzmasken für die Winterwochen zu. Die Verteilung erfolgt in einem stufenweisen Verfahren über die örtlichen Apotheken. Neben FFP2-Masken sind auch die Maskentypen N95 (USA und Kanada), P2 (Australien und Neuseeland) oder DS2 (Japan) verkehrsfähig und dürfen von den Apotheken verteilt werden. Deren Sicherheits- und Qualitätsanforderungen sind vergleichbar mit dem europäischen FFP-Standard. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem Ratgeber.

Wer hat Anspruch auf die kostenlosen Masken?

Folgender Personenkreis hat laut § 1 SchutzmV einen Anspruch auf die kostenlosen Filtermasken:

(1) Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben Anspruch auf

Schutzmasken, wenn

1. sie das 60. Lebensjahr vollendet haben oder

2. bei ihnen eine der folgenden Erkrankungen oder Risikofaktoren vorliegen:

a) chronisch obstruktive Lungenerkrankung oder Asthma bronchiale,

b) chronische Herzinsuffizienz,

c) chronische Niereninsuffizienz,

d) Zerebrovaskuläre Erkrankung, insbesondere Schlaganfall,

e) Diabetes mellitus Typ 2,

f) aktive, fortschreitende oder metastasierte Krebserkrankungen oder stattfindende

oder bevorstehende Therapie, welche die Immunabwehr beeinträchtigen kann,

g) stattgefundene Organ- oder Stammzellentransplantation,

h) Risikoschwangerschaft.

(2) Den Anspruch nach Absatz 1 haben auch Personen, die nicht in der gesetzlichen

Krankenversicherung versichert sind, wenn sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.

Eine Mustervollmacht zur Abholung der Schutzmasken finden hier: Vollmacht für FFP2-Masken

Ab wann wird es die kostenlosen FFP2-Masken geben?

Momentan ist geplant, dass die Masken in einem dreistufigen Verfahren mit voraussichtlichem Beginn am 15. Dezember verteilt werden, wie die Bundesregierung in einer Pressemitteilung erläutert.

Phase 1: Kostenlose Verteilung von drei Masken

Vom 15. Bis zum 31. Dezember 2020 stehen den Anspruchsberechtigten einmalig drei kostenlose filtrierende Halbmasken zu. Diese können in den Apotheken gegen Vorlage des Personalausweises abgeholt werden. Ein Formular ist zunächst nicht erforderlich. Durch dieses vereinfachte Verfahren soll die Verteilung beschleunigt werden. Wer unter 60 Jahren alt ist, muss dem Apotheker glaubhaft erklären können, welche Vorerkrankungen bei ihm vorliegen.

Phase 2 und 3: Zweimal sechs Masken mit Eigenanteil

Vom 1. Januar bis zum Ablauf des 28. Februars 2021 erhalten anspruchsberechtigte Personen weitere sechs Schutzmasken von den Apotheken. Für die Zeit vom 16. Februar bis zum Ablauf des 15. April 2021 werden dann die letzten sechs Masken verteilt. Die dafür notwendigen Formulare (zwei fälschungssichere Coupons) sollen im Laufe des Januars von den Krankenkassen per Post an die Anspruchsberechtigten zugestellt werden. Pro eingelöstem Coupon werden einmalig zwei Euro Eigenanteil fällig.

Hinweis: Aufgrund des hohen Verwaltungsaufwands für die Behörden und Krankenkassen kann es nachträglich zu Änderungen oder Verzögerungen im Verteilungsprozess kommen. Bitte halten Sie sich daher auf den Seiten Ihrer Krankenkasse und des Bundesgesundheitsministeriums auf dem Laufenden. Sehen Sie jedoch von persönlichen Anfragen möglichst ab. Laut SchutzmV sind 27,3 Millionen Bürger in Deutschland anspruchsberechtigt. Es ist also mit einer hohen Auslastung auf Seiten der Krankenkassen zu rechnen.

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