Mehrfach ohne Ticket gefahren: Das kann im Wiederholungsfall sogar zu einer Gefängnisstrafe führen. Foto: dpa/Michele Danze

Ein 21-jähriger Kornwestheimer muss sich vor dem Jugendschöffengericht verantworten.

Kornwestheim - „Wenn das noch einmal passiert, gibt’s Freiheitsentzug.“ Das sagte der Ludwigsburger Jugendrichter Ulf Hiestermann zu einem Kornwestheimer, der unter laufender Bewährung mit der S-Bahn schwarzgefahren war. Mit einer 600-Euro-Geldauflage zugunsten der Sozialberatung konnte er den 21-Jährigen nur laufen lassen, weil die Stuttgarter Staatsanwaltschaft in diesem Fall alle Augen zudrückte. Ein Satz aus der Urteilsbegründung: „Wenn Sie nicht bezahlen, stecke ich Sie in die Zelle.“

Der junge Kornwestheimer hatte „keinen Job und kein Geld“, als er im Januar dieses Jahres ohne Fahrkarte in die S-Bahn nach Stuttgart eingestiegen und dort gleich dreimal beim Schwarzfahren erwischt worden war. Er fiel sogar ein viertes Mal ohne Fahrschein auf. Aber das hatte die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage nicht berücksichtigt, deshalb durfte das vor Gericht auch nicht verhandelt werden.

Leistungserschleichung in drei Fällen legte ihm Staatsanwältin Tina Lüke vor dem Ludwigsburger Jugendschöffengericht zur Last. „Sie haben offensichtlich die Bewährung nicht ganz ernst genommen“, erklärte Richter Hiestermann dem jungen Kornwestheimer. Bewährung heiße straffreies Verhalten. „Und jetzt?“ Diese Frage des Richters beantwortete der Beschuldigte mit: „Eigentlich geht man dafür in den Knast.“

Vor einem Berufs- und zwei Laienrichtern stehend konnte er immerhin mit einer Festanstellung noch in der Probezeit aufwarten. Geld, um Strafen bezahlen zu können, verdiene er mittlerweile auch, erklärte der 21-Jährige dem Gericht. „Er kann sich sogar eine Monatsfahrkarte kaufen“, sagte die Verteidigerin des jungen Mannes und ließ bei dieser Gelegenheit einfließen, wie niedergeschlagen ihr Mandant bei ihr in der Kanzlei aufgetaucht sei. Sie habe den Eindruck, resümierte die Anwältin, dass er sein Fehlverhalten einsehe und dieses bitter bereue.

„Ich weiß, ich bin kein perfekter Mensch“, holte der Angeklagte zu einem reuigen Geständnis aus. „Auf die Tränendrüse drücken macht überhaupt keinen Sinn“, konterte der Richter. Er selbst, so Ulf Hiestermann weiter, könne sich jedoch vorstellen, dass das Gericht heute noch bei einer Geldauflage bleibe. Der Angeklagte könne von Glück sagen, dass die Staatsanwaltschaft die Nerven habe das mitzutragen. Die Anklägerin Tina Lüke machte keinen Hehl daraus, dass sie bei der morgendlichen Fahrt zur Verhandlung nach Ludwigsburg noch etwas ganz anderes mit dem Angeklagten vorgehabt hätte.

Von der Jugendgerichtshilfe bekam der 21-Jährige einen positiven Bericht. Sie empfahl dem Gericht die Anwendung von Jugendstrafrecht, bei dem der Erziehungsgedanke im Vordergrund steht. Das wird in Zukunft allerdings nicht mehr möglich sein.

Das nächste Mal wird der Kornwestheimer nicht nur nach dem ungleich härteren Erwachsenenstrafrecht beurteilt, sondern die Anklagebehörde wird nach Einschätzung des Richters auch eine Gefängnisstrafe durchsetzen. „Wir vergessen nichts“, sagte die Staatsanwältin und warnte vor einem Wiedersehen.