Prozess am Amtsgericht. Foto: dpa

Körperverletzung und Raub: Das Verfahren wird eingestellt.

Kornwestheim - Was Paragrafen und die rechtliche Einordnung von Straftaten betrifft, da waren die Juristen im Saal E des Amtsgerichts in Ludwigsburg durchaus kompetent. Aber als es um die Frage ging, ob ein Spielautomat nach nur wenigen Minuten einen Gewinn von knapp 200 Euro ausspucken kann, da waren sie mit ihrem Latein am Ende. Die Angeklagten nicht: Das, legten sie ihr Expertenwissen offen, sei nun wirklich nicht möglich. Und deshalb seien sie mehr oder weniger unschuldig.

Das Geschehen hatte sich im November 2015 in einer Ludwigsburger Spielhalle zugetragen. Die beiden Angeklagten, ein 30-jähriger Mann aus Kornwestheim und ein 42-Jähriger aus Ludwigsburg, hatten an den Automaten eine lang andauernde Geburtstagsfeier – man war seit 15 Stunden auf den Beinen und im nicht mehr ganz nüchternen Zustand – ausklingen lassen. Laut Anklage drängten sie einen 46-jährigen Spieler gewaltsam vom Automaten, bugsierten ihn auf nicht ganz freundliche Weise aus der Spielhalle und verleibten sich den Gewinn von über 100 Euro, den der Widersacher erzielt hatte, ein. Videoaufzeichnungen aus der Spielhalle belegten das Geschehen. Raub und gefährliche Körperverletzung warf ihnen die Staatsanwaltschaft vor.

Doch so eindeutig, wie es die Videoaufnahmen aus der Spielhalle suggerierten, lief es dann wohl doch nicht ab. Die entscheidende Frage: Was war eigentlich passiert, bevor der 46-Jährige seine ersten Münzen in den Automaten gesteckt hatte? Er selbst gab zu Protokoll, dass der Automat frei gewesen sei und er deshalb mit dem Spielen begonnen habe. Die Angeklagten indes behaupteten, dass sie zuvor an dem Automaten gespielt und dort einen Gewinn von 170 Euro erzielt hatten. Sie hätten an der Theke gestanden, als der 46-Jährige den Automaten besetzte. Und sie hätten ihm auch den Gewinn von ein paar Euro, den er selbst erzielt hatte, ausgezahlt.

Dann allerdings sei es zu einer Auseinandersetzung gekommen, in deren Verlauf sie den 46-Jährigen, der dem Alkohol – Fanta mit Korn – auch schon intensiv zugesprochen hatte und auf stolze 2,04 Promille kam, vor die Tür setzten. Da der Automat von der Polizei nicht ausgewertet worden war, ließ sich vor Gericht nicht mehr klären, wer wann welchen Gewinn erzielt hat und wem das Geld zustand. Deshalb rückte auch die Staatsanwaltschaft von ihrer Anklage ab und stimmte letztlich einer Einstellung des Verfahrens zu. Der 42-jährige Ludwigsburger muss als Auflage 600 Euro an den Bewährungshilfeverein bezahlen. Der Kornwestheimer blieb von einer solchen Auflage verschont, weil er aus Verurteilungen in den vergangenen Jahren noch Bewährungsauflagen zu erfüllen hat.

Obgleich er als Maschinenbediener nur knapp über 1000 Euro verdient, sieht der 42-Jährige im Begleichen der 600 Euro kein Problem. „Wird schon gehen“, sagte er zur Richterin. Vielleicht erspielt er sich den Betrag eben dort, wo alles seinen Ausgang genommen hat. . .