Kennzeichen samt Zulassung gegen viel Geld: ein lukratives Geschäft. Foto: KRZ-Archiv/Ruchay

Eine Mitarbeiterin der Kfz-Zulassungsstelle in Leonberg hat über 100.000 Euro Bestechungsgeld von einer Bande kassiert und Luxuskarossen trotz fehlender Papiere die Zulassung ermöglicht. Jetzt sitzt sie vor Gericht. Am Mittwoch sollte das Urteil gesprochen werden. Doch dies wurde auf den 14. Mai verschoben, weil die Angeklagte in Untersuchungshaft Kontakt mit einer Corona-Infizierten hatte.

Kreis Böblingen - Zum wiederholten Mal hat das Corona-Virus am Stuttgarter Landgericht einen großen Strafprozess ausgebremst. Die 28-Jährige, die als ehemalige Mitarbeiterin der Zulassungsstelle Leonberg in dem Bestechungsfall angeklagt ist, hatte in der Untersuchungshaft Kontakt mit einer wohl infizierten Gefangenen. Aus Sicherheitsgründen hat daher die 13. Wirtschaftsstrafkammer das Verfahren auf den 14. Mai vertagen müssen, anstatt das Urteil zu verkünden.

 

Die Frau hatte zuletzt zugegeben, in über 500 Fällen gegen insgesamt über 100.000 Euro Bestechungsgeld Importfahrzeuge ohne Papiere oder bei Vorlage gefälschter Unterlagen unter Umgehung der Vorschriften zuzulassen. Angestiftet worden sei sie dabei von einem Ludwigsburger Autoschmuggler (wir berichteten). Die Richter hatten sich mit den Verteidigern bereits aufgrund des umfassenden Geständnisses auf eine Strafe geeinigt, die nicht höher als vier Jahre und neun Monate ausfallen wird. Zu dem geplanten Urteil kam es nun aber nicht wie geplant.

Der Strafkammer-Vorsitzende Maurer erklärte in einem kurzen Statement, man werde in diesem Fall, in dem man nicht genau weiß, ob die Angeklagte sich bei dem Kontakt mit einer erkrankten Zellengenossin ebenfalls infiziert hat, nichts riskieren. Schon mit Rücksicht auf alle Beteiligten im Sitzungssaal. Daher habe man in Übereinkunft mit den Medizinern des Robert-Bosch-Krankenhauses die Vertagung des Falles beschlossen. Zwar hatte ein Corona-Schnelltest bei der angeklagten Frau zunächst wohl ein negatives Ergebnis gezeigt. Das jedoch müsse nicht unbedingt bedeuten, dass sie nicht infiziert sei, sagte einer der beiden Verteidiger.

Am 14. Mai soll der Fall nach dem Verstreichen der üblichen zwei Wochen Quarantäne endlich mit dem Urteil abgeschlossen werden. Es ist nicht das erste Mal, dass am Landgericht ein Verfahren wegen einer offenbar der Haftanstalt ausgebrochener Infektion geplatzt ist: Erst vor einer guten Woche musste der Prozess gegen zwei Angeklagte wegen versuchten Totschlags an einem Daimler-Gewerkschaftler für sieben Tage ausgesetzt werden.