Vor dem Residenzschloss in Ludwigsburg liegt der Südgarten. Einige Bürger wünschen sich, dass dieser ganzjährig kostenlos geöffnet ist. Foto: dpa

Der Gemeinderat in Ludwigsburg wollte am Mittwoch darüber abstimmen, den Südgarten im Blühenden Barock ganzjährig kostenfrei zugänglich zu machen. Die Entscheidung wurde nun aber verschoben – warum?

In der Gemeinderatssitzung am Mittwochabend reagierte die Stadtverwaltung in Ludwigsburg auf einen gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Freien Wähler, die sich für eine dauerhafte Öffnung des Südgartens im Blühenden Barock einsetzen. Die Verwaltung lehnte den Vorschlag ab und sprach sich stattdessen für den Verzicht auf eine Öffnung aus.

 

Als Gründe nennt sie die Gefahr von Vandalismus sowie steigende Kosten für Reinigung und Sicherheitsdienste. Zudem befürchtet sie, dass ein frei zugänglicher Südgarten die Attraktivität der restlichen Anlage mindern könnte. Darüber hinaus könne der Gemeinderat nicht allein über die Öffnung entscheiden, da auch das Land Baden-Württemberg ein Mitspracherecht habe.

Oberbürgermeister Matthias Knecht betonte jedoch: „Die Anliegen sind absolut nachvollziehbar.“ Deshalb wolle die Stadt alternative Lösungen erarbeiten, heißt es im Beschlussvorschlag.

SPD-Stadtrat Daniel O’Sullivan sprach sich dafür aus, zunächst diese Vorschläge abzuwarten. Er bat die Verwaltung, die Abstimmung über die Öffnung des Südgartens zu verschieben. Mit Zustimmung aller Fraktionen sagte die Stadtverwaltung zu und versprach, bis April entsprechende Ideen vorzulegen, um die Verbindung zwischen Stadt und Blühendem Barock zu stärken.

Denn die Parkanlage mit dem Residenzschloss in Ludwigsburg teilt die Stadt in zwei Teile. Viele Bürger ärgern sich darüber, weite Umwege in Kauf nehmen zu müssen, um von der Oststadt ins Zentrum zu gelangen.

Bisher ist der südliche Teil des Blühenden Barocks zwischen Schlossstraße, Schorndorfer Straße und Mömpelgardstraße nur in den Wintermonaten kostenlos zugänglich. Wenn ab dem 21. März die Blüba-Saison mit dem „Frühlingserwachen“ beginnt, müssen Fußgänger entweder wieder Eintritt für die Parkanlage zahlen oder ihre Dauerkarte nutzen.