Wie weit reicht der Arm der EnBW bei der geplanten Klärschlammverbrennung in Walheim (Kreis Ludwigsburg)? Eine Strafanzeige wirft Fragen auf.
Die Bagger haben längst schon das EnBW-Gelände in Walheim erobert. Die Eile ist den Gegnern der dort geplanten Klärschlammverbrennung suspekt. Sie wittern Korruption. Ihr Grundverdacht: Der Energiekonzern sei zu 46,75 Prozent im Eigentum des Landes und werde deshalb politisch und behördlich protegiert. So sollen das Umweltministerium des Landes, das Regierungspräsidium (RP) Stuttgart und das Landratsamt Ludwigsburg miteinander kungeln. Der Argwohn der Gegner mündet nun in eine Strafanzeige gegen einen RP-Beamten.
Ganz von der Hand zu weisen scheint der Verdacht tendenziell nicht. Das Land hat ein Entsorgungsproblem. Das Aus der Kohlekraftwerke setzen es und Kommunen unter Zugzwang. Der Klärschlamm braucht bis 2028 eine Lösung. Eine dezentrale Entsorgung wäre so schnell nicht auf die Beine zu stellen. Eine große, zentrale Anlage der EnBW in Walheim böte einen Ausweg – sogar für bis zu 100 Kilometer entfernte Städte und Gemeinden in Ostwürttemberg.
Von Anfang an begleitete eine Protestwelle die Pläne der EnBW im Neckartal. Mehr als 3500 Bürger unterschrieben. Verantwortlich für das Genehmigungsverfahren ist das RP Stuttgart. Die Behörde betonte seit dem Antrag 2023 immer ihre Unabhängigkeit. Zuletzt dementierte das von den Grünen geführte Umweltministerium, Einfluss zugunsten der EnBW ausgeübt zu haben. Gegner hatten das Landratsamt Ludwigsburg angezeigt. Es habe den Untergrund der Kohlehalde nicht ausreichend auf Giftstoffe untersucht.
Sorge wegen hohen Wasserverbrauchs
Massive Vorwürfe erhebt nun auch Reinhold Widmann, ein Walheimer Bürger und Mitglied der Initiative „Bürger im Neckartal“. Der 59-jährige Ingenieur in der Raumfahrtindustrie hatte sich die Unterlagen zur wasserrechtlichen Genehmigung des Mammutprojekts genauer angesehen – und zeigte nach einigen Monaten des Zuwartens den Technischen Direktor des RP bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart an.
Widmann wirft dem RP-Beamten vor, das Gutachten der Firma CDM Smith zur Grundwasserentnahme aus Brunnen und Drainagen zurückgehalten und nicht richtig geprüft zu haben. „Künftig wird eine circa 30-fach größere Grundwassermenge entnommen, als erlaubt ist“, sagt der Walheimer und bezieht sich auf den Genehmigungsbescheid des RP vom 20. Dezember, der von bis zu 549 000 Kubikmetern pro Jahr ausgeht. „Die EnBW zieht mehr Wasser als das Tesla-Werk in Grünheide.“
Große Sorgen macht sich Reinhold Widmann, der auch Hobbywinzer ist, über die Folgen eines derart hohen Wasserverbrauchs. Der Klimawandel bringe sowieso ein kontinuierliches Absinken des Grundwasserspiegels mit sich. „Flora und Fauna, Gärten, Wälder, Weinberge und Obstwiesen sind massiv gefährdet.“ Walheim habe ohnehin eine sensitive Grundwassersituation. Das zeige das Versiegen des Grundwasserbrunnens der Brauerei Cluss in den 1920er Jahren – damals zog die Brauerei weg. Und als die Neckarschleusen in den 1950er Jahren gebaut wurden, hätten sich an Gebäuden im Ort Setzrisse gebildet.
Rechenfehler zugunsten der EnBW?
Warum aber glaubt der Kritiker Widmann, dass der RP-Beamte und mit ihm seine Behörde willentlich das Wasserthema unter den Tisch fallen ließ? Laut Widmann fehlte das Gutachten von CDM beim Erörterungstermin im Juni im Ludwigsburger Forum. Die Ankündigung dort, der RP-Direktor werde das Gutachten bewerten, sei bis heute – sieben Monate später – nicht erfolgt.
Als Widmann im Oktober mit der Initiative „Bürger im Neckartal“ einen Termin beim RP bekam, um fehlende Unterlagen zu kopieren, habe er festgestellt, dass offizielle Karten manipuliert, Rechenfehler zugunsten der EnBW begangen worden seien und falsche Wetterstationen mit Daten aus den Jahren 1961 und 1962 sowie veraltete Klimamodelle offenbar herhalten mussten. „Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass 3,72 der 4,57 Quadratkilometer des Grundwasserkörpers verwendet werden müssten – in Wirklichkeit sind es aber 151,51 Quadratkilometer.“
Das RP widerspricht. Eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Entnahme von Brunnenwasser läge für die Klärschlammverbrennungsanlage (KVA) noch nicht vor. „Es gibt auch noch keinen Antrag der EnBW dafür.“ Man müsse aber sehen: Mit der Stilllegung des Kohlekraftwerks und der geplanten KVA-Entnahmen würde sich der Bedarf an Grundwasser am Standort von derzeit zulässigen 549 000 auf geplante 315 400 Kubikmeter und damit um mehr als 40 Prozent verringern.
RP widerspricht in Teilen
Das bisherige wasserrechtliche Verfahren beziehe sich nur auf die Gründungsarbeiten, teilt das RP mit. Die davon betroffenen Wassermengen seien wasserwirtschaftlich von untergeordneter Bedeutung.„Dieses Verfahren ist streng von dem für die Entnahme von Brunnenwasser abzugrenzen.“ Das RP räumt jedoch auch ein, dass es im Gutachten Fehler gegeben habe, „die geprüft und benannt wurden und für ein wasserrechtliches Verfahren zu beheben sind“. Das von Reinhold Widmann beschriebene Ergebnis werde jedoch nicht geteilt.
Und wie geht es weiter? Das Wasserrecht erlaube der EnBW im Fall einer Sondergenehmigung die Entnahme bis 2032, berichtet Widmann. Angesichts zunehmender Probleme in der Wasserversorgung lasse sich nicht begründen, weshalb das Prozesswasser für die Verbrennung von Fäkalien Vorrang vor der Trink- und Brauchwasserversorgung der 3400 Walheimer haben solle. „Es kann nicht sein, dass es zukünftig in Walheim oder Gemmrigheim in Trockenjahren eine Aufforderung zur Einstellung von Bewässerung für Gärten und Weinberge gibt, die EnBW-Anlage aber jeden Tag drei Schwimmbäder Wasser verbraucht.“