Prozess am Amtsgericht Foto:  

Zwei Ludwigsburger schädigen zahlreiche Apotheken um fast 2000 Euro.

Kornwestheim - Die Strafabteilung des Ludwigsburger Amtsgerichtes hat einen Krankenpfleger-Azubi und eine angehende Verkäuferin der Urkundenfälschung und des Betruges schuldig gesprochen. Mit Rezeptfälschungen kamen die beiden Angeklagten an Pregabalin, ein verschreibungspflichtiges Mittel gegen Angststörungen, Epilepsie und neurophatische Schmerzzustände, das abhängig macht und, wie auch in diesem Fall, zuweilen als Suchtmittel missbraucht wird. Der 23-Jährige wurde zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt und muss 1500 Euro an den Bewährungshilfeverein Stuttgart bezahlen. Die 21-Jährige kam mit einer Geldauflage in Höhe von 750 Euro zugunsten des Kinderhospizdienstes Ludwigsburg davon. 1968 Euro, um welche Krankenkassen geschädigt wurden, zieht kraft Urteils der Staat wieder für diese ein. Zahlreiche Apotheken, darunter auch eine in Kornwestheim, hatten das Arzneimittel kostenfrei ausgehändigt.

 

Der Betrug mit den gestohlenen Rezepten, auf denen Unterschriften von Ärzten im ganzen Kreisgebiet gefälscht waren, ging ziemlich lange gut – bis eine Mitarbeiterin der Mylius-Apotheke in der Ludwigsburger Kirchstraße misstrauisch wurde, bei dem betreffenden Arzt, dessen Unterschrift gefälscht war, nachfragte, und die Polizei verständigte. Die auf den Rezepten gefälschten Unterschriften stammten von Praxen im ganzen Kreis Ludwigsburg und auch in Stuttgart – zum Beispiel die einer Ärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie, bei der der Angeklagte einmal wegen Depressionen in Behandlung war, oder von einem Internisten. Pregabalin hatte der Krankenpfleger-Azubi auch legal in größeren Mengen verordnet bekommen. Einer der Ärzte hatte ihm 300 Tabletten auf einen Schlag verschrieben. Er verkaufte Tabletten an unbekannte Abnehmer weiter, was ihm zusätzlich den Tatvorwurf des unerlaubten Handels mit Arzneimitteln einbrachte.

Die angehende Verkäuferin legte vor Gericht ein vollumfängliches Geständnis ab. Der junge Mann, seinerzeit mit seiner Mitangeklagten liiert, folgte deren Beispiel, wollte aber zur Sache keine weiteren Fragen beantworten. Der Staatsanwaltschaft zufolge war das Duo zeitweise auch nicht alleine unterwegs, sondern mit zwei weiteren Personen.

Auf den Krankenpfleger-Lehrling hatte die Polizei einen Hinweis bekommen, wie einer der Beamten als Zeuge vor Gericht aussagte. Seine Oma, bei der der Angeklagte damals lebte, musste eine Wohnungsdurchsuchung über sich ergehen lassen. Dabei wurde ein Foto von einem gefälschten Rezept auf dem Handy ihres Enkelsohns gefunden. Die Polizisten fragten bei der Arztpraxis nach, in der der Angeklagte überhaupt nicht Patient war.

Zu seiner polizeilichen Vernehmung kam der Angeklagte nicht und seine Mitangeklagte aus Neckarweihingen gab an, sie hätten kein Pregabalin verkauft, sondern alles selber verbraucht. Gegenüber Richterin Franziska Scheffel beteuerte die junge Frau jetzt, sie habe das Arzneimittel nur in den zwei Jahren konsumiert, in denen sie mit dem Krankenpfleger-Azubi zusammen gewesen sei. Die Wirkung beschrieb sie so: „Es ist wie gutes Betrunkensein, man ist glücklich, motiviert, euphorisch.“ Der Kommentar der Richterin dazu: „Wenn man ihren Bildungs- und Berufsweg so anschaut, ist das mit der Motivation eher nicht der Fall.“